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   OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 59/11   

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https://dejure.org/2011,5654
OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 59/11 (https://dejure.org/2011,5654)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.10.2011 - 14 U 59/11 (https://dejure.org/2011,5654)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 14 U 59/11 (https://dejure.org/2011,5654)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69a Abs. 3 Nr. 3 NBauO ; § 64 HOAI
    Darstellung der HOAI als öffentliches Preisrecht ohne Regelung des Inhalts von Verträgen i.R.e. einfachen Bauvorhabens; Nichteinhaltung der in der HOAI vorgesehenen Chronologie als Mangel der Werkleistung

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darstellung der HOAI als öffentliches Preisrecht ohne Regelung des Inhalts von Verträgen i.R.e. einfachen Bauvorhabens; Nichteinhaltung der in der HOAI vorgesehenen Chronologie als Mangel der Werkleistung

  • baurechtsiegen.de

    Gewährleistung - Nichteinhaltung der in der HOAI vorgesehenen Chronologie als Mangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    HOAI-Chronologie nicht beachtet: Planung mangelhaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Nichteinhaltung der in den HOAI-Leistungsbildern vorgesehenen Chronologie: Mangel?

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Kein Mangel bei nicht Nichteinhaltung der in der HOAI vorgesehenen Chronologie

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Kein Mangel bei nicht Nichteinhaltung der in der HOAI vorgesehenen Chronologie

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tragwerksplaner hält HOAI-Reihenfolge nicht ein: Leistung mangelhaft? (IBR 2012, 93)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 402
  • NZBau 2012, 246
  • BauR 2012, 302
  • BauR 2012, 672
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 59/11
    Aus den Bestimmungen der HOAI allein können daher keine Schlussfolgerungen auf vertragliche geschuldete Leistungen gezogen werden (vgl. dazu BGH, BauR 2004, 1640 [BGH 24.06.2004 - VII ZR 259/02] ).

    Entscheidend ist vielmehr, ob eine etwaige Abweichung zu einem Mangel des Werkes im Sinne des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts führt (vgl. BGH, BauR 2004, 1640 [BGH 24.06.2004 - VII ZR 259/02] ).

  • OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhaft erbrachter

    Allerdings ist die Werkleistung des Beklagten zu 2 als solche nicht zu beanstanden; denn er hatte sich nur mit dem "Wie" der baulichen Umsetzung zu befassen, also Möglichkeiten der Realisierung in statischer Hinsicht aufzuzeigen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 26. Oktober 2011, Az.: 14 U 59/11- juris-Rdnr. 15), und hat dies getan.

    Der Architekt muss dann prüfen, ob und wie die Möglichkeiten der Statik mit den Wünschen des Auftraggebers und den Brandschutzvorschriften kompatibel gemacht werden können, nicht aber der Tragwerksplaner (vgl. dazu Senat, Urteil vom 26. Oktober 2011, Az.: 14 U 59/11- juris-Rdnr. 16).

  • LG Hannover, 29.08.2012 - 14 O 341/06

    Einschlägigkeit der Leistungsbilder der HOAI für die Beurteilung der

    Die in der HOAI geregelten Leistungsbilder sind lediglich Gebührentatbestände für die Berechnung des Honorars der Höhe nach (so BGH, Urteil vom 24. Oktober 1996 - VII ZR 283/95 ; ebenso Urteil vom 22. Oktober 1989 - VII ZR 91/97; s. auch OLG Celle, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 14 U 59/11, NJW-RR 2012, 402 [OLG Celle 26.10.2011 - 14 U 59/11] ).
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