Rechtsprechung
BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- gustl-for-help.de , S. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertrauensschutz des Strafgefangenen in den Vollzugsort
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- strate.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Erfahrungen mit dem Grundrechtsschutz in der Strafrechtspflege in Deutschland (RA Gerhard Strate)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 03.01.1992 - VAs 18/91
- BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92
- BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
Papierfundstellen
- NJW 1993, 3191
- NJW-RR 1995, 441
- NStZ 1993, 300
- StV 1993, 319
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92
Die Auffassung der angegriffenen Entscheidungen, daß die Hamburger Vollzugsanstalten zu keinem Zeitpunkt für den Vollzug der Strafe zuständig gewesen seien, sondern von Anfang an die bayerischen Vollzugsanstalten - was der Beschwerdeführer bestreitet -, ist als Anwendung und Auslegung der fachrechtlichen Vorschriften nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt werden kann, wenn aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (BVerfGE.59, 128 [164 ff.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]). - BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79
Bekenntnis zum deutschen Volkstum
Auszug aus BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht seine zunächst zur Rückwirkung von Gesetzen entwickelte Rechtsprechung auf bestimmte Fälle einer jenen Fällen gleichzustellenden rückwirkenden Änderung das der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte übertragen und eine Abwägung dahin gefordert, ob das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer ihm - sei es auch zu Unrecht - eingeräumten Rechtsposition enttäuscht werden darf (BVerfGE 59, 128 [166]).
- BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15
Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit …
Dies hat insoweit grundrechtliche Relevanz, als eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG vorliegen kann, wenn das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend berücksichtigt wird (vgl. BVerfGE 59, 128 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, juris, Rn. 10). - BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der …
Der unter den Bedingungen des Anstaltslebens schwierige Aufbau eines persönlichen Lebensumfeldes muss in einer anderen Anstalt von neuem begonnen werden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 - NStZ 1993, S. 300 f.;… Oberlandesgericht Stuttgart, NStZ 1998, S. 431 ). - BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05
Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine andere Justizvollzugsanstalt; …
Der unter den Bedingungen des Anstaltslebens schwierige Aufbau eines persönlichen Lebensumfeldes muss in einer anderen Anstalt von neuem begonnen werden (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 2005 - 2 BvR 1651/03 - StV 2006, S. 146 f. ; siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 - NStZ 1993, S. 300 f.;… Oberlandesgericht Stuttgart, NStZ 1998, S. 431 ).
- BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1857/14
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
Insoweit ist insbesondere in den Blick zu nehmen, dass sämtliche in der Justizvollzugsanstalt entwickelten sozialen Beziehungen praktisch abgebrochen werden und der schwierige Aufbau eines persönlichen Lebensumfelds in einer anderen Anstalt von neuem begonnen werden muss (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, juris, Rn. 11). - BVerfG, 30.11.2016 - 2 BvR 1519/14
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
Insoweit ist insbesondere in den Blick zu nehmen, dass sämtliche in der Justizvollzugsanstalt entwickelten sozialen Beziehungen praktisch abgebrochen werden und der schwierige Aufbau eines persönlichen Lebensumfelds in einer anderen Anstalt von neuem begonnen werden muss (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14, 2 BvR 2810/14 -, juris, Rn. 28 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, juris, Rn. 11). - OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09
Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten …
Zwar ist beim Handeln von Behörden grundsätzlich auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes zu beachten ( z.B. BVerfG NJW 1993, 3191 ). - BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Anregung eines …
c) Welcher Rechtsweg hierfür in Betracht kommt, haben die Fachgerichte in Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Prozessrechts festzustellen, wobei im Rahmen der Begründetheit der Frage nachzugehen wäre, ob der Beschwerdeführer durch die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft Lübeck in seinem Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ) betroffen ist bzw. eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes vorliegt (vgl. BVerfGE 59, 128 ; 72, 200 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, NStZ 1993, S. 300;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 -, NStZ 1994, S. 100). - BVerfG, 17.10.2002 - 2 BvR 1029/02
Verzicht deutscher Behörden auf Überstellung eines verurteilten Straftäters …
Auch einem Strafgefangenen ist der Vertrauensschutz nicht grundsätzlich verschlossen; dieser kann sich auch auf den Ort der Strafvollstreckung beziehen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, NStZ 1993, S. 300). - OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 3 VAs 19/06
Strafvollzug: Rechtsweg gegen die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt
Ein Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG kommt dagegen nur dann in Betracht, wenn der Verurteilte sich bereits im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe in einer für ihn nicht zuständigen Haftanstalt befindet, weil in diesen Fällen die Einweisungsentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde korrigiert wird (vgl. BVerfG, NStZ 1993, 300; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1998, 378, 379). - OLG Hamm, 17.10.2013 - 1 Vollz (Ws) 432/13
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen des Widerrufs des Rechts auf Langzeitbesuche …
