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   OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 178/01   

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https://dejure.org/2002,7712
OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 178/01 (https://dejure.org/2002,7712)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.08.2002 - 9 U 178/01 (https://dejure.org/2002,7712)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. August 2002 - 9 U 178/01 (https://dejure.org/2002,7712)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 3 S. 1; AKB § 7 Abs. 1, 5
    Eintrittspflicht des Kfz-Fahrzeugversicherers bei Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 391
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 178/01
    Nach der sogenannten Relevanzrechtsprechung (BGH r+s 1984, 178 = VersR 1984, 228 und ständig) tritt Leistungsfreiheit bei vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzungen ein, wenn diese geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer schweres Verschulden trifft und er außerdem ausdrücklich über die Folgen einer möglichen Obliegenheitsverletzung belehrt worden ist.
  • OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 27/00

    Versicherungsvertragsrecht; Falschangaben des VN über das Vorhandensein von

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 178/01
    In der unrichtigen Angabe über (nicht) vorhandene Zeugen liegt eine Obliegenheitsverletzung, nämlich ein Verstoß gegen § 7 I Abs. 2 Satz 3 AKB (Senat r + s 2001, 14).
  • BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76

    Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 178/01
    Nur dann, wenn ein Verstoß vorliegt, der auch einem sonst ordentlichen Versicherungsnehmer angesichts der Umstände des Falles leicht unterlaufen kann und für den ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. schon BGH VersR 1976, 383 und VersR 1977, 1021), ist erhebliches Verschulden zu verneinen.
  • OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 60/05

    Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers bei Nichtangabe von Zeugen trotz

    Außerdem hat der Versicherer auch ein Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach Eintritt des Versicherungsfalls vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unzutreffender - Ergänzungen oder Änderungen der Schilderung des Hergangs ausgeschaltet wird (vgl. Senat, r+s 2001, 14; NJW-RR 2003, 391).
  • LG Halle, 18.03.2005 - 8 (14) O 155/02

    Aufklärungsobliegenheit

    Da es im Zuge der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer auf der ersten Stufe in der Regel jedenfalls vorläufig ausreicht, dass er darlegt und gegebenenfalls beweist, das Fahrzeug an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit abgestellt und später gegen seinen Willen nicht wieder aufgefunden zu haben, sind gerade diese beiden Aspekte für den _Versicherer von großer Bedeutung (vgl. für die Nichtangabe von Zeugen für das Bemerken des Diebstahls: OLG Köln, NJW-RR 2003, 391, LG Hamburg, SVR 2004, 154).

    Nur dann, wenn ein Verstoß vorliegt, der auch einem sonst ordentlichen Versicherungsnehmer angesichts der Umstände des Falls leicht unterlaufen kann und für den ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag, ist erhebliches Verschulden zu verneinen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2003, 391).

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