Rechtsprechung
BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung eines Mangels; Beurteilung der Kosten für das selbstständige Beweisverfahren als notwendige Gerichtskosten des Hauptsacheverfahrens; Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens
- Judicialis
ZPO § 91
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von mehreren Antragsgegnern - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gerichtskosten d. selbständigen Beweisverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens: Wer trägt sie, wenn sich Hauptverfahren nur noch gegen einen Antragsgegner richtet? (IBR 2004, 608)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1651
- MDR 2005, 87
- NZBau 2004, 674
- Rpfleger 2004, 734
- BauR 2004, 1809
- ZfBR 2005, 53
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03
Leitet ein Auftraggeber zur Feststellung eines Mangels ein selbständiges Beweisverfahren gegen zwei Antragsgegner ein und verklagt er alsdann einen der beiden als den für den Mangel allein verantwortlichen Auftragnehmer, so sind die Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens insgesamt notwendige Gerichtskosten des Hauptsacheverfahrens (im Anschluß an BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03 und 34/03, zur Veröffentlichung bestimmt).Im Ansatz zu Recht geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des anschließenden Hauptsacheverfahrens gehören und von der darin getroffenen Kostenentscheidung mit umfaßt werden (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03 und 34/03, jeweils zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil vom 11. Mai 1989 - VII ZR 39/88, BauR 1989, 601, 603 = ZfBR 1989, 200).
- BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; …
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03
Voraussetzung hierfür ist, daß Parteien und Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptsacheverfahrens identisch sind (vgl. zum Beispiel BGH, Beschluß vom 18.12.2002 - VIII ZR 97/02, NZBau 2003, 276, 278). - BGH, 11.05.1989 - VII ZR 39/88
Formularmäßiger Gewährleistungsausschluß bei Lieferung einer Wärmepumpe für ein …
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03
Im Ansatz zu Recht geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des anschließenden Hauptsacheverfahrens gehören und von der darin getroffenen Kostenentscheidung mit umfaßt werden (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03 und 34/03, jeweils zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil vom 11. Mai 1989 - VII ZR 39/88, BauR 1989, 601, 603 = ZfBR 1989, 200).
- OLG München, 24.02.2000 - 11 W 896/00
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03
Ob dem in einem solchen Falle obsiegenden Kläger im Kostenfestsetzungsverfahren die Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens nur anteilig zu erstatten sind, sofern sich das Beweisverfahren gegen einen weiteren, später nicht mitverklagten Antragsgegner gerichtet hat, ist umstritten (vgl. zum Beispiel einerseits OLG München, Beschluß vom 24. Februar 2000 - 11 W 896/00, JurBüro 2000, 484, andererseits OLG Schleswig, Beschluß vom 17. Oktober 1994 - 9 W 162/94, AnwBl 1995, 270). - OLG Hamm, 08.09.1994 - 23 W 283/94
Verfristung einer Rechtspflegererinnerung durch Versäumung der 2-Wochen-Frist; …
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03
Ob dem in einem solchen Falle obsiegenden Kläger im Kostenfestsetzungsverfahren die Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens nur anteilig zu erstatten sind, sofern sich das Beweisverfahren gegen einen weiteren, später nicht mitverklagten Antragsgegner gerichtet hat, ist umstritten (vgl. zum Beispiel einerseits OLG München, Beschluß vom 24. Februar 2000 - 11 W 896/00, JurBüro 2000, 484, andererseits OLG Schleswig, Beschluß vom 17. Oktober 1994 - 9 W 162/94, AnwBl 1995, 270). - OLG Schleswig, 17.10.1994 - 9 W 162/94
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03
Ob dem in einem solchen Falle obsiegenden Kläger im Kostenfestsetzungsverfahren die Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens nur anteilig zu erstatten sind, sofern sich das Beweisverfahren gegen einen weiteren, später nicht mitverklagten Antragsgegner gerichtet hat, ist umstritten (vgl. zum Beispiel einerseits OLG München, Beschluß vom 24. Februar 2000 - 11 W 896/00, JurBüro 2000, 484, andererseits OLG Schleswig, Beschluß vom 17. Oktober 1994 - 9 W 162/94, AnwBl 1995, 270).
- BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05
Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren
Voraussetzung hierfür ist, dass Parteien und Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptprozesses identisch sind (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 9/03, BauR 2004, 1809, 1810 = ZfBR 2005, 53 = NZBau 2004, 674).Voraussetzung hierfür ist, dass die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptprozesses identisch sind (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 34/03, BauR 2004, 1487, 1488 = ZfBR 2004, 788 = NZBau 2005, 44; Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 9/03, BauR 2004, 1809, 1810 = ZfBR 2005, 53 = NZBau 2004, 674).
- BGH, 08.10.2013 - VIII ZB 61/12
Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten des …
a) Zutreffend geht das Landgericht von dem Grundsatz aus, dass die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des anschließenden Hauptsacheverfahrens gehören und von der darin getroffenen Kostenentscheidung dann umfasst werden, wenn Parteien und Streitgegenstand des Hauptsacheverfahrens mit denen des Beweisverfahrens identisch sind (BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2007 - XII ZB 231/05, NJW 2007, 1282 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2004 - V ZB 28/04, NJW 2005, 294 unter III 1; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 9/03, NJW-RR 2004, 1651 unter II). - BGH, 11.02.2010 - VII ZR 153/08
Kosten der Beweissicherung: Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen …
Die Kosten des Beweisverfahrens werden dann von der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens erfasst, so dass sie im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 11. Mai 1989 - VII ZR 38/88, BauR 1989, 601 = ZfBR 1989, 200; Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 9/03, BauR 2004, 1521 = NZBau 2004, 1651 = ZfBR 2005, 53; Beschluss vom 25. Mai 2005 - VII ZB 35/04, BauR 2005, 1799 = NZBau 2005, 687 = ZfBR 2006, 26; Beschluss vom 9. Februar 2006 - VII ZB 59/05, BauR 2006, 865 = NZBau 2006, 374 = ZfBR 2006, 348).
- OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05
Anforderungen an eine Mängelrüge
Dies ist stets bereits dann der Fall, wenn im Hauptsachrechtsstreit vom Antragsteller des Beweisverfahrens ein dortigen Antragsgegner nunmehr als Beklagter hinsichtlich eines Mangels in Anspruch genommen wird, wegen dessen sich auch das Beweisverfahren bereits gegen diesen Antragsgegner gerichtet hatte; bleibt die Hauptsacheklage hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurück, können im Hauptsacheverfahren dem Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 96 ZPO die dem Antragsgegner durch den überschießenden Teil des selbständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten auferlegt werden (…vgl. BGH, a.a. O. sowie Beschlüsse v. 24.06.2004, VII ZB 34/03 und 22.07.2004, VII ZB 9/03, wobei sich letztere Entscheidung mit der Problematik auseinandersetzt, dass das sich spätere Hauptsachverfahren nur gegen einen von zwei Antragsgegnern aus dem selbständigen Beweisverfahren richtet). - BGH, 21.10.2004 - V ZB 28/04
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptverfahren bei Erhebung einer …
b) Das gilt auch dann, wenn der Antragsteller mehrere von einander unabhängige Eigentumsstörungen zum Gegenstand eines einheitlichen selbständigen Beweisverfahrens macht und nur eine davon zum Gegenstand der anschließenden Klage wird (Fortführung von BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004, VII ZB 9/03, EBE/BGH 2004, 299).Dies hat der Bundesgerichtshof für den Fall der Geltendmachung mehrerer Mängel eines Werks entschieden (Beschl. v. 22. Juli 2004, VII ZB 9/03, EBE/BGH 2004, 299).
- BGH, 23.07.2009 - VII ZB 3/07
Möglichkeit einer Entscheidung über die durch eine Nebenintervention auf Seiten …
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind vielmehr Kosten des Hauptsacheverfahrens, über die grundsätzlich in diesem entschieden wird (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03, BauR 2004, 1485 = ZfBR 2004, 785 = NZBau 2004, 507; vom 24. Juni 2004 - VII ZB 34/03, BauR 2004, 1487 = ZfBR 2004, 788 = NZBau 2005, 44; vom 22. Juli 2004 - VII ZB 9/03, BauR 2004, 1809 = ZfBR 2005, 53 = NZBau 2004, 674; vom 28. Juni 2007 - VII ZB 118/06, BauR 2007, 1606 = NZBau 2007, 642). - BGH, 13.12.2006 - XII ZB 176/03
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klagerücknahme im …
Zu den Kosten des Rechtsstreits gehören grundsätzlich die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten, wenn die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptprozesses identisch sind (st. Rspr. BGHZ 132, 96, 104; BGH Beschlüsse vom 9. Februar 2006 VII ZB 59/05 NJW-RR 2006, 810;… vom 21. Juli 2005 VII ZB 44/05 aaO; vom 22. Juli 2004 VII ZB 9/03 BauR 2004, 1809; vom 24. Juni 2004 VII ZB 11/03 NJW 2004, 3121; vom 24. Juni 2004 VII ZB 34/03 BauR 2004, 1487).Auch in diesen Fällen sind die gesamten Kosten des selbständigen Beweisverfahrens Kosten des Hauptsacheverfahrens, obwohl nur über einen Teil sachlich entschieden wird und über den nicht rechtshängig gemachten weiteren Teil in einem anderen Prozess entschieden werden kann (BGH Beschlüsse vom 22. Juli 2004 aaO, vom 24. Juni 2004 VII ZB 11/03 aaO…, vom 9. Februar 2006 aaO).
- BGH, 28.06.2007 - VII ZB 118/06
Rechtsfolgen der Versäumung der zur Erhebung der Hauptsacheklage gesetzten Frist
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind Kosten des Hauptsacheverfahrens, über die grundsätzlich in diesem entschieden wird (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03, BauR 2004, 1485 = ZfBR 2004, 785 = NZBau 2004, 507; vom 24. Juni 2004 - VII ZB 34/03, BauR 2004, 1487 = ZfBR 2004, 788 = NZBau 2005, 44; vom 22. Juli 2004 - VII ZB 9/03, BauR 2004, 1809 = ZfBR 2005, 53 = NZBau 2004, 674). - OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 19 U 52/07
Gewährleistung beim Kaufvertrag: Umfang der Ersatzansprüche des Käufers bei …
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahren gehören zu den Kosten des anschließenden Hauptverfahrens, sofern Parteien und Streitgegenstand des Beweisverfahren und des Hauptsacheverfahren identisch sind (BGH NJW-RR 2004, 1651; BGH-Report 2006, 687).Dies ist stets dann der Fall, wenn im Hauptsacherechtstreit vom Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens ein dortiger Antragsgegner nunmehr als Beklagter hinsichtlich eines Mangels in Anspruch genommen wird, wegen dessen sich auch das Beweisverfahren bereits gegen diesen Antragsgegner gerichtet hat (BGH NJW-RR 2004, 1651).
Denn auch wenn am Beweisverfahren ein weiterer Antragsgegner beteiligt war, bleibt es doch im Hauptsacheverfahren im allein maßgeblichen Verhältnis der Antragsteller (Kläger) zur hier verklagten Antragsgegnerin bei der erforderlichen Parteiidentität; die dieses Prozessrechtsverhältnis betreffenden Gerichtskosten einschließlich derjenigen des Beweissicherungsverfahrens wären nicht geringer, wenn der weitere Antragsgegner hinweggedacht würde (BGH NJW-RR 2004, 1651).
Der Erstattungsanspruch ist dann auf die anteiligen Gerichtskosten des Beweisverfahrens, die den Gegenstand betreffen, an dem der verklagte Antragsgegner beteiligt war, beschränkt (BGH NJW-RR 2004, 1651).
- OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - 23 U 185/11
Egal was (im LV) vereinbart ist: Abdichtung muss dicht sein!
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind der Beklagten zu 1. - ungeachtet ihrer Haftung im Verhältnis zur Beklagten zu 2., die am selbständigen Beweisverfahren nur als Nebenintervenientin beteiligt war - in vollem Umfang aufzuerlegen, da sich die dort behaupteten Mängel ihrer Werkleistung in vollem Umfang bewahrheitet haben (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2004, VII ZB 9/03, NJW-RR 2004, 1651 = MDR 2005, 87;… Zöller-Herget, a.a.O:, § 91, Rn 13, Stichwort: Selbständiges Beweisverfahren). - OLG Hamm, 08.03.2012 - 24 U 148/10
Ansprüche des Bauherrn gegen den Bauunternehmer wegen mangelhafter Erstellung …
- OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/06
Schadensersatz wegen mangelhafter Bauleistungen nach VOB/B
- OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Kosten der Streithilfe: Entscheidung über die Kosten des nicht als Streithelfer …
- OLG Schleswig, 17.07.2006 - 16 W 57/06
Keine Teilkostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren wegen Klagerhebung …
- BGH, 21.07.2005 - VII ZB 44/05
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klagerücknahme
- OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 164/15
Keinen Architekten eingeschaltet: Kein Mitverschuldenseinwand wegen fehlender …
- OLG Zweibrücken, 11.07.2016 - 6 W 25/16
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens: Erstattung der dem in der Hauptsache …
- OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 18 W 231/12
Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens als solche des …
- OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12
Rückabwicklung eines Wohnungskaufvertrages im Rahmen des großen …
- LG Frankenthal, 02.10.2015 - 4 OH 16/11
Gesamtschuldnerische Kostentragung im selbständigen Beweisverfahren; …
- LG Lübeck, 31.03.2021 - 7 T 127/21
Aufhebung eines Kostenbeschlusses nach Klageerhebung
- LG Köln, 16.12.2020 - 3 O 326/18
Anforderungen an einen groben Behandlungsfehler eines Arztes
- OLG Frankfurt, 23.05.2014 - 15 W 33/14
Selbstständiges Beweisverfahren: Regelungsumfang von § 494a Abs. 1 ZPO
- OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/05
Mangelhaftigkeit der Installation einer klimatechnischen Anlage; Geltendmachung …
- OLG Brandenburg, 16.08.2023 - 6 W 61/23
Kosten des sBV sind Kosten der Hauptsache!
- LG München I, 09.11.2022 - 8 O 7010/20
Kostentragung bei vorangegangenem Selbstständigen Beweisverfahren
- OLG Hamm, 01.01.2014 - 25 W 281/13
Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren; …
- OLG Celle, 30.01.2009 - 2 W 32/09
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei Klageerhebung durch einen von …
- OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 5 W 28/05
Festsetzung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens
- LG Darmstadt, 21.04.2022 - 19 O 87/20
Nicht betriebsbereite Segelyacht - Vorliegen Sachmangel
- OLG Hamburg, 04.03.2014 - 8 W 12/14
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten des …
- OLG München, 15.04.2016 - 11 W 641/16
Kosten eines vorinsolvenzlichen selbständigen Beweisverfahrens als …
- VGH Bayern, 14.04.2008 - 22 C 07.2396
Kostenfestsetzungsbeschluss; Beschwerde gegen Zurückweisung der Erinnerung; …
- LG München I, 29.10.2014 - 2 O 17024/11
Schadensersatz wegen fehlerhafter Architektenplanung für Bodenplatte in …
- OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 10 U 23/03
Schadensersatzansprüche gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B wegen Mängeln eines Bauwerks nach …
- LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2014 - 12 O 2881/14
Streitwert einer Feststellungsklage
- LG Kempten, 15.09.2020 - 21 OH 2005/15
Kostenerstattungsanspruch, Kostenentscheidung, Kostenfestsetzungsbeschluss, …
- OLG Jena, 10.09.2014 - 2 U 624/11
Auftraggeber realisiert zweiten Bauabschnitt: Architekt muss seine bisherige …
- OLG Karlsruhe, 12.03.2007 - 15 W 89/06
Kostenfestsetzung: Übernahme der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz …
- OLG München, 25.01.2005 - 11 W 3025/04
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei Durchführung des Hauptverfahrens …
- OLG Koblenz, 10.03.2006 - 14 W 155/06
Verteilung der außergerichtlichen Auslagen
- LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 37/15
Betonsteinherstellungsverfahren
- KG, 12.04.2005 - 6 W 105/04
Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); …
- OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 157/04
Schlüssige Abnahme, wenn Nutzung AGB-mäßig ausgeschlossen?
Rechtsprechung
BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1748
Minderjährigenadoption: Ersetzung der Einwilligung eines Elternteiles - JLaw (App) | www.prinz.law
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Lauf der Berufungsfrist, wenn einer Prozesspartei eine vom verkündeten Originalurteil abweichende Urteilsausfertigung zugestellt worden ist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldloser Fristversäumnis; Zustellung einer Urteilsausfertigung, die für den ...
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233 B; ; ZPO § 233 Fb; ; ZPO § 234 Abs. 3 C; ; ZPO § 517 2. Halbs. (= § 516 2. Halbs. ZPO a.F.)
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- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 234 Abs. 3; ZPO § 517 Halbs. 2
Berufungsfristbeginn trotz Zustellung einer fehlerhaften Urteilsausfertigung - rechtsportal.de
Berufungsfrist bei Abweichung des verkündeten Originalurteils von der zugestellten Urteilsausfertigung
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Verfahrensrecht - Schuldlose Versäumung der Berufungsfrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1651
- MDR 2004, 1437
- FamRZ 2004, 1478
- VersR 2006, 93
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Demgemäß dürfen bei der Auslegung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannt werden (BGHZ 151, 221, 226 f.). - BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83
Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Damit ist dem Erfordernis des § 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO genügt, auch wenn die Formulierung des Verkündungsprotokolls zu Zweifeln veranlassen könnte, ob der gesamte Urteilstenor verlesen worden ist (BGHZ 10, 327, 329; BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782). - BGH, 29.09.1998 - KZB 11/98
Lauf der Berufungsfrist bei den Parteien nicht mitgeteilter Verlegung des …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Nur wenn dieser Grundgedanke im Einzelfall nicht zutrifft, beginnt ausnahmsweise die Fünfmonatsfrist nicht zu laufen, was etwa dann der Fall ist, wenn die Beschwerdepartei im Verhandlungstermin nicht vertreten und zu diesem Termin auch nicht ordnungsgemäß geladen war (BGH Beschluß vom 29. September 1998 - KZB 11/98 - NJW 1999, 143, 144 m.w.N.).
- BGH, 10.05.1994 - X ZB 7/93
"Spinnmaschine"; Ersetzung der Unterschrift eines verhinderten Mitgliedes der …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Dabei kommt es nicht auf die Rechtsfrage an, ob ein verkündeter Beschluß zu seiner Wirksamkeit die Unterschriften aller beteiligten Richter enthalten muß (vgl. insoweit BGH Beschluß vom 10. Mai 1994 - X ZB 7/93 - NJW-RR 1994, 1406). - BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81
Berichtigung eines Urteils wegen fehlenden Kostenausspruchs
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Wegen der abgelaufenen Fünfmonatsfrist kommt es letztlich nicht darauf an, ob die Zustellung der fehlerhaften Urteilsausfertigung die Berufungsfrist schon nach § 516 1. Alt. ZPO a.F. in Gang gesetzt hatte (vgl. insoweit Senatsbeschluß vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70). - BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
Revision - Formvorschriften - Frist - Materiellrechtliche Entscheidung
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Hingegen ist die Anwendung der Vorschrift dann ausgeschlossen worden, wenn bei Ablauf der Ausschlußfrist über ein innerhalb der Rechtsmittelfrist gestelltes Gesuch um Gewährung von Prozeßkostenhilfe noch nicht entschieden war (BGH Beschluß vom 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73 - VersR 1973, 851) oder das Gericht sonst aus allein in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres von dem Ende der versäumten Frist an darüber entschieden hat, ob eine Revision form- und fristgerecht eingelegt worden ist und beide Parteien aufgrund gerichtlicher Verfügung der Auffassung sein konnten, der Rechtsstreit werde demnächst materiell-rechtlich entschieden (BAG NJW 1982, 1664). - BGH, 12.06.1973 - VI ZR 121/73
Fristenwesen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristablauf - Jahresfrist …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Hingegen ist die Anwendung der Vorschrift dann ausgeschlossen worden, wenn bei Ablauf der Ausschlußfrist über ein innerhalb der Rechtsmittelfrist gestelltes Gesuch um Gewährung von Prozeßkostenhilfe noch nicht entschieden war (BGH Beschluß vom 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73 - VersR 1973, 851) oder das Gericht sonst aus allein in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres von dem Ende der versäumten Frist an darüber entschieden hat, ob eine Revision form- und fristgerecht eingelegt worden ist und beide Parteien aufgrund gerichtlicher Verfügung der Auffassung sein konnten, der Rechtsstreit werde demnächst materiell-rechtlich entschieden (BAG NJW 1982, 1664). - BGH, 07.10.1953 - II ZR 208/52
Verkündungsprotokoll
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Damit ist dem Erfordernis des § 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO genügt, auch wenn die Formulierung des Verkündungsprotokolls zu Zweifeln veranlassen könnte, ob der gesamte Urteilstenor verlesen worden ist (BGHZ 10, 327, 329; BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782). - BGH, 19.02.1976 - VII ZR 16/76
Ablauf der Jahresfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Demgemäß hat die Rechtsprechung Ausnahmen davon in Fällen abgelehnt, in denen ein die Prozeßkostenhilfe verweigernder Beschluß vor Ablauf der Frist eingegangen ist, der Partei von ihrem Anwalt jedoch erst nach Ablauf dieser Frist bekannt gegeben werden konnte (BGH Beschluß vom 19. Februar 1976 - VII ZR 16/76 - VersR 1976, 728) oder in denen die Ursache für die Verspätung und die weitere Behandlung durch das Gericht entscheidend in der Sphäre der Partei lag, welche die Frist versäumt hatte (BGH Beschluß vom 18. Mai 1971 - IX ZR 206/68 - RzW 1971, 564; Urteil vom 20. Januar 1983 - IX ZR 19/82 - VersR 1983, 376, 377). - BGH, 20.01.1983 - IX ZR 19/82
Voraussetzungen der antragslosen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Demgemäß hat die Rechtsprechung Ausnahmen davon in Fällen abgelehnt, in denen ein die Prozeßkostenhilfe verweigernder Beschluß vor Ablauf der Frist eingegangen ist, der Partei von ihrem Anwalt jedoch erst nach Ablauf dieser Frist bekannt gegeben werden konnte (BGH Beschluß vom 19. Februar 1976 - VII ZR 16/76 - VersR 1976, 728) oder in denen die Ursache für die Verspätung und die weitere Behandlung durch das Gericht entscheidend in der Sphäre der Partei lag, welche die Frist versäumt hatte (BGH Beschluß vom 18. Mai 1971 - IX ZR 206/68 - RzW 1971, 564; Urteil vom 20. Januar 1983 - IX ZR 19/82 - VersR 1983, 376, 377). - LG Aachen, 02.05.1972 - 12 O 22/72
- BGH, 18.05.1971 - IX ZR 206/68
Rechtsmittel
- BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger …
Hat das erstinstanzliche Gericht den Einspruch als zulässig behandelt und in der Sache entschieden und wird die Versäumung der Einspruchsfrist erst vom Berufungsgericht aufgedeckt, so ist die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 3 ZPO allein dem Gericht zuzurechnen und steht einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2008, XII ZB 179/07, FamRZ 2008, 978 und vom 7. Juli 2004, XII ZB 12/03, FamRZ 2004, 1478).Damit ist die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 3 ZPO jedenfalls allein dem Gericht zuzurechnen und steht einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07 - FamRZ 2008, 978, 979 und vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 FamRZ 2004, 1478, 1479 f.).
- BGH, 21.01.2016 - IX ZA 24/15
Wiedereinsetzungsantrag nach Ablauf der Jahresfrist: Versäumung eines …
Das Rechtsstaatsprinzip ist durch die Anwendung des § 234 Abs. 3 ZPO etwa dann verletzt, wenn der Partei eine fehlerhafte Urteilsausfertigung zugestellt wurde (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03, NJW-RR 2004, 1651, 1653), wenn das Gericht über einen rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag nicht innerhalb eines Jahres entschieden (BGH, Beschluss vom 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73, NJW 1973, 1373) oder eine ablehnende Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag nicht zugestellt hat (BGH…, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07, NJW-RR 2008, 878 Rn. 15 f), und wenn das Gericht bei einer Partei durch seine Verfahrensweise über einen längeren Zeitraum das Vertrauen erweckt hat, der eingelegte Rechtsbehelf sei zulässig (BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09, NJW 2011, 522 Rn. 37; BAG NJW 2004, 2112, 2114) oder ein gestellter Wiedereinsetzungsantrag sei begründet (vgl. BVerfG, NJW 2004, 2149, 2150). - BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10
Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen …
Wie der Bundesgerichtshof zur fünfmonatigen Berufungsfrist bei unwirksamer Verkündung eines Urteils gemäß § 517 ZPO (vormals § 516 ZPO) entschieden hat, liegt dieser Vorschrift der Gedanke zu Grunde, dass eine Partei nach streitiger Verhandlung vor Gericht mit einer Entscheidung rechnen muss und es ihr daher zuzumuten ist, sich nach dem Erlass einer solchen Entscheidung zu erkundigen (BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - KZB 11/98, NJW 1999, 143, 144; vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03, NJW-RR 2004, 1651, 1652;… vom 21. Juli 2010 - XII ZB 135/09, NJW-RR 2011, 5 Rn. 14).
- BGH, 20.02.2008 - XII ZB 179/07
Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstfrist von einem Jahr für die …
b) Im Hinblick darauf ist die Vorschrift allerdings nicht anwendbar, wenn die Ursache der Fristüberschreitung nicht in der Sphäre der Partei liegt, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1478, 1479).Liegt also die für die Versäumung der Jahresfrist ausschlaggebende Ursache allein beim Gericht, steht der Ablauf der Jahresfrist einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1478, 1479).
- BGH, 19.03.2013 - VI ZB 68/12
Berufungs- und Berufungsbegründungsfristversäumung nach Prozesskostenhilfegesuch: …
Die Vorschrift ist allerdings dann nicht anwendbar, wenn die Ursache der Fristüberschreitung nicht in der Sphäre der Partei liegt, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73 - ZMR 1978, 152;… BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07, NJW-RR 2008, 878 Rn. 15 und vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03, FamRZ 2004, 1478, 1479;… Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 234 Rn. 8 f.). - BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12
Betreuungssache: Beginn der Beschwerdefrist bei mangelhafter Zustellung der …
Der Senat hat bereits zu der vergleichbaren Regelung in § 517 Halbsatz 2 ZPO entschieden, dass die fünfmonatige Berufungsfrist auch dann zu laufen beginnt, wenn die zugestellte Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung vom Original abweicht (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1478, 1479). - BGH, 20.02.2008 - XII ZB 116/07
Anforderungen an die Darlegung einer Protokollfälschung
Entscheidend ist allein, ob die angefochtene Entscheidung tatsächlich verkündet worden ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1478, 1479). - BGH, 12.02.2015 - IX ZR 156/14
Nichtzulassungsbeschwerde: Einhaltung der Einlegungs- und Begründungsfrist bei …
Damit ist eine zweifelsfreie Zuordnung des Verkündungsprotokolls zu dem verkündeten Urteil möglich, ohne dass es auf eine körperliche Verbindung dieser Schriftstücke ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03, NJW-RR 2004, 1651, 1652). - BGH, 06.06.2013 - V ZB 7/12
Zwangsversteigerungsverfahren: Anmeldung eines Mietrechts ohne Glaubhaftmachung; …
In diesem Fall ist weder eine körperliche Verbindung zwischen Anlage und Protokoll erforderlich noch muss die Anlage gesondert unterschrieben werden (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03, NJW-RR 2004, 1651, 1652); die Unterschrift unter dem Protokoll umfasst auch eine in Bezug genommene nachgeheftete Anlage. - BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03
Patentverletzungsverfahren: Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der …
Denn obwohl diese Vorschrift nach ihrer Entstehungsgeschichte absoluten Charakter hat, ist sie ausnahmsweise jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn die Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Gericht zuzuschreiben ist (BGH…, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07, NJW-RR 2008, 878 Rn. 15; Beschluss vom 7. Juli 2004 - IVV MO 12/03 [richtig: XII ZB 12/03 - d. Red.] , NJW-RR 2004, 1651 Rn. 15). - BGH, 22.04.2020 - XII ZB 131/19
Fristbeginn für Beschwerdeeinlegung bei Übersendung eines vom …
- BGH, 21.07.2010 - XII ZB 135/09
Beschwerde im Sorgerechtsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist mit Verkündung …
- BGH, 23.06.2021 - XII ZB 51/21
Wurde in einer Ehesache dem Antragsgegner schon das verfahrenseinleitende …
- BGH, 23.02.2005 - XII ZB 110/03
Versäumung der Berufungsfrist bei Zustellung der Entscheidung kurz vor Ablauf der …
- OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08
Rechtsfolgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung bei Zustellung eines …
- BGH, 27.10.2016 - III ZR 417/15
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Eingang des …
- OLG Düsseldorf, 04.06.2013 - 20 U 137/12
- OLG Stuttgart, 06.03.2019 - 15 UF 218/18
Beschwerde in einem Trennungsunterhaltsverfahren: Folge der Zustellung einer vom …
- OLG München, 01.02.2016 - 12 UF 633/14
Vollstreckung eines Unterhaltsanspruchs nach dem Haagener Übereinkommen - hier: …
- LG Wuppertal, 17.09.2015 - 16 T 47/15
Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den Schuldner i.R.d. Zwangsvollstreckung …
- LAG Hamm, 17.12.2008 - 10 Sa 1113/08
Aufwendungsersatzansprüche eines Arbeitnehmers; einzelvertragliche …
- OLG Brandenburg, 28.07.2008 - 10 UF 76/08
- BPatG, 30.04.2015 - 7 W (pat) 86/14
Erlöschen eines Patents wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Jahresgebühr
- BPatG, 19.12.2016 - 21 W (pat) 53/12
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur …