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   BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 3 Z 148/88   

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https://dejure.org/1989,2434
BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 3 Z 148/88 (https://dejure.org/1989,2434)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.1989 - BReg. 3 Z 148/88 (https://dejure.org/1989,2434)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 1989 - BReg. 3 Z 148/88 (https://dejure.org/1989,2434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschäftsführer; Ausübung; Geschäftsführertätigkeit; Urteil; Untersagung; Eintragung; Handelsregister; Von Amts wegen; Löschung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 934
  • BB 1989, 1009
  • DB 1989, 1129
  • Rpfleger 1989, 398
  • BayObLGZ 1989, 81
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 25.07.2017 - II ZB 8/16

    Handelsregistersache: Prüfungsbefugnis des Registergerichts im

    Eine Prüfungsbefugnis des Registergerichts ergibt sich zudem dann, wenn das Handels- oder Gesellschaftsrecht unmittelbar an öffentlich-rechtliche Vorschriften anknüpft, wie bei der Fähigkeit, gemäß § 6 Abs. 2 GmbHG oder gemäß § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AktG das Amt eines Geschäftsführers bzw. eines Vorstandsmitglieds zu übernehmen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1989, 934, 935; OLG Zweibrücken NZG 2001, 857; OLG München, NJW-RR 2011, 622; OLG Düsseldorf, NZG 2013, 1183, 1184; OLG Karlsruhe, FGPrax 2014, 127; OLG Naumburg, ZIP 2017, 1519, 1520).
  • OLG Naumburg, 10.11.1999 - 7 Wx 7/99

    Angabe der fehlenden Vorbestrafung wegen Insolvenzstraftaten bei Eintragung einer

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  • OLG München, 03.03.2011 - 31 Wx 51/11

    GmbH: Amtslöschung der Eintragung eines zu einer Freiheitsstrafe verurteilten

    Die Eintragung des verurteilten Geschäftsführers im Register wird materiell unrichtig; er ist von Amts wegen zu löschen (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 934/935; OLG Zweibrücken NZG 2001, 857).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Wx 65/21

    Löschung einer Eintragung als Geschäftsführer von Amts wegen

    Daher ist, falls eine zum Geschäftsführer bestellte Person die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, deren Löschung als Geschäftsführer aus dem Handelsregister erforderlich; im Kommentarschrifttum wird dies verbreitet dahin formuliert: bei nachträglichem Eintritt eines Ausschlussgrundes "ist" zu löschen (zu Vorstehendem: OLG Naumburg FGPrax 2000, 121 f - juris-Version Tz. 15; OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 1689 f - juris-Version Tz. 6; Tebben a.a.O., Rdnr. 89; Schmidt-Leithoff a.a.O.; Schneider/Schneider a.a.O.; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1989, 934 f - insbes. juris-Version Tz. 27).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.1998 - 3 W 130/98
    Dem Interesse der Allgemeinheit an der Richtigkeit des Handelsregisters ist durch das Amtslöschungsverfahren nach §§ 142, 143 FGG Genüge geleistet (vgl. dazu Keidel/Schmatz/Stöber a.a.O. Rdn. 757 a Fn. 103; BayObLGZ 1989, 81).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 6/93

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen in einer nicht ordnungsgemäß

    b) Anders als bei einem einstweiligen Tätigkeitsverbot, nach dessen Aufhebung der im Handelsregister gelöschte Geschäftsführer zwar neu eingetragen, nicht aber erneut bestellt werden muss (vgl. BayObLGZ 1989, 81), ist nach Wegfall der Amtsunfähigkeit der Geschäftsführer neu zu bestellen.
  • OLG Jena, 18.07.2012 - 4 U 195/12

    Keine Streupflicht auf nicht markiertem Fußgängerüberweg (über eine innerörtliche

    Die Verkehrssicherungspflichten (hier Winterdienst) des ursprünglich (allein) Verantwortlichen reduzieren sich dann auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht (vgl. grds. schon Beschluss des Senats vom 18.03.2008 - 4 U 9/08 mit Hinweisen auf BGH NJW-RR 1989, 934, 935 und BGH v. 22.01.2008 - VI ZR, 126/07, zit. nach juris).
  • OLG München, 14.05.1992 - 25 W 1271/92

    Bestimmtheitsanforderungen eines Urteils gegen den Testamentsvollstrecker

    Auch hier, bei der Erzwingung einer unvertretbaren Handlung nach § 888 ZPO , erfolgt die Zwangsvollstreckung durch Verhängung von Ordnungsmitteln, und zwar in einem aufwendig ausgestalteten Verfahren vor dem Prozeßgericht selbst, welches darin festzustellen hat, ob (außer dem Vorliegen der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen) die geschuldete Handlung trotz hinreichender Gelegenheit nach Urteilszustellung verweigert worden ist und also das Rechtsschutzbedürfnis für die Zwangsvollstreckung gegeben ist (Thomas-Putzo ZPO § 888 Anm. 2 d; vgl. BayObLG NJW-RR 89, 934).
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