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   OLG Nürnberg, 18.05.1988 - 4 U 692/88   

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OLG Nürnberg, 18.05.1988 - 4 U 692/88 (https://dejure.org/1988,3143)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.05.1988 - 4 U 692/88 (https://dejure.org/1988,3143)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 4 U 692/88 (https://dejure.org/1988,3143)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1525
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 288/77

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Herstellers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.05.1988 - 4 U 692/88
    So hat der BGH, NJW 1979, 156 einen Vertrag über die Veräußerung eines Grundstücksanteils und die Herstellung einer Eigentumswohnung nur deshalb einheitlich der Verjährung nach § 196 BGB unterstellt, weil für beide Leistungen ein einheitlicher Vergütungsanspruch vereinbart war.
  • BGH, 10.11.1960 - VIII ZR 167/59
    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.05.1988 - 4 U 692/88
    Für die hier und vom OLG Hamm vertretene Ansicht spricht entgegen der Meinung der Kl. auch die Entscheidung des BGH, NJW 1961, 453 ff. Der BGH hatte ebenfalls über Hausanschlußkosten zu entscheiden und hat dabei zum Ausdruck gebracht, daß die Anwendung des § 196 I Nr. 1 BGB davon abhängen werde, ob das klagende Elektrizitätswerk als Kaufmann oder Fabrikant anzusehen sei.
  • BGH, 13.12.1960 - VI ZR 42/60

    Haftung des Betreibers eines Ladengeschäfts für den durch seinen Propagandisten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.05.1988 - 4 U 692/88
    Allerdings ist die Stromlieferung nach heute wohl allgemeiner Auffassung als Warenlieferung im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen (RGZ 56, 408; BGH, NJW 1961, 455), und der kurzen Verjährung unterliegen auch Nebenansprüche, sofern sie sich auf eine Gegenleistung für die Warenlieferung beziehen.
  • OLG Hamm, 11.11.1985 - 17 U 97/85
    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.05.1988 - 4 U 692/88
    Die kurze Verjährung nach § 196 I Nr. 1 BGB hängt vielmehr, wie dies auch das OLG Hamm (NJW-RR 1986, 350 f.) entschieden hat, davon ab, ob die Vergütung unter den Begriff "Ausführung von Arbeiten" im Sinne dieser Vorschrift fällt.
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90

    Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen

    Der privatrechtliche Anspruch auf den Baukostenzuschuß verjährt in 30 Jahren (OLG Nürnberg NJW-RR 1988, 1525 [OLG Nürnberg 18.05.1988 - 4 U 692/88]; OLG Stuttgart RdE 1960, 43, 44; OLG Köln RdE 1978, 85, 88; LG Kiel NJW-RR 1989, 1250 [LG Kiel 31.05.1989 - 5 S 8/89]; Hermann/Reck nagel/Schmidt-Salzer, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen 1981 § 9 AVBV Rn. 135; Ludwig/Odenthal, Das Recht der öffentlichen Wasserversorgung § 9 AVB WasserV Anm. 6; Morell, AVB WasserV § 9 Abs. 6 Anm. b a.E.).
  • OLG Zweibrücken, 15.08.2002 - 4 U 195/01

    Elektrizitätsversorgung: Heranziehung des später hinzutretenden

    Der Baukostenzuschuss stellt anders als die Kosten für den Hausanschluss nach § 10 AVBEltV kein Entgelt für die Ausführung von Arbeiten zugunsten des Anschlussnehmers, sondern, vergleichbar einem verlorenen Baukostenzuschuss, eine Umlage zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von Verteilungsanlagen dar (vgl. z. B. OLG Nürnberg, NJW-RR 88, 1525).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 16.03.1988 - 10 O 346/87   

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LG Köln, 16.03.1988 - 10 O 346/87 (https://dejure.org/1988,6907)
LG Köln, Entscheidung vom 16.03.1988 - 10 O 346/87 (https://dejure.org/1988,6907)
LG Köln, Entscheidung vom 16. März 1988 - 10 O 346/87 (https://dejure.org/1988,6907)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1525
  • ZIP 1988, 931
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