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   OLG München, 05.08.1997 - 11 W 1430/97   

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OLG München, 05.08.1997 - 11 W 1430/97 (https://dejure.org/1997,13565)
OLG München, Entscheidung vom 05.08.1997 - 11 W 1430/97 (https://dejure.org/1997,13565)
OLG München, Entscheidung vom 05. August 1997 - 11 W 1430/97 (https://dejure.org/1997,13565)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1264
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05

    Rechtstellung einer nicht existenten Prozesspartei; Kostenhaftung der Gegenpartei

    Demgegenüber wird zum Teil vertreten, die nicht existente Partei könne nur Kostenerstattung zugunsten derjenigen (existenten) natürlichen oder juristischen Person beantragen, die für die nicht existente Partei gehandelt habe (OLGR Bamberg 2001, 223; OLG München NJW-RR 1999, 1264, 1265; OLG Hamburg MDR 1976, 846; wohl auch Stein/Jonas/Bork 22. Aufl. § 50 ZPO Rdn. 59).
  • BGH, 27.09.2007 - VII ZB 23/07

    Kostenfestsetzung zu Gunsten einer nicht existenten Partei

    In Übereinstimmung mit der teilweise in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertretenen Ansicht (OLG Hamburg, MDR 1976, 845; OLG München, NJW-RR 1999, 1264; a.A. OLG Koblenz 14 W 816/99, JurBüro 2000, 2316; KG Berlin, JurBüro 1982, 1562) sei die nicht existente Partei insoweit als bestehend anzusehen, als sie ihre Nichtexistenz geltend mache.
  • BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03

    Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei

    Einschränkend dazu wird die Auffassung vertreten, daß der Erstattungsanspruch zwar geltend gemacht werden könne, jedoch nicht der nicht existenten Partei, sondern derjenigen Person zustehe, die für sie aufgetreten sei (OLGR Bamberg 2001, 223; OLG München NJW-RR 1999, 1264 f.).
  • OLG Koblenz, 12.09.2013 - 3 W 503/13

    Prozess gegen eine nicht existente Partei: Parteifähigkeit im

    Teils wird auch die Auffassung vertreten, dass der Erstattungsanspruch zwar nicht von der nicht existenten Partei geltend gemacht werden könne, aber von der Partei, die für sie aufgetreten sei (OLG Bamberg, Beschluss vom 11.01.2001 - 3 W 141/00 - OLGR Bamberg 2001, 223; OLG München , Beschluss vom 05.08.1997 - 11 W 1430/97 - NJW-RR 1999, 1264 f.).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 6 W 126/04
    Dies ist für die Kostenfestsetzung maßgeblich (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 10.1.1992, 14 W 73/01, zitiert nach Juris; a.A. OLG München NJW-RR 1999, 1264).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 W 74/22

    Parteifähigkeit einer nicht existenten Partei; Geltendmachung der Nichtexistenz;

    (1) Richtig ist, dass in der Vergangenheit nur nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Ansicht die nicht existente Partei eine Kostenfestsetzung zu ihren Gunsten verlangen konnte (OLGR Saarbrücken 2002, 259; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2001 - 14 W 332/01, juris; KG, AnwBl. BE 1995, 300), während nach anderer Ansicht vertreten wurde, für die nicht existente Partei könne nur Kostenerstattung zugunsten derjenigen (existenten) natürlichen oder juristischen Person beantragt werden, die für die nicht existente Partei gehandelt habe (OLGR Bamberg 2001, 223; OLG München, NJW-RR 1999, 1264, 1265; OLG Hamburg, MDR 1976, 846).
  • LG Oldenburg, 25.01.2007 - 13 T 1185/06
    Demnach kann die nichtexistente Partei insoweit Prozesshandlungen vornehmen, durch die Kosten entstehen und für die dann auch Erstattungsansprüche erwachsen (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 1264).
  • OLG Bamberg, 11.01.2001 - 3 W 141/00

    Kostenerstattung bei Klage gegen eine nicht existierende Partei

    Dabei kann die nichtexistente Partei auch Prozesshandlungen vornehmen, für die ein Erstattungsanspruch erwächst (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 1264; OLG Hamburg, MDR 1976, 845; Zöller/Herget, ZPO , 22. Aufl., § 91 Rdn. 2).
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