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   OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92   

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https://dejure.org/1992,2546
OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92 (https://dejure.org/1992,2546)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.1992 - 27 U 92/92 (https://dejure.org/1992,2546)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 27 U 92/92 (https://dejure.org/1992,2546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Tierhalterhaftung bei Verletzung anläßlich der Pflege eines Pferdes_- Eingliederung des Geschädigten in den Unfallbetrieb

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833; RVO § 636; RVO § 658; RVO § 548; RVO § 539
    Verletzung des Aushilfspflegers eines nichtgewerbsmäßigen Pferdehalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 920
  • VersR 1994, 693
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.01.1980 - VI ZR 125/79

    Verletzung eines Kindes beim Reinigen eines Dungstreuers - Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92
    Da die RVO die Gewährung eines Schmerzensgeldes nicht vorsieht, hat der durch den Arbeitsunfall geschädigte Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ersatz seines immateriellen Schadens (BGH NJW 1980, 1796; VersR 1988, 391; BAG BB 1971, 351).

    Wie schon aus dem Gesetzeswortlaut des § 539 Abs. 2 Halbsatz 2 RVO folgt, ist rechtlich ohne Bedeutung, daß es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit gehandelt hat (BGH NJW 1980, 1796).

    Ferner kommt es nicht darauf an, ob durch die anzunehmende Eingliederung ein wirtschaftliches oder persönliches Abhängigkeitsverhältnis begründet worden ist (BGH NJW 1980, 1796; 1983, 2883).

    mithilft, kann als eingegliedert angesehen werden (BGH NJW 1980, 1796; 1983, 2882).

  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 252/81

    Haftung des in der Reparaturwerkstatt an der Reparatur eines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92
    Selbst Hilfeleistungen für kurze Zeit können eine "Eingliederung" des Geschädigten in den Unfallbetrieb begründen (BGH NJW 1978, 2553; 1983, 2883; BAG VersR 1991, 902).

    Ferner kommt es nicht darauf an, ob durch die anzunehmende Eingliederung ein wirtschaftliches oder persönliches Abhängigkeitsverhältnis begründet worden ist (BGH NJW 1980, 1796; 1983, 2883).

    Daher braucht der Geschädigte auch nicht der Weisungs- und Di-rektiosbefugnis des Betriebsinhabers unterworfen zu sein (BGH NJW 1983, 2883).

  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76

    Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92
    Insbesondere muß kein Abhängigkeitsverhältnis wirschaftlicher oder gar persönlicher Art zum Unfallbetrieb vorliegen, da sonst die Erweiterung des § 539 Abs. 2 gegenüber den von § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO breits erfaßten Fällen der Beschäftigung auf Grund eines Arbeitsverhältnisses weitgehend leerlaufen würde (BGH NJW 1978, 2553; 1983, 999, 2882, 2883).

    Selbst Hilfeleistungen für kurze Zeit können eine "Eingliederung" des Geschädigten in den Unfallbetrieb begründen (BGH NJW 1978, 2553; 1983, 2883; BAG VersR 1991, 902).

  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 521/89

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall - Betriebsangehöriger

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92
    Dabei ist enscheidend, daß die Arbeitsleistung aus Betriebsgründen ausgeführt wird, von wirtschaftlicher Bedeutung ist und dem mutmaßlichen Willen des Betriebsinhabers entspricht (BAG VersR 1991, 902).

    Selbst Hilfeleistungen für kurze Zeit können eine "Eingliederung" des Geschädigten in den Unfallbetrieb begründen (BGH NJW 1978, 2553; 1983, 2883; BAG VersR 1991, 902).

  • BGH, 05.07.1983 - VI ZR 273/81

    Beendigung der Eingliederung eines Geschädigten in den Unfallbetrieb bei

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92
    Für eine "Ei-gliederung" des Geschädigten in den Unfallbetrieb im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO genügt es, wenn er für diesen Betrieb ähnlich wie ein Arbeitnehmer tätig geworden und seine Tätigkeit in die betriebliche Sphäre des Unfallunternehmens gefallen ist, so daß sie diesem Unternehmen der Sache nach zugerechnet werden muß (BGH NJW 1983, 2882, 2883).

    mithilft, kann als eingegliedert angesehen werden (BGH NJW 1980, 1796; 1983, 2882).

