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OLG Hamm, 01.07.1993 - 17 U 65/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fälligkeit des Werklohnes; Abnahmefähigkeit der Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Was muß im Werklohnprozeß zur Abnahme vorgetragen werden? (IBR 1994, 58)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 474
- BauR 1993, 741
- ZfBR 1993, 289
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 30.07.2014 - 17 U 62/13
Anforderungen an das Verfahren bei Änderung der Rechtsauffassung des Gerichts im …
Die Kammer hatte in ihrer ursprünglichen Besetzung, wie aus dem Hinweis- und Beweisbeschluss vom 7. Mai 2000 sowie dessen Umsetzung ersichtlich und offenbar ist, die zutreffende Auffassung vertreten, dass der bei fehlender oder streitiger Abnahme auf (restlichen) Werklohn klagende Unternehmer konkludent die Abnahme der Bauleistung begehrt und deshalb die Abnahmefähigkeit unmittelbar im Werklohnprozess zu prüfen ist (…Werner in Werner/Pastor: Der Bauprozess, 14. Aufl. Rn 1802 mwN, u.a. BGHZ 132, 96 ff. = BauR 1996, 386 ff.; MK-BGB/Busche, 6. Aufl., § 640 BGB Rn 44 mit Hinweis auf OLG Hamm, NJW-RR 1994, 474 f. = BauR 1993, 741 ff.), was auch für einen VOB-Bauvertrag gilt (OLG Koblenz, NJW 2014, 1186 f. = BauR 2014, 293 f. = juris Rn 9). - OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99
Sicherheitsleistung
b) Trotz fehlender förmlicher Abnahme gelten die Leistungen der Klägerin seit dem 17.01.1997 als abgenommen, da die Beklagte an diesem Tage die Abnahme verweigert hat, obwohl keine gemäß Ziffer 5 d der Besonderen Vertragsbedingungen hierzu berechtigenden Mängel vorlagen (vgl. OLG Düsseldorf OLG-Report 1994, 75; OLG Hamm NJW-RR 1994, 474; OLG Hamm NJW-RR 1988, 147 ). - OLG Hamm, 13.04.1994 - 12 U 149/93
Einschränkung der gerichtlichen Hinweispflicht bei Vertretung der Parteien durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Recklinghausen, 24.09.2020 - 14 C 159/18 Denn es entspricht ganz einhelliger Meinung, dass eine Werklohnklage nicht mangels Abnahme abgewiesen werden kann, wenn der Besteller die Abnahme zu Unrecht verweigert (vgl. ua OLG Hamm, Urteil vom 01.07.1993, 17 U 65/93).