Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 05.10.1998

Rechtsprechung
   OLG München, 16.11.1998 - 11 W 2823/98   

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https://dejure.org/1998,6393
OLG München, 16.11.1998 - 11 W 2823/98 (https://dejure.org/1998,6393)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.1998 - 11 W 2823/98 (https://dejure.org/1998,6393)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 1998 - 11 W 2823/98 (https://dejure.org/1998,6393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Voraussetzungen einer Beendigung des Mahnverfahrens als besondere Prozessart; Erhebung einer Verfahrensgebühr für eine zurückgenommene Sache

  • Anwaltsblatt

    § 696 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 944
  • MDR 1999, 508
  • AnwBl 2001, 127
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 23 W 594/00

    Gebühr für das Verfahren im allgemeinen bei schon im Mahnbescheidsgesuch

    Dem Gerichtskostengesetz ist insoweit kein eigener gebührenrechtlicher Anhängigkeitsbegriff zu entnehmen (so auch OLG Hamburg MDR 2001, 294, 295 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in MDR 1998, 1121; OLG München NJW-RR 1998, 504 und NJW-RR 1999, 944; OLG Stuttgart MDR 1999, 634; Liebheit NJW 2000, 2235, 2238; Zöller-Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. vor § 688 Rdnr. 20; offen gelassen von BVerfG JurBüro 2000, 538, 539).

    Sowohl die amtliche Überschrift als auch der Wortlaut der Vorschrift lassen ohne weiteres die Auslegung zu, dass sie aus Gründen der Prozeßökonomie (siehe OLG München NJW-RR 1999, 944) lediglich die Vorschusspflicht hinsichtlich einer erst später entstehenden Gebühr regelt (so auch OLG Stuttgart MDR 1999, 634, 635).

  • OLG Rostock, 18.02.2002 - 8 W 64/01

    Voraussetzungen des Entstehens der 5/10 Verfahrenspauschgebühr für eineTätigkeit

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  • OLG Hamburg, 30.11.2000 - 8 W 294/00

    Teilrücknahme im Mahnverfahren vor Abgabe an das Streitgericht

    § 15 GKG muß somit im Zusammenhang mit § 696 Abs. 1 ZPO gesehen werden mit der Folge, daß in Fällen der vorliegenden Art der bereits im Mahnbescheid enthaltene Antrag auf Abgabe der Sache nach Widerspruch nicht Grundlage der Gerichtskostenberechnung für das streitige Verfahren sein kann (vgl. ebenso OLG München, MDR 1999, 508 f.).
  • KG, 12.06.2001 - 1 W 178/01

    Kosten bei vorangegangenem Mahnverfahren - Vollzug der Abgabe

    Der Senat folgt dem nicht, sondern schließt sich der Gegenauffassung an, wonach die Gebühr nach KV Nr. 1201 bei vorangegangenem Mahnverfahren erst mit Eingang der Sache beim Prozessgericht entsteht (vgl. OLG München MDR 1998, 62 [63] und NJW-RR 1999, 944; OLG Stuttgart MDR 1999, 634 f.; LG Memmingen JurBüro 1997, 434 [435]; Liebheit NJW 2000, 2235 [2238]; Zimmermann JurBüro 1997, 230; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., vor § 688 Rdn. 20).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 05.10.1998 - 2/27 T 79/97, 2-27 T 79/97   

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LG Frankfurt/Main, 05.10.1998 - 2/27 T 79/97, 2-27 T 79/97 (https://dejure.org/1998,19022)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.10.1998 - 2/27 T 79/97, 2-27 T 79/97 (https://dejure.org/1998,19022)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Oktober 1998 - 2/27 T 79/97, 2-27 T 79/97 (https://dejure.org/1998,19022)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 944
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