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   OLG Hamburg, 19.12.1985 - 3 U 26/85   

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OLG Hamburg, 19.12.1985 - 3 U 26/85 (https://dejure.org/1985,4826)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.1985 - 3 U 26/85 (https://dejure.org/1985,4826)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 1985 - 3 U 26/85 (https://dejure.org/1985,4826)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1305
  • NJW-RR 1988, 1024 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 21 U 5/08

    Anwendbarkeit des Schuldrechts auf einen Dauergrabpflegevertrag; kein wirksamer

    Unter einer unselbständigen Stiftung versteht man eine Übertragung von Vermögenswerten mit der Maßgabe, diese Werte als ein von dem übrigen Vermögen des Empfängers wirtschaftliches Sondervermögen zu verwalten (BeckOK-Schwarz/Backert, Stand: 01.02.07, Rdnr.22; MünchKomm-Reuter, 5. Auflage, Vor § 80, Rdnr.87; OLG Hamburg in NJW-RR 1986, 1305, OLG Oldenburg, 12 U 60/03, zit. nach Juris, Rdnr.70).
  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 15 W 712/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Errichtung einer Stiftung

    Bei der unselbständigen, fiduziarischen Stiftung wird durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Verfügung von Todes wegen ein Vermögen dem Treuhänder (Fiduziar), einer bereits bestehenden oder für diesen Zweck geschaffenen Rechtspersönlichkeit, zugewendet mit der Auflage, die übertragenen Vermögenswerte als ein vom übrigen Vermögen des Empfängers getrenntes wirtschaftliches Sondervermögen zu verwalten und dauerhaft zur Verfolgung der vom Stifter gesetzten Zwecke zu verwenden (BGH NJW 2009, 1738; OLG Hamburg NJW-RR 1986, 1305; OLG Oldenburg 12 U 60/03 - zit. nach juris, Rn. 70; OLG Stuttgart NJW 1964, 1231; Bamberger/Roth/Schwarz, BGB, 2. Aufl., vor § 80 Rn 22; MünchKommBGB/Reuter, 6. Aufl., vor § 80 Rn 97; RGRK-Steffen, BGB, 12. Aufl., vor § 80 Rn 5; Staudinger/Hüttemann/Rawert [2011] Vor § 80 Rn 231).
  • OLG Köln, 02.10.1996 - 2 Wx 31/96

    Bezeichnung eines Vereins als "Stiftung"

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