Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 19.10.1994

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2988
OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94 (https://dejure.org/1994,2988)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.1994 - 20 U 193/94 (https://dejure.org/1994,2988)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1994 - 20 U 193/94 (https://dejure.org/1994,2988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 II e
    Kollision zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ist Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 5; AKB § 12 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. e
    Versicherungsrecht: Eintrittspflicht der Kfz-Vollversicherung bei Kollision zwischen Zugfahrzeug und angehängtem Wohnwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsschaden; Unfall; Vollkaskoversicherung; Zusammenstoß; Wohnwagen

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 861
  • NJW-RR 1996, 896 (Ls.)
  • NZV 1995, 323
  • VersR 1996, 447
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 29.11.1989 - 20 U 224/89

    Kraftfahrversicherung; Vorerstreckungstheorie; Blockieren der Räder; Lkw; Schäden

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94
    »Kommt es zur Kollision zwischen Zugfahrzeug und angehängtem Wohnwagen, dann liegt ein entschädigungspflichtiger Unfall i.S. des § 12 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. e AKB und kein Betriebsschaden vor (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung VersR 1990, 413 ).«.

    Der Senat hat bislang in solchen Fällen einen Unfall verneint und einen nicht ersatzpflichtigen Betriebsschaden angenommen (VersR 83, 1124 L; VersR 90, 413).

  • BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 210/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Eintrittspflicht des Versicherers für

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94
    Eine Verpflichtung der Klägerin, sich schon im Rechtsstreit zu erklären, ob sie das Sachverständigenverfahren beantragen werde, besteht nicht (vgl. BGH VersR 86, 675; Senat VersR 82, 641, 642; Senat r + s 93, 367; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 15. Aufl., § 14 AKB Rdn. 8).
  • BGH, 05.07.1989 - IVa ZR 24/89

    Umfang des Risikoausschlusses in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94
    Einem vom Versicherer verfolgten Regelungszweck kommt demnach nur dann Bedeutung bei der Auslegung zu, wenn er in der verwendeten Formulierung erkennbar wird (BGH VersR 89, 908; 90, 487).
  • BGH, 02.07.1969 - IV ZR 625/68

    Begriff des Betriebsschadens

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94
    Das Schadensereignis wirkte daher nicht von außen auf das Zugfahrzeug, sondern beruhe auf einem inneren Vorgang und sei daher ein Betriebsschaden (BGH VersR 69, 940; OLG Schleswig, VersR 74, 1093, LG Detmold, ZfS 84, 246; OLG Nürnberg, VersR 92, 180; Stiefel-Hofmann, § 12 AKB Rdn. 79; zweifelnd Prölss- Martin, WG , 25. Aufl., § 12 AKB Anm. 6 b bb).
  • BGH, 14.02.1990 - IV ZR 305/88

    Begriff des Hausangestellten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94
    Einem vom Versicherer verfolgten Regelungszweck kommt demnach nur dann Bedeutung bei der Auslegung zu, wenn er in der verwendeten Formulierung erkennbar wird (BGH VersR 89, 908; 90, 487).
  • OLG Nürnberg, 11.07.1991 - 8 U 1290/91

    Betriebsschaden und Rettungskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94
    Das Schadensereignis wirkte daher nicht von außen auf das Zugfahrzeug, sondern beruhe auf einem inneren Vorgang und sei daher ein Betriebsschaden (BGH VersR 69, 940; OLG Schleswig, VersR 74, 1093, LG Detmold, ZfS 84, 246; OLG Nürnberg, VersR 92, 180; Stiefel-Hofmann, § 12 AKB Rdn. 79; zweifelnd Prölss- Martin, WG , 25. Aufl., § 12 AKB Anm. 6 b bb).
  • LG Hagen, 06.01.1993 - 8 O 409/92

    Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wohnanhänger; Betriebsschäden eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94
    Teilweise wird der Unfallbegriff bejaht, jedenfalls werde er durch den Begriff des Betriebsschadens nicht hinreichend deutlich (§ 5 AGBG ) ausgeschlossen (LG Hagen, ZfS 89, 274 und NJW-RR 93, 860; LG Hanau, VersR 94, 1292; Mayer, NZV 91, 132; Wüssow, Informationen 95, 6).).
  • LG Hanau, 03.12.1993 - 2 S 303/93

    Kollision zwischen Zugfahrzeug und Anhänger kein Betriebsschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94
    Teilweise wird der Unfallbegriff bejaht, jedenfalls werde er durch den Begriff des Betriebsschadens nicht hinreichend deutlich (§ 5 AGBG ) ausgeschlossen (LG Hagen, ZfS 89, 274 und NJW-RR 93, 860; LG Hanau, VersR 94, 1292; Mayer, NZV 91, 132; Wüssow, Informationen 95, 6).).
  • OLG Hamm, 17.07.1981 - 20 U 71/81

