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   OLG München, 11.07.1990 - 20 U 4539/89   

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https://dejure.org/1990,4853
OLG München, 11.07.1990 - 20 U 4539/89 (https://dejure.org/1990,4853)
OLG München, Entscheidung vom 11.07.1990 - 20 U 4539/89 (https://dejure.org/1990,4853)
OLG München, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 20 U 4539/89 (https://dejure.org/1990,4853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Produkthaftung eines Vertriebsunternehmens; Produkthaftung eines Herstellers; Hinweispflichten eines Vertriebsunternehmens; Haftung für einen Schaden aus der Verwendung eines Produkts; Verletzung eines Pferdes durch ein Medikament

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des mit ausländischem Konzern verbundenen Vertriebshändlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Pferd

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 287
  • VersR 1992, 101
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 10.02.2012 - 19 O 263/11

    Zur Frage der Haftung einer inländischen Konzernvertriebsgesellschaft für ein in

    Eine originäre Gefahrabwendungspflicht des (konzernierten) Vertriebshändlers dahin, die von ihm vertriebenen Produkte auf ihre gefahrenfreie Beschaffenheit zu untersuchen, besteht nur, wenn dies aufgrund besonderer Umstände veranlasst ist bzw. wenn sich der Fehler auch ohne Überprüfung erkennen lässt (vgl. BGH, NJW 1981, 2250; OLG München, NJW-RR 1992, 287; OLG Celle, NJW-RR 2006, 526, 527).

    Selbst wenn den Verantwortlichen des Herstellers (der amerikanischen Konzernmutter) die behaupteten Probleme bekannt gewesen wären, wäre eine solche etwaige Kenntnis der inländischen Vertriebsgesellschaft nicht zurechenbar (vgl. BGH, NJW 1981, 2250; OLG München, NJW-RR 1992, 287: Keine Kenntniszurechnung bei 77 Fällen von Nebenwirkungen in den USA in einem Zeitraum von 2 ¾ Jahren zu Lasten des deutschen Vertriebshändlers).

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