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   OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 W 37/06   

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https://dejure.org/2006,10181
OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 W 37/06 (https://dejure.org/2006,10181)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.08.2006 - 1 W 37/06 (https://dejure.org/2006,10181)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. August 2006 - 1 W 37/06 (https://dejure.org/2006,10181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 WoEigG
    Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft: Passivlegitimation eines Wohnungseigentümers bei gesamtschuldnersicher Inanspruchnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Billigkeitsentscheidung des Gerichts über die Kostenverteilung; Klageerhebung hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Kosten einer Klageerweiterung; Verpflichtung zu prozessualem Handeln bei neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung

  • Judicialis

    ZPO § 91 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a
    Zu den Erwägungen, die im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO zu beachten sind

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 788
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 W 37/06
    Dass in der von ihr mit der Klagerweiterung gewählten prozessualen Vorgehensweise ein Risiko lag, musste der Klägerin klar sein, nachdem nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341 ff) eine Übertragung der in dieser Entscheidung entwickelten Grundsätze auf die Wohnungseigentümergemeinschaft diskutiert wurde.
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 W 37/06
    Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nicht zu beanstanden ist, dass das Landgericht darauf abgestellt hat, dass die Klage gegen die Beklagte als gesamtschulderisch haftendes Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Werklohns für Arbeiten am Gemeinschaftseigentum sich nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2005 (jetzt BGHZ 163, 154 ff) als unbegründet darstellte, da die Beklagte insoweit nicht passivlegitimiert war.
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 W 37/06
    Es kann dahinstehen, ob eine Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts in Sachen eines Beschlusses nach § 91 a ZPO überhaupt statthaft ist, also vom Oberlandesgericht zugelassen werden kann (mit erheblichen Gründen zweifelnd, aber die Frage letztlich offen lassend BGH NJW-RR 2003, 1075).
  • OLG Naumburg, 13.11.2014 - 12 W 35/14

    Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren: Klageveranlassung bei

    Maßgebend ist danach in erster Linie der ohne die Erledigungserklärungen zu erwartende Verfahrensausgang, d.h. es wird in der Regel der die Kosten zu tragen haben, der den Rechtsstreit voraussichtlich verloren hätte und dem sie bei streitigem Fortgang des Verfahrens mithin auch nach den allgemeinen kostenrechtlichen Vorschriften der §§ 91 ff ZPO aufzuerlegen wären, wobei im Hinblick auf die anzustellende Erfolgsprognose auf den Zeitpunkt der Erledigungserklärungen abzustellen ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 788; Vollkommer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., Rdn. 24/25 zu § 91 a ZPO).
  • AG Kassel, 23.05.2012 - 800 C 4844/11

    Wohnungseigentum: Ersatz der Unterbringungskosten bei einem zur Unbewohnbarkeit

    Vielmehr können im Rahmen der Billigkeitsentscheidung auch Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden (OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 788).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09

    Zum Bestehen eines Anspruchs auf Registrierung einer Domain

    Die Kosten waren der Antragstellerin aufzuerlegen, weil das Landgericht ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu Recht zurückgewiesen hat und das dagegen gerichtete Rechtsmittel der Antragstellerin voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte (zur Maßgeblichkeit des voraussichtlichen Ausgangs des Rechtsstreits, wenn das Verfahren nicht für erledigt erklärt worden wäre: Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl., § 91 a Rn. 47; Zöller / Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 91 a Rn. 24; OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 788).
  • LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenentscheidung bei außergerichtlich

    Das Gleiche gilt bei der Entstehung zusätzlicher Kosten durch prozessual nicht sinnvolles Vorgehen der klagenden Partei (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 788; Zöller/Vollkommer a.a.O.).
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