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92
    Der Ausschluß von Schmerzens-geldansprüchen durch § 636 RVO ist verfassungskonform (BVerfG NJW 1973, 502).
  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91

    Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92
    In seiner Entscheidung vom 5. November 1991 (VI ZR 20/91), die die Beklagte in Ablichtung vorgelegt hat und auf die diese sich für ihre Auffassung, es handele sich um die Teilnahme am allgemeinen Verkehr, zu Unrecht beruft, hat der Bundesgerichtshof diese.
  • BGH, 13.01.1976 - VI ZR 58/74

    Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92
    Die Beantwortung der Frage, ob ein Arbeitsunfall bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eingetreten ist, richtet sich danach, ob der betroffene Arbeitnehmer den Unfall als normaler Verkehrsteilnehmer oder als Betriebsangehöriger erlitten hat; dabei ist entscheidend ob sich der Unfall für den Verunglückten in einem Bereich ereignet hat, der sich im Verhältnis zum Schädiger als innerbetrieblicher Vorgang darstellt, oder ob insoweit zu dem Betrieb kein oder nur ein loser Zusammenhang bestanden hat (BGH NJW 1976, 673; BB 1985, 1852).
  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 199/87

    Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr bei Verkehrsunfall auf dem

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92
    Da die RVO die Gewährung eines Schmerzensgeldes nicht vorsieht, hat der durch den Arbeitsunfall geschädigte Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ersatz seines immateriellen Schadens (BGH NJW 1980, 1796; VersR 1988, 391; BAG BB 1971, 351).
  • BAG, 08.12.1970 - 1 AZR 81/70

    Personenschaden - Schmerzensgeldanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92
    Da die RVO die Gewährung eines Schmerzensgeldes nicht vorsieht, hat der durch den Arbeitsunfall geschädigte Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ersatz seines immateriellen Schadens (BGH NJW 1980, 1796; VersR 1988, 391; BAG BB 1971, 351).
  • BGH, 16.11.1982 - VI ZR 78/81

    Verspätetes Vorbringen: Zeugenbeweis

  • BAG, 16.10.1984 - 3 AZR 193/83
  • OLG Schleswig, 11.04.1989 - 3 U 191/87
  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung

    Diese Haftungsablösung, die trotz des Wegfalls von Schmerzensgeldansprüchen verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfGE 34, 118; BVerfG NJW 1995, 1607), erstreckt sich kraft Gesetzes auch auf den - durch §§ 128 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII, 658 Abs. 2 Nr. 2 RVO a.F. einem Unternehmer gleichgestellten - privaten Halter von Fahrzeugen oder Reittieren, sofern nur der verletzte Dritte wie ein Beschäftigter für ihn tätig geworden ist (vgl. BGH, NJW 1987, 1643 für private Kfz.-Reparatur; OLG Köln, NJW-RR 1993, 920 und OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1435 für Verletzungen des Pferdehüters).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 22 U 39/01

    Schadensersatz: Nicht gewerbsmäßiger private Pferdezüchter bzw. Pferdehalter als

    Hierfür ist es nicht erforderlich, dass die Hengsthaltung des Beklagten zu 1) erwerbswirtschaftlichen Zwecken gedient hat bzw. dient; ausreichend für die Qualifizierung als Unternehmer nach den Bestimmungen des SGB VII ist vielmehr allein die Tatsache der privaten Pferdehaltung (vgl. etwa OLG Schleswig in VersR 90, 760; OLG Köln in VersR 94, 693, jeweils noch zu den § 636 ff RVO).
  • OLG Celle, 10.07.1996 - 20 U 68/95

    Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von einem Pferd; Ausschluss der

    Denn selbst kurzfristige, nur aus Gefälligkeit übernommene und daher unentgeltlich erbrachte Hilfeleistungen können eine arbeitnehmerähnliche Eingliederung des Helfers in den Unfallbetrieb begründen (OLG Hamm VersR 1994, 691 [OLG Hamm 08.12.1992 - 9 U 29/92] ; OLG Köln VersR 1994, 693 [OLG Hamm 08.07.1993 - 27 U 41/93] ; Lauterbach, Unfallversicherung, § 539 Anm. 101 b, 102; Wussow/Schloen, Unfallhaftpflichtrecht, 14. Aufl., Rn. 2602).
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