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   OLG Hamm, 20.11.1987 - 26 U 243/86   

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https://dejure.org/1987,7783
OLG Hamm, 20.11.1987 - 26 U 243/86 (https://dejure.org/1987,7783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.1987 - 26 U 243/86 (https://dejure.org/1987,7783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 1987 - 26 U 243/86 (https://dejure.org/1987,7783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung; Anzeigenauftrag als Werkvertrag; Vertragsstrafe und Prozesskosten als Mangelfolgeschaden; Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Fehlende Einbeziehung der Allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 944
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 220/82

    Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf einen Höchstbetrag in den

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1987 - 26 U 243/86
    Diese Beschränkung ist jedoch unwirksam, da sie jede Haftung, auch die wegen Verletzung von Hauptpflichten, umfaßt (vgl. BGH NJW 1984, 1350 [BGH 19.01.1984 - VII ZR 220/82] ).
  • BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77

    Möglichkeit einer stillschweigenden Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1987 - 26 U 243/86
    Die Bedingungen müssen hinreichend lesbar sein (BGH WM 1978, 978 f.).
  • LG Dortmund, 30.09.2009 - 2 O 93/09

    Schufa, Interessenabwägung

    Denn die Notwendigkeit einer Interessenabwägung folgt sowohl aus der SCHUFA-Klausel, die insofern auf § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG Bezug nimmt, als auch aus der letztgenannten Norm selbst ( allerdings würde einer Nichteinbeziehung der Klausel wohl nicht bereits eine mangelnde Lesbarkeit entgegenstehen. Gemessen an den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien - BGH NJW-RR 1986, 1311; OLG Hamm NJW-RR 1988, 944; OLG Saarbrücken NJW-RR 2009, 989 - ist eine hinreichende Lesbarkeit gegeben. Fraglich ist allerdings, ob der im Kopf des Formulars nur leicht drucktechnisch hervorgehobene Hinweis auf die SCHUFA-Klausel in den nachfolgenden Darlehnsbedingungen den Anforderungen an eine besondere Hervorhebung im Sinne des § 4 a BDSG (vgl. hierzu BGH NJW 2008, 3055) genügt ).
  • LG Düsseldorf, 03.02.1999 - 23 S 265/98

    Anforderungen an das Vorliegen eines Zahlungsanspruchs aus einem Vertrag über die

    Auch im kaufmännischen Verkehr setzt die wirksame Einbeziehung von AGB in den Vertrag voraus, dass der Verwender dem anderen Teil ermöglichen muss, vom Inhalt der AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen (OLG Hamm NJW-RR 88, 944; Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Auflage, § 2 AGBG Rn. 26).
  • LG Düsseldorf, 13.01.1999 - 23 S 234/98
    NJW-RR 88, 944; Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Auflage, § 2.
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