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   LG Göttingen, 23.03.2007 - 4 S 6/06   

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https://dejure.org/2007,15480
LG Göttingen, 23.03.2007 - 4 S 6/06 (https://dejure.org/2007,15480)
LG Göttingen, Entscheidung vom 23.03.2007 - 4 S 6/06 (https://dejure.org/2007,15480)
LG Göttingen, Entscheidung vom 23. März 2007 - 4 S 6/06 (https://dejure.org/2007,15480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2325 Abs. 1 BGB; § 166 Abs. 1 VVG; § 166 Abs. 2 VVG; § 176 VVG
    Anspruch eines Erben auf Pflichtteilsergänzung aus erhaltenen Lebensversicherungsleistungen auf Grund eines gemeinschaftlichen Testaments; Qualifizierung von nicht in den Nachlass gefallen Versicherungsleistungen als Schenkung i.F. eines Vertrages zugunsten Dritter auf ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Erben auf Pflichtteilsergänzung aus erhaltenen Lebensversicherungsleistungen auf Grund eines gemeinschaftlichen Testaments; Qualifizierung von nicht in den Nachlass gefallen Versicherungsleistungen als Schenkung i.F. eines Vertrages zugunsten Dritter auf ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch - Lebensversicherungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tochter verlangt Pflichtteil - Muss die Erbin, ihre Mutter, auch von Lebensversicherungen des verstorbenen Vaters etwas abgeben?

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Zahlungen aus Lebensversicherung an Ehegatten erhöhen den Pflichtteil als ergänzungspflichtige Schenkung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsergänzung - Leistungen aus einer Lebensversicherung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 19
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    Auszug aus LG Göttingen, 23.03.2007 - 4 S 6/06
    Mit einer - allerdings im Rahmen einer insolvenzrechtlichen Problematik (zur Frage der Anfechtbarkeit der Zuwendung mittels Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall) ergangenen neueren - Entscheidung des 9. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2003 (Az IX ZR 252/01 , NJW 2004, 214 f.), die die Kammer mit Teilen der Literatur (vgl. Palandt/ Edenhofer , 66. Auflage 2007, § 2325 Rn. 12) für auf die erbrechtliche Problematik des § 2325 BGB übertragbar erachtet, ist bei einer Kapital-Lebensversicherung als Zuwendungsgegenstand vielmehr die ausgezahlte Versicherungsleistung in ihrer Gesamtheit zu behandeln.

    In jüngster Zeit ist das - wenn auch das Insolvenzrecht betreffende - Urteil des 9. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2003 (NJW 2004, 214 f. [BGH 23.10.2003 - IX ZR 252/01] ) bekannt geworden.

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus LG Göttingen, 23.03.2007 - 4 S 6/06
    Nach der Rechtsprechung des 4. (Erbrecht-)Zivilsenats des Bundesgerichtshofs wird im Rahmen der Frage des erbrechtlichen Ausgleichs bei Zuwendungen unter Ehegatten, denen keine unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht, grundsätzlich vermutet, dass es sich um eine Schenkung handelt (vgl. BGH, Urteil des 4. Zivilsenats vom 27. November 1991, Az IV ZR 164/90 , BGHZ 116, 167 f.).
  • BGH, 04.02.1976 - IV ZR 156/73

    Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen geminderten Nachlassvermögens infolge zu

    Auszug aus LG Göttingen, 23.03.2007 - 4 S 6/06
    Allerdings geht eine verbreitete, wohl als herrschende Meinung anzusehende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass ergänzungspflichtiger Zuwendungsgegenstand bei Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall allein die durch den Versprechensempfänger (= Erblasser) an den Versprechenden (= Lebensversicherer) geleisteten Prämien sind (vgl. BGH 4. Zivilsenat, Urteil vom 04.02.1976, Az. IV ZR 156/73 , = WM 1976, 523, 533 sowie Soergel/ Dieckmann , Kommentar zum BGB , Stand Sommer 2002, § 2325 Rn. 22 m.w.N., ferner Staudinger/ Olshausen , Neubearbeitung 2006, § 2325 Rn. 38 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Im Anschluss an die genannte Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht haben einige Instanzgerichte eine entsprechende Anpassung für das Pflichtteilsergänzungsrecht für geboten erachtet (vgl. LG Göttingen NJW-RR 2008, 19; LG Paderborn FamRZ 2008, 1292).
  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Im Anschluss an die genannte Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht haben einige Instanzgerichte eine entsprechende Anpassung für das Pflichtteilsergänzungsrecht für geboten erachtet (vgl. LG Göttingen NJW-RR 2008, 19; LG Paderborn FamRZ 2008, 1292).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2008 - 7 U 140/07

    Inanspruchnahme aus Anlass von Pflichtteilsergänzungen wegen einer

    Mit dem Landgericht Göttingen (Urteil vom 23. März 2007, ZEV 2007, 386) hält der Senat nämlich die neuere Entscheidung des BGH vom 23 Oktober 2003 (NJW 2004, 214), mag sie auch zu einer insolvenzrechtlichen Fragestellung ergangen sein, auf die vorliegende erbrechtliche Problematik des § 2325 BGB für übertragbar.
  • KG, 13.03.2008 - 16 U 35/07

    Anspruch auf Pflichtteilsergänzung nach§ 2325 BGB bei Vollzug der Schenkung einer

    Unter Berufung auf die "Jahrhundertentscheidung" des Bundesgerichtshofs (NJW 04, 214), der sich einzelne Landgerichte angeschlossen hätten (Göttingen, ZErb 2007, 307 ff.; Paderborn, Urt. v. 14.1.08, 4.O.595/06; K 4), meinen die Kläger hinsichtlich des zu 3) geltend gemachten Anspruchs, dass der Gegenstand der Schenkung des Erblassers an die Beklagte die gesamte Versicherungssumme sei, um die sich zur Berechnung des Pflichtteilergänzungsanspruchs der Nachlass erhöhe.
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