Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8561
OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87 (https://dejure.org/1988,8561)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.03.1988 - 2 U 273/87 (https://dejure.org/1988,8561)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. März 1988 - 2 U 273/87 (https://dejure.org/1988,8561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,8561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Qualifizierung eines Agenturvertrages; Voraussetzungen eines Maklervertrags bzw. eines Maklerdienstvertrags ; Inzahlungnahme eines gebrauchten Pkw's; Überprüfung von Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB); Geltungserhaltende Reduktion einer zu beanstandenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 891
  • NJW-RR 1989, 320 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 223/83

    Begriff des Verwendens von AGB; Formularmäßige Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87
    Für letzteres fehlt es nach dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang sowie nach dem Parteiwillen daran, daß der Kunde im Grundsatz nicht frei bleiben will und soll, ob er den vom Händler "vermittelten" Vertrag über den Weiterverkauf seines gebrauchten Kraftfahrzeugs mit einem Dritten abschließen will, und ferner daran, daß der Händler für seine Bemühungen nicht nur eine Vergütung für den erfolgreichen Nachweis oder für eine erfolgreiche Vermittlung erhalten soll (BGH BB 1985, 1151, 1152).

    Zwar verpflichtet sich der Händler nach der Nr. 1 der Vertragsbedingungen zu einem Tätigwerden, nämlich zum Verkauf des gebrauchten Kraftfahrzeugs im Namen und für Rechnung des Kunden, dies steht aber der Annahme eines Maklervertrages oder Maklerdienstvertrages nicht entgegen, der in seinem rechtlichen Kern ein Maklervertrag bleibt (BGHZ 60, 377, 381 [BGH 08.05.1973 - IV ZR 158/71] ; BGH BB 1985, 1151, 1152).

  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87
    Zwar verpflichtet sich der Händler nach der Nr. 1 der Vertragsbedingungen zu einem Tätigwerden, nämlich zum Verkauf des gebrauchten Kraftfahrzeugs im Namen und für Rechnung des Kunden, dies steht aber der Annahme eines Maklervertrages oder Maklerdienstvertrages nicht entgegen, der in seinem rechtlichen Kern ein Maklervertrag bleibt (BGHZ 60, 377, 381 [BGH 08.05.1973 - IV ZR 158/71] ; BGH BB 1985, 1151, 1152).

    Entgegen der Meinung der Klägerin "unterläuft" die Klausel auch nicht des Recht des Kunden, selbst einen Käufer zu finden, insbesondere ist die Klausel weder einer Hinzuziehungs- noch einer Verweisungsklausel vergleichbar, denn sie dient ersichtlich nicht dem Zweck, dem Händler entgegen dem Leitbild der gesetzlichen Regelung in den Fällen die vertraglich vereinbarte Provision zu sichern, in denen der Kunde auch ohne die Hilfe des Händlers den erstrebten Erfolg erzielt hätte (BGHZ 60, 377; 88, 368) [BGH 27.10.1983 - IX ZR 68/83] .

  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75

    Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87
    Letzterer Anspruch ist grundsätzlich nicht abhängig davon, ob und wie der vermittelte Vertrag ausgeführt wird (BGHZ 66, 270 [BGH 05.05.1976 - IV ZR 63/75] ; BGH NJW 1982, 2662, 2663) [BGH 07.07.1982 - IVa ZR 50/81] .
  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87
    Die Verjährung eines früher entstandenen Anspruchs schließt die Geltendmachung eines aufgrund erneuter Verwendung neu entstandenen Anspruches nicht aus (BGH NJW 1973, 2285; Palandt, 47. Aufl., § 13 AGBG, Anm. 5 d mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81

    Entstehungszeitpunkt von Provisionsansprüchen eines Finanzierungsmaklers -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87
    Letzterer Anspruch ist grundsätzlich nicht abhängig davon, ob und wie der vermittelte Vertrag ausgeführt wird (BGHZ 66, 270 [BGH 05.05.1976 - IV ZR 63/75] ; BGH NJW 1982, 2662, 2663) [BGH 07.07.1982 - IVa ZR 50/81] .
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87
    Für die Berichtigung ist der Senat als Rechtsmittelgericht zuständig (BGH NJW 1964, 1858).
  • KG, 09.06.1983 - 12 U 6018/82

    Gebrauchtwagenhändler; Kündigung; Vermittlungsvertrag; Darlehen; Gebrauchtwagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87
    Beide Verträge sind jedoch dadurch rechtlich miteinander verbunden, daß der Händler stillschweigend das Risoko der Weiterverkaufsmöglichkeit aus dem Agenturvertrag zum genannten "Übernahmepreis" übernimmt, den entsprechenden Kaufpreisanteil aus dem Neuwagenverkauf bis zum erfolgten Weiterverkauf stundet, auf die vorzeitige Beendigung des Agenturvertrages vor dem Weiterverkauf verzichtet und sich zur Verrechnung des Erlöses in Höhe des "garantierten" Inzahlungsnahmepreises verpflichtet (BGH NJW 1978, 1482; 1980, 2190 [BGH 26.06.1980 - VII ZR 257/79] ; KG NJW 1983, 2326; Hiddemann, WM 1982, Sonderbeilage 5, Seite 9 ff).
  • BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 83/77

    Inzahlungnahme des alten Wagens i.R.e. Neuwagenkaufs bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87
    Beide Verträge sind jedoch dadurch rechtlich miteinander verbunden, daß der Händler stillschweigend das Risoko der Weiterverkaufsmöglichkeit aus dem Agenturvertrag zum genannten "Übernahmepreis" übernimmt, den entsprechenden Kaufpreisanteil aus dem Neuwagenverkauf bis zum erfolgten Weiterverkauf stundet, auf die vorzeitige Beendigung des Agenturvertrages vor dem Weiterverkauf verzichtet und sich zur Verrechnung des Erlöses in Höhe des "garantierten" Inzahlungsnahmepreises verpflichtet (BGH NJW 1978, 1482; 1980, 2190 [BGH 26.06.1980 - VII ZR 257/79] ; KG NJW 1983, 2326; Hiddemann, WM 1982, Sonderbeilage 5, Seite 9 ff).
  • BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83

    Widerrufsvorbehalt im Prozeßvergleich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87
    Entgegen der Meinung der Klägerin "unterläuft" die Klausel auch nicht des Recht des Kunden, selbst einen Käufer zu finden, insbesondere ist die Klausel weder einer Hinzuziehungs- noch einer Verweisungsklausel vergleichbar, denn sie dient ersichtlich nicht dem Zweck, dem Händler entgegen dem Leitbild der gesetzlichen Regelung in den Fällen die vertraglich vereinbarte Provision zu sichern, in denen der Kunde auch ohne die Hilfe des Händlers den erstrebten Erfolg erzielt hätte (BGHZ 60, 377; 88, 368) [BGH 27.10.1983 - IX ZR 68/83] .
  • BGH, 14.07.1987 - X ZR 38/86

    Inhaltskontrolle von Kfz-Reparaturbedingungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87
    Die vom Erstrichter zur Begründung seiner Entscheidung herangezogenen Grundsätze aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.06.1987 (NJW 1987, 2818 [BGH 14.07.1987 - X ZR 38/86] = ZIP 1987, 989) sind nicht einschlägig, das Urteil betrifft einen anderen Fall und eine andere Interessenlage der Vertragsparteien.
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 257/79

    Vergütungsgefahr bei Leistungsstörungen eines Reisevertrages über eine Kreuzfahrt

  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 2/83

    Inhaltskontrolle von AGB betreffend einen Ratenkredit; Wirksamkeit einer

  • BGH, 24.09.1962 - VIII ZR 234/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.05.1980 - VIII ZR 147/79

    Wandelung eines Neuwagenkaufvertrags bei in Kommission gegebenem Altfahrzeug

  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 86/82

    Zuziehungsklausel in AGB eines Finanzierungsmaklers

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 214/83

    Unzulässigkeit einer AGB-Bestimmung, durch die das Recht des Bürgen, sich auf

  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10

    Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des

    Beauftragt - wie hier - der Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen Entgelt (Provision) damit, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (Vermittlungsvertrag), so ist das damit verbundene Vertragsverhältnis regelmäßig als entgeltliche Geschäftsbesorgung mit Dienstvertragscharakter einzuordnen (s. BGH, Urteile vom 24. November 1980 - VIII ZR 339/79, NJW 1981, 388, 389 und vom 14. Juli 1982 - VIII ZR 161/81, BGHZ 85, 11, 13; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn. 1234; für den isolierten Vermittlungsauftrag wohl a.A. OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 891, 892), wobei eine Nähe sowohl zum Maklerdienstvertrag als auch zum Kommissionsgeschäft nicht von der Hand zu weisen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht