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   OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - I-5 U 21/05   

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https://dejure.org/2005,7700
OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - I-5 U 21/05 (https://dejure.org/2005,7700)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2005 - I-5 U 21/05 (https://dejure.org/2005,7700)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2005 - I-5 U 21/05 (https://dejure.org/2005,7700)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollständig zurücktretende Tierhalterhaftung durch überwiegendes Mitverschulden des Geschädigten; Abwägung eines Sorgfaltsverstoßes gegen das eigene Sicherheitsinteresse gegenüber der Gefahrenverantwortung des Tierhalters; Verletzung eines erfahrenen Reiters beim ...

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; BGB § 833 S. 1; ; BGB § 833 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833 S. 1 § 254 Abs. 1
    Tierhalterhaftung: Wegfall des Schadensersatzanspruch bei erheblichem Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beim Verladen vom Pferd getreten - haftet der Halter?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiterin von auskeilendem Pferd getroffen - Sträflicher Leichtsinn der Verletzten schließt Haftung der Tierhalterin aus

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Pferd

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 93
  • NZV 2006, 153
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99

    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 5 U 21/05
    Der Mitverschuldenseinwand ist dann begründet, wenn der Geschädigte die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Mensch im eigenen Interesse aufwendet, um sich vor Schaden zu bewahren (BGH, NJW 2001, 149, 150; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2003, Rz. 31 zu § 254).
  • OLG Koblenz, 31.01.2002 - 5 U 465/01

    Tierhalterhaftung; Haftungsquote bei mitverschuldeter Verletzung durch ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 5 U 21/05
    Soweit die Klägerin in ihrer Berufung sich zum Beleg gegen die Auffassung des Landgerichts, es bestünde ein überwiegendes, eine Haftung der Beklagten ausschließendes Mitverschulden der Klägerin, auf das Urteil des OLG Koblenz vom 31.01.2002 - 5 U 465/01 -, NJW-RR 2002, 1106, 1107 stützt, geht dieser Hinweis fehl.
  • OLG Hamm, 16.04.2002 - 9 U 185/01

    Pferd attackierte Frau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 5 U 21/05
    Für die Frage, ob ein Mitverschulden des Geschädigten anzunehmen ist, kommt es auf die Erkennbarkeit der konkreten Gefährlichkeit des Verhaltens sowie auf die Möglichkeit und Zumutbarkeit ihrer Vermeidung an (vgl. OLG Hamm Urteil vom 16.04.2002, 9 U 185/01, OLGR Hamm 2002, 375f).
  • AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10

    Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und

    Dies ist in der Rechtsprechung etwa in den Fällen angenommen worden, in denen der Geschädigte durch entsprechende Hinweisschilder ("Vorsicht bissiger Hund") gewarnt worden ist und sich gleichwohl auf ein Grundstück begeben hat (so OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 16.02.1983 - 17 U 121/82, VersR 1983, 1040; aA OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.06.1980 - 4 U 98/79, VersR 1981, 1035; LG Stuttgart, Urt. v. 05.03.2010 - 27 O 329/09, juris Rn. 22 f.), für den Geschädigten eine erkennbare Aggressivität des Hundes wegen des Eindringens in sein Revier (so OLG München, Urt. v. 05.10.2000 - 14 U 1010/99, VersR 2002, 1165 f.) oder eine vorher bekannte oder erkennbare Gefahr für den Geschädigten vorgelegen hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.09.2005 - 5 U 21/05, NJW-RR 2006, 93 f.; OLG Hamm, Urt. v. 16.04.2002 - 9 U 185/01, NZV 2003, 422).
  • AG Brandenburg, 17.01.2020 - 31 C 278/18

    Gefährdungshaftung des Tierhalters - entgangenes Arbeitsentgelt

    Insoweit sind hier u.a. die Erfahrung und Kenntnisse einer Reiterin in Bezug auf Pferde allgemein zu berücksichtigen ( OLG Düsseldorf , Urteil vom 29.09.2005, Az.: 5 U 21/05, u.a. in: NJW-RR 2006, Seiten 93 f.; OLG Hamm , Urteil vom 16.04.2002, Az.: 9 U 185/01, u.a. in: r + s 2003, Seite 170; LG Münster , Urteil vom 31.07.2019, Az.: 4 O 534/16, u.a. in: "juris" ).
  • OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13

    Tierhalterhaftung: Anwendung des Rechtsgedankens des Mitverschuldens bei

    Richtigerweise hätte das Landgericht also ausschließlich prüfen müssen, ob den Kläger selbst ein Mitverschulden trifft, weil er die konkrete Gefahr erkennen und vermeiden konnten und sonach die ihm im eigenen Interesse abzuverlangende Sorgfalt zur Schadensvermeidung außer Acht ließ (BGH NJW 1999, 3119; OLG Düsseldorf NJW-RR 2006, 93; OLG Jena r + s 2010, 126, 128).
  • OLG Celle, 05.10.2022 - 14 U 19/22

    Ansprüche nach einem Hundebiss eines Rauhaardackels; Schaden bei dem Betrieb

    Im Bereich der Tierhalterhaftung liegt ein relevanter Beitrag des Anspruchstellers zur Entstehung des Schadens vor, wenn er eine Situation erhöhter Verletzungsgefahr herbeigeführt hat, obwohl er diese Gefahr erkennen und vermeiden konnte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2005 - 5 U 21/05, Rn. 7 mwN, juris).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10

    Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch

    Mitverschulden ist bisher aber vor allem dann angenommen worden, wenn in der konkreten Situation mit Huftritten gerechnet werden musste, z.B. wenn man ohne zwingenden Grund mit einem eigenen Pferd an einem fremden Pferd in so geringem Abstand vorbeigeht, dass man mit einem Abwehrverhalten des fremden Pferdes rechnen musste (OLG Schleswig NJW-RR 2004, 382) oder wenn man sich hinter einem bockenden Pferd aufhält (OLG Düsseldorf NZV 2006, 153).
  • OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09

    Keine Haftung des Mittierhalters gegen den anderen Halter

    Für die Frage, ob ein Mitverschulden des Geschädigten anzunehmen ist, kommt es auf die Erkennbarkeit der konkreten Gefährlichkeit des Verhaltens sowie auf die Möglichkeit und Zumutbarkeit ihrer Vermeidung an (OLG Düsseldorf NJW-RR 2006, 93; OLGR Hamm 2002, 375).
  • LG Münster, 31.07.2019 - 4 O 534/16

    Zur Haftung für Verletzung durch Pferdetritt und zum Mitverschulden des

    Insoweit sind die u.a. die Erfahrung und Kenntnisse einer langjährigen Reiterin zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.9. 2005 - 5 U 21/05; OLG Hamm, Urteil vom 16. April 2002 - 9 U 185/01).

    Weiß eine erfahrene Reiterin, dass es bei dem erstmaligen Versuch, ein Pferd auf einen Anhänger zu verladen, zu erheblichen Problemen gekommen ist, und hält sie sich trotz dieser Warnsignale bei dem zweiten Verladeversuch in dem Gefahrenbereich einen Meter hinter oder seitlich hinter dem Pferd auf, dann hat sie in besonders eklatanter Weise trotz Erkennbarkeit der Gefährlichkeit ihres Aufenthaltsorts gegen die Obliegenheit zur Sicherung des eigenen Interesses gehandelt, mit der Folge, dass hierdurch die Haftung für die lediglich auf Seiten der Pferdehalterin in Betracht kommende Tiergefahr in vollem Umfang zurücktritt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.9. 2005 - 5 U 21/05; Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 833 BGB, Rn. 50; Staudinger/Christina Eberl-Borges (2012) BGB § 833, Rn. 200).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2009 - L 10 R 548/08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verwaltungsakte der Beklagten sowie der Gerichtsakte des Sozialgerichts Osnabrück zum Az.: S 5 U 21/05 Bezug genommen.
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