Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 07.10.1991 - 3 Ss (12) 400/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuwiderhandlung im Straßenverkehr; Erfüllung hoheitlicher Aufgaben; Sofortige Diensterfüllung; Beachtung der Verkehrsregeln
Papierfundstellen
- NJW 1992, 993
- MDR 1992, 510
- NZV 1992, 123
Wird zitiert von ... (6)
- AG Landstuhl, 22.09.2014 - 2 OWi 4286 Js 13030/13
Absehen vom Regelfahrverbot: Verkennung einer Sonderrechtssituation durch einen …
Die Geschwindigkeitsüberschreitung eines Polizeibeamten im privaten Pkw zum Zwecke der Verfolgung eines verdächtigen Straftäters ist etwa gerechtfertigt, wenn unter Berücksichtigung der Gesamtumstände die sofortige Diensterfüllung wichtiger erscheint als die Beachtung der Verkehrsregeln (vgl. OLG Stuttgart, NZV 1992, 123;… KG Berlin, Urt. v. 23.01.1989 - 12 U 2218/88 - juris;… AG Siegen, Urt. v. 21.08.1995 - 16 OWi 35 Js 519/95 - Sch 49/95 - juris / VerkMitt 1996, Nr. 55). - OLG Hamm, 19.09.2002 - 4 Ss OWi 776/02
Geschwindigkeitsüberschreitung, Sonderrecht des Polizeibeamten, Umfang der …
Eine Rechtfertigung nach dieser Vorschrift entfällt für einen Polizeibeamten nicht deshalb, weil er sich nicht im Dienst befindet (zu vgl. OLG Hamm, VRS 20, 378; OLG Stuttgart, NZV 1992, 123). - OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 204/05
Vorausetzungen und Umfang der Befreiung eines Polizeibeamten von der Einhaltung …
Zwar steht zur Beurteilung, ob das Abweichen von den Regeln der StVO "dringend geboten" ist, dem Fahrzeugführer ein Beurteilungsspielraum zu (OLG Stuttgart, NZV 1992, 123; KG Berlin, NZV 2000, 510).
- KG, 07.03.2022 - 25 U 135/21
Ersatzpflicht eines Fußgängers hinsichtlich des an einem rückwärts fahrenden …
Deren sofortige Erfüllung muss wichtiger sein als die Beachtung der Verkehrsregeln (OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 2018 - 12 U 155/17 -, juris; OLG Stuttgart MDR 1992, 510;… Rogler in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 35 StVO Rz. 47).Bei der Entscheidung, ob Sonderrechte in Anspruch genommen werden, kommt dem jeweiligen Hoheitsträger ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. z.B. KG NZV 2000, 510; OLG Frankfurt VersR 1995, 599; OLG Stuttgart MDR 1992, 510; OLG Celle VRS 74, 220).
- OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 279/05
Geschwindigkeitsüberschreitung; Vorsatz, hoheitliche Aufgaben, Sonderrechte
Das Sonderrecht gem. § 35 Abs. 1 StVO steht einem Polizeibeamten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben auch dann zu, wenn er sich nicht im Dienst befindet und mit seinem Polizeifahrzeug unterwegs ist (Senatsbeschluss vom 19.09.2002 - 4 Ss OWi 776/02 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.1991 - 3 Ss (12) 400/91). - OLG Hamm, 04.02.2003 - 4 Ss OWi 74/03
Fahrverbot, Absehen, Wechselwirkung, Möglichkeit bewusst, Sonderrecht
Vielmehr könnte dem Umstand, dass der Betroffene irrtümlich ein Sonderrecht nach § 35 Abs. 1 StVO angenommen hat, im Rahmen der Rechtsfolgenbemessung Bedeutung zukommen (vgl. zur Rechtfertigung der Geschwindigkeitsüberschreitung eines Polizeibeamten im privaten PKW zur Verfolgung eines Straftäters OLG Stuttgart, NZV 1992, 123; OLG Thüringen, VRS 94, 459; OLG Hamm, VRS 20, 378).
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- NJW 1992, 993
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