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AG Frankfurt/Main, 07.10.1994 - 32 C 2225/94 - 19 |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Oktober 1994 - 32 C 2225/94 - 19 (https://dejure.org/1994,8889)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schneematsch und der Linienbus
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Linienbus bespritzte Fußgänger mit Schneematsch - Das Busunternehmen muss drei Viertel der Reinigungskosten zahlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vom Linienbus mit Schneematsch bespritzt: Fußgänger hat Anspruch auf Schadensersatz - Fußgänger ist jedoch Mitverschulden in Höhe von 25 % anzulasten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Verschmutzung eines Fußgängers durch einen Schneematsch aufspritzenden Linienbus
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 728
Wird zitiert von ...
- AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10
Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs bei Durchfahren von Wasserlachen in …
Halter von Kraftfahrzeugen haften nicht aus Betriebsgefahr für den Schaden, der durch das Beschmutzen der Kleidung von Fußgängern durch Spritzwasser entsteht (entgegen AG Frankfurt, NJW-RR 1995, 728).§ 7 StVG knüpft einen Schadensersatzanspruch aber nicht an jede Eigentumsverletzung, sondern nur an die Beschädigung von Sachen (dies übersehend AG Frankfurt, NJW-RR 1995, 728).