Rechtsprechung
BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Unterlassungsanspruch gegen längere Gaststättenöffnung in Wohnanlage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung einer Störung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kempten, 14.04.1986 - UR II 18/86
- LG Kempten, 08.10.1986 - 4 T 788/86
- BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 463
- MDR 1987, 410
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 110/84
Auszug aus BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86
Die Unterlassungspflicht kann auch die Verpflichtung zu aktivem Handeln umfassen, etwa dann, wenn die Pflicht besteht, andauernde Zuwiderhandlungen zu beenden (vgl. Senat, Beschl. v. 30.10.1984 - BReg. 2 Z 110/84;… Thomas-Putzo, ZPO, 14. Aufl., § 890 Anm. 1). - BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80
Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen
Auszug aus BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86
Unter diesen Umständen war der geltend gemachte Unterlassungsanspruch ursprünglich begründet (§ 15 III WEG, § 1004 BGB; vgl. BGH, NJW 1982, 440; BayObLGZ 1983, 73 (78) m. w. Nachw.; Senat, … - BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
Auszug aus BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86
Unter diesen Umständen war der geltend gemachte Unterlassungsanspruch ursprünglich begründet (§ 15 III WEG, § 1004 BGB; vgl. BGH, NJW 1982, 440; BayObLGZ 1983, 73 (78) m. w. Nachw.; Senat, … - BayObLG, 28.04.1980 - RReg. 2 Z 174/79
Auszug aus BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86
Die Entscheidung des LG lässt sich auch nicht mit der Begründung aufrechterhalten, in der Zwischenzeit sei die Wiederholungsgefahr als materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung (vgl. BayObLGZ 1980, 121 (123 f.)) entfallen, weil nicht mehr zu besorgen sei, dass die Gaststätte in Zukunft auch noch nach 24 Uhr genutzt werde.
- AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18
Unzulässige Wildcam
Die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung durch Anbringen der Wildcam an der Brüstung stellt eine tatsachliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr dar (so BGH…, Urteil vom 21.09.2012 - Aktenzeichen V ZR 230/11 in NJW 2012, 3781, dort Rn. 12), an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (siehe Herler in Palandt, BGB, 78. Auflage 2019 § 1004 Rn. 32 so auch BayObLG, Beschluss vorn 11.12.1986 - Aktenzeichen: BReg 2 Z 119/86 in NJW-RR 1987, 463) Eine solche Wiederholungsgefahr kann nicht einmal durch die Unterzeichnung einer einfachen, sondern nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (…BGH Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781 Rn. 12). - BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen …
Die Pflicht der Antragsgegnerin, selbst solche Beeinträchtigungen zu unterlassen, kann auch zu aktivem Handeln verpflichten (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 463/464; NJW-RR 1991, 657/658; BayObLG WE 1992, 22); auch diese Verpflichtung würde dann gemäß § 890 ZPO vollstreckt werden (vgl. OLG Stuttgart Die Justiz 1993, 222; Thomas/Putzo ZPO 18.Aufl. § 890 Rn.2, 11). - BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 59/94
Erledigung in der Hauptsache nach Einlegung eines Rechtsmittels
Die bloße Erklärung oder Versicherung, die unzulässigen Handlungen nicht mehr vorzunehmen, kann sie regelmäßig nicht ausräumen (BayObLG NJW-RR 1987, 463).Für das Verhalten seiner Pächter hatte der Antragsgegner zu 1 einzustehen (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 463 f.; WuM 1990, 606 ).
- BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Zweckbestimmung eines Teileigentums
An den Nachweis des Wegfalls einer Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG NJW-RR 1987, 463/464 und st. Rspr.). - OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
Nutzung eines "Cafés" als Bistro mit Spielsalon
Sie hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, daß eine vom Teilungsplan abweichende Nutzung unterbleibt (Vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1987, 463, 464; 1991, 658; OLG München NJW-RR 1992, 1492, 1493;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. § 14 Rdnr. 42, 49 ff und § 15 Rdnr. 30). - OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91
Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer …
Das gilt zum einen, wenn der Wohnungseigentümer selbst die störende Nutzung betreibt, aber auch dann, wenn der Wohnungseigentümer die Ausübung der Nutzung einem Dritten, etwa einem Mieter oder Pächter, überlassen hat (vergl. BayObLG NJW-RR 1987, 463 ; NJW-RR 1991, 658 ). - OLG Jena, 13.03.2007 - 1 WF 31/07
Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens, wenn für das einstweilige …
An den Nachweis des Wegfalls sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BayOLG, NJW-RR 1987, 463). - OLG Stuttgart, 10.01.1997 - 2 U 163/96
Verkauf eines Altbaus mit Schabenbefall
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Dresden, 28.02.2003 - 14 U 1399/02
Anspruch auf Rücknahme einer Anmeldung in einem Zwangsversteigerungsverfahren und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 2 Z 154/90
Wohnungsmiteigentümer als Störer bei vertragswidriger Nutzung durch Dritte; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 27.07.1993 - 25 U 2797/93
Vereinbarkeit einer Gaststätte mit der wohnungseigentumsrechtlichen …
- AG Bergisch Gladbach, 10.04.2019 - 63 C 438/18
- LG Bremen, 25.03.1991 - 2 T 19/91
Anspruch gegen einen Miteigentümer auf Unterlassung der Vermietung seines …
- OLG Düsseldorf, 22.05.1996 - 3 Wx 65/96
WEG-Anlage - Abstellen von Mülltüten und anderen Abfällen