Der Gefangene erwirbt damit eine auf Vertrauensschutz beruhende Rechtsstellung, die es fortan verbietet, ihn bei der Gewährung von Lockerungen so zu behandeln, als würde darüber erstmals befunden (vgl. BVerfG NStZ 1993, 300;… Arloth/ Lückemann, § 14 StVollzG Rdnr. 6). - KG, 20.04.2006 - 5 Ws 598/05
Strafvollzug: Anforderungen an den Widerruf von Vollzugslockerungen wegen …
- LG Bochum, 07.04.2014 - V StVK 99/13
Verlegung eines Gefangenen abweichend vom Vollstreckungsplan in eine andere für …
- OLG Rostock, 04.10.2018 - 20 Ws 133/18
Verlegung eines Strafgefangenen nach Änderung des Vollstreckungsplans
- KG, 16.11.1995 - 5 Ws 372/95
- OLG Koblenz, 29.03.1994 - 3 Ws 79/94
Rechtsprechung
BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Notwendige Auslagen im verfassungsbeschwerde-Verfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Telefax - Rechtsmittelschrift - Nachweis rechtzeitigen Zugangs
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 03.01.1992 - VAs 18/91
- BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92
- BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 441
- StV 1994, 467 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
Fristgebundener Schriftsatz
Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
Dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers war es zwar unbenommen, die ihm vom Gesetz eingeräumte prozessuale Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfGE 40, 42 [44]; 41, 323 [328]; 52, 203 [207]).Insoweit reichte es hin, daß die Verfassungsbeschwerde in den Gewahrsamsbereich des Bundesverfassungsgerichts gelangte (vgl. BVerfGE 57, 117 [120] m.w.N.); ein amtlicher Empfang war nicht geboten (vgl. BVerfGE 52, 203 [206 ff.]).
Dabei hätte dem Beschwerdeführer daraus, daß für unmittelbare Nachfragen nach Ende der üblichen Dienstzeiten bis zum Ende der Frist um 24.00 Uhr ein zur Entgegennahme befugter Beamter nicht zur Verfügung gestanden hätte, kein Nachteil erwachsen können (vgl. BVerfGE 52, 203 [211 f.]; vgl. auch BVerfGE 62, 216 [221 f.];… Kleinknecht/Meyer-Goßner, 41. Aufl., 1993, § 44 StPO Rdn. 17 m.w.N.).
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87
Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozeßrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 88, 382 [383]).Deshalb kommt es darauf an, ob die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Auslagen als notwendig im Sinne des § 34 a BVerfGG anzusehen sind (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 88, 382 [383]).
Im allgemeinen werden darunter diejenigen Auslagen verstanden, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (BVerfGE 88, 382 [383]).
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen …
Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
Dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers war es zwar unbenommen, die ihm vom Gesetz eingeräumte prozessuale Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfGE 40, 42 [44]; 41, 323 [328]; 52, 203 [207]).Zur Fristwahrung mußte die Verfassungsbeschwerde spätestens am letzten Tag der Frist bis 24.00 Uhr (vgl. BVerfGE 41, 323 [327]) eingegangen sein.
- BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75
Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozeßrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 88, 382 [383]).Deshalb kommt es darauf an, ob die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Auslagen als notwendig im Sinne des § 34 a BVerfGG anzusehen sind (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 88, 382 [383]).
- BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 275/74
Umfang der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahrn - Gebühren des …
Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozeßrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 88, 382 [383]).Insbesondere bestehen keine Bedenken, im Verfassungsbeschwerde-Verfahren im Regelfall die Grundsätze des § 91 ZPO entsprechend heranzuziehen (vgl. BVerfGE 50, 254 [255];… Mellinghoff, in: Mitarbeiterkommentar, BVerfGG , 1992, § 34a BVerfGG Rdn. 17;… Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, § 34a BVerfGG Rdn. 15, 24).
- BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten
- BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von …
Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
Insoweit reichte es hin, daß die Verfassungsbeschwerde in den Gewahrsamsbereich des Bundesverfassungsgerichts gelangte (vgl. BVerfGE 57, 117 [120] m.w.N.); ein amtlicher Empfang war nicht geboten (vgl. BVerfGE 52, 203 [206 ff.]). - BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von …
Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
Dabei hätte dem Beschwerdeführer daraus, daß für unmittelbare Nachfragen nach Ende der üblichen Dienstzeiten bis zum Ende der Frist um 24.00 Uhr ein zur Entgegennahme befugter Beamter nicht zur Verfügung gestanden hätte, kein Nachteil erwachsen können (vgl. BVerfGE 52, 203 [211 f.]; vgl. auch BVerfGE 62, 216 [221 f.];… Kleinknecht/Meyer-Goßner, 41. Aufl., 1993, § 44 StPO Rdn. 17 m.w.N.).
- BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per …
Die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax ist in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig (…Hoppmann, VersR 1992, S. 1068 [Fn 6 m.w.N.]; s. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW-RR 1995, S. 441 [442]). - BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95
Zur Einlegung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
Die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax ist in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig (…Hoppmann, VersR 1992, S. 1068 [Fn 6 m.w.N.]; s. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW-RR 1995, S. 441 [442]). - OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04
Nachweis fristgerechter Übermittlung von Rechtmittelschriften per Telefax
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist allerdings allgemein anerkannt, dass ein Rechtsmittel fristwahrend auch durch Telefax eingelegt und begründet werden kann (BVerfG NJW 1996, 2857; NJW-RR 1995, 441 f; BGH NJW 1988, 2788; NJW 1992, 244; NJW 1994, 2079; Senatsbeschluss vom 31. Juli 1998 - 1 Ss (OWi) 60 B/98 -).
Rechtsprechung
BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch vorweggenommene Beweiswürdigung im Zivilprozeß
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zivilprozeß - Vorweggenommene Beweiswürdigung
Verfahrensgang
- AG München, 03.06.1993 - 312 C 2731/93
- BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 441
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntniszu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 70, 288, 293; 83, 24, 35; ständ. Rechtspr.). - BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfGE 50, 32, 36; 69, 141, 144). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfGE 50, 32, 36; 69, 141, 144).
- BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93
Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 60, 247, 249; 70, 215, 218). - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntniszu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 70, 288, 293; 83, 24, 35; ständ. Rechtspr.). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93
Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 60, 247, 249; 70, 215, 218).
- BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags …
Hierin ist der Fall einer vorweggenommenen Beweiswürdigung zu sehen, die im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 -, NJW-RR 1995, S. 441). - BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04
Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches …
Das Gericht darf ein Beweisangebot nicht schon deshalb übergehen, weil es die Wahrscheinlichkeit als gering einschätzt, dass durch die Beweiserhebung neue Erkenntnisse gewonnen werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 - NJW-RR 1995, 441 …und vom 22. Januar 2001, a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 1998 - BVerwG 3 B 214.97 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 286 und vom 31. Januar 2002 - BVerwG 7 B 92.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318). - BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09
Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung …
Das Gericht darf ein Beweisangebot nicht schon deshalb übergehen, weil es die Wahrscheinlichkeit als gering einschätzt, dass durch die Beweiserhebung neue Erkenntnisse gewonnen werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 - NJW-RR 1995, 441 und vom 22. Januar 2001 - 1 BvR 2075/98 - NJW-RR 2001, 1006; BVerwG…, Beschluss vom 14. Juni 2005 a.a.O.; stRspr).
- OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 Ss OWi 132/06
Beweisantrag; Ablehnung; anthropologisches Gutachten; Begründung; Rechtliches …
103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW-RR 1995, 441; NJW 1987, 485; ständige Rechtsprechung).Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfG, NJW-RR 1995, 441; NJW 1987, 485).
- BGH, 14.12.2006 - IX ZR 160/03
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung eines …
Das ist inbesondere der Fall, wenn eine Beweiswürdigung prozessual unzulässig vorweggenommen wird (BVerfG NJW-RR 1995, 441; NJW-RR 2001, 1006, 1007;… BGH, Urt. v. 13. September 2004 - II ZR 137/02, WM 2004, 2365, 2366). - VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 2/00
Zivilrecht, materielles; Beschwerdebefugnis; Wohnung; faires Verfahren; …
Auch nach dem Lösungsansatz des Landgerichts konnte dieses nicht gemäß § 286 Abs. 1 ZPO die materielle Begründetheit der Eigenbedarfskündigung unterstellen, da § 286 ZPO den Richter nicht von der Pflicht zur gewissenhaften Prüfung und Abwägung und der Erschöpfung des gesamten Streitstoffes befreit (vgl. BVerfG, NJW-RR 95, 441 m.w.Nw.). - StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414
Grundrechtsklage; Rechtliches Gehör; Subsidiarität
Die Nichtberücksichtigung eines aus Sicht des Fachgerichts entscheidungserheblichen Beweisantritts, die im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, verletzt daher die Garantie rechtlichen Gehörs (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa NJW 1979, 413; NJW 1991, 285; NJW-RR 1995, 441; ZIP 1996, 1761 f.). - BVerwG, 01.04.2011 - 2 B 84.10
Anspruch auf rechtliches Gehör; Behandlung eines Beweisantrags; …
Das Gericht darf ein Beweisangebot nicht schon deshalb übergehen, weil es die Wahrscheinlichkeit als gering einschätzt, dass durch die Beweiserhebung neue Erkenntnisse gewonnen werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 - NJW-RR 1995, 441 und vom 22. Januar 2001 - 1 BvR 2075/98 - NJW-RR 2001, 1006; BVerwG…, Beschluss vom 14. Juni 2005 a.a.O.; stRspr). - OLG Bamberg, 14.05.2003 - 4 U 187/02
Anforderungen an die Beweisführung im Anfechtungsprozess
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 2 U 155/02
Sortenschutz und Bestimmung des Toleranzbereichs einer Klagesorte bei …
Der Senat verkennt ferner nicht, dass die völlige Ungeeignetheit eines angebotenen Beweismittels nur mit größter Zurückhaltung angenommen werden kann, nicht zuletzt deshalb, weil das unzulässige Übergehen eines Beweisantrages auch gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt (BVerfG, NJW-RR 1995, 441 m.w.N.). - VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 59/01