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OLG Hamm, 08.12.1992 - 7 U 83/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 831; VVG § 67
Umfang der Haftungsbefreiung bei Vermietung eines Fahrzeugs; Begriff der groben Fahrlässigkeit
Verfahrensgang
- LG Siegen - 5 O 402/91
- OLG Hamm, 08.12.1992 - 7 U 83/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 536
Wird zitiert von ... (5)
- LG Krefeld, 01.07.2015 - 2 O 123/13
Für welche Personen im Umkreis des Mieters muss der Versicherer auf Regress …
Berücksichtigungsfähig sind dabei auch subjektive, in der Individualität des Handelnden begründete Umstände, etwa die Tatsache, ob es sich um einen Fachmann handelt oder nicht (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 536). - OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09
Versicherungsbedingungen - Einbeziehung - Darlegungslast
Der Senat verkennt nicht, dass es mit Blick auf die Möglichkeit der Gefahreneinsicht differierende Anforderungen bei Fachleuten einerseits und Laien andererseits geben kann (vgl. hierzu OLG Hamm, NJW-RR 1993, 536). - OLG Jena, 17.12.1997 - 4 U 805/97
Bücken nach Gegenständen beim Autofahren als grob verkehrswidrige Handlungsweise; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Saarbrücken, 22.12.2004 - 5 U 393/04
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der …
Unterlässt er dies und belädt er das Fahrzeug unsachgemäß, obwohl sich in der konkreten Situation die Notwendigkeit einer entsprechenden Sicherung der Ladung aufdrängen musste, lässt er die von ihm geforderte Sorgfalt in hohem Maße außer acht und handelt grob fahrlässig (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1392, 1393; OLG Düsseldorf, TranspR 1994, 251, 252; KG, Beschluss vom 28.7.1997 - 2 Ss 186/97 - 3 Ws (B) 397/97; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 536, 537). - OLG Köln, 01.03.2007 - 10 U 4/06 Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und wenn schon einfachste naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was jedem hätte einleuchten müssen (vgl.u.a. BGH NJW 2001, 2092, 2093 m.w.N., OLG Hamm, NJW-RR 1993, 536 m.w.N.).