    Feststellungsklage; Leistungsklage; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94
    Eine Verpflichtung der Klägerin, sich schon im Rechtsstreit zu erklären, ob sie das Sachverständigenverfahren beantragen werde, besteht nicht (vgl. BGH VersR 86, 675; Senat VersR 82, 641, 642; Senat r + s 93, 367; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 15. Aufl., § 14 AKB Rdn. 8).
  • OLG Koblenz, 29.01.1990 - 12 U 1442/88
    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94
    Bei einer mehrgliedrigen Kausalkette ist unmittelbare Ursache nur diejenige, die als zeitlich letzte eingreift (OLG Koblenz, VersR 90, 768, 769; Stiefel-Hofmann, § 12 AKB Rdn. 73).
  • OLG Hamm, 14.01.1983 - 20 U 176/82

    Pkw; Anhänger; Gespann; Betriebseinheit; Kraftfahrtversicherung; Windeinwirkung;

  • OLG Schleswig, 26.03.1974 - 9 U 53/73

    Fehler beim Betrieb des Kfz und Vollkasko-Versicherungsschutz

  • OLG München, 22.05.2020 - 15 U 3037/19

    Beschränkung der Vertretungsmacht eines Stiftungsvorstandes auf den "engen"

    Ist dies nicht der Fall, so hat im Interesse des Rechtsverkehrs die einschränkende Satzungsbestimmung nur vereinsinterne Bedeutung und beschränkt sich auf das vereinsrechtliche Innenverhältnis (BGH, Urteil vom 28.04.1980 - II ZR 193/79, NJW 1980, 2799, Rn. 10 bei juris; vom 22.04.1996 - II ZR 65/95, NJW-RR 1996, 896, Rn. 6 bei juris; vom 29.07.2014 - II ZR 243/13, BGHZ 202, 202, Rn. 15 bei juris mwN).
  • OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 7 U 47/03

    Leistungsfreiheit der Kfz-Vollkaskoversicherung: Betriebsschaden bei

    Diese - zu einer Zeit als es den zweiten Satz der streitgegenständlichen Klausel noch nicht gab - in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage (Vgl. die Nachweise bei Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 12 Rndr. 89 und OLG Hamm, VersR 1996, 447) hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.03.1996 dahin entschieden, dass für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer der Pkw einerseits und der Anhänger andererseits verschiedene Gegenstände seien und daher eine Einwirkung des einen auf den anderen jeweils von außen komme (BGH, NJW-RR 1996, 857 in Abgrenzung zu BGH, VersR 1969, 490. Vgl. auch Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 AKB, Rn. 58).
  • AG Mönchengladbach, 25.06.2014 - 36 C 71/14

    Zum Ausschluss von Betriebsschäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger in der

    In dieser Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof im Anschluss an eine von der bisherigen Rechtsprechung abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (U. v. 16.12.1994, 20 U 193/94; NJW-RR 1995, 861, 862) zu der einen vergleichbaren Zusatz nicht enthaltenden Vorläufervorschrift ausgeführt: "Der Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Kenntnisse kann dem Wortlaut des § 12 Abs. 1 II e AKB aber nicht entnehmen, daß Schäden durch einen Aufprall des Anhängers auf den Pkw, die also Schäden durch ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis sind, als nicht versicherte Betriebsschäden angesehen werden sollen." Zweifel daran, dass durch den Zusatz, wonach Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen als Betriebsschäden anzusehen und daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein sollen, gerade Schäden zwischen motorisierten Zugmaschinen und nicht motorisierten Anhängern vom Versicherungsschutz ausgenommen sein sollen, hat der Bundesgerichtshof nicht (vgl. NJW-RR 2013, 406, 407).
  • LG Essen, 13.02.2012 - 18 O 342/11

    Anspruch gegen eine Kfz-Versicherung auf Ersatz von Schäden zwischen ziehendem

    Der Begriff des "Fahrzeugs" umfasst nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Anhänger (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 857, 858; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 861, 862).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.1994 - 11 U 78/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4205
OLG Köln, 19.10.1994 - 11 U 78/94 (https://dejure.org/1994,4205)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.1994 - 11 U 78/94 (https://dejure.org/1994,4205)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 1994 - 11 U 78/94 (https://dejure.org/1994,4205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT; GEMÜSEABTEILUNG; SELBSTBEDIENUNG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 823 BGB
    VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT; GEMÜSEABTEILUNG; SELBSTBEDIENUNG

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823
    Häufige Bodenreinigung in der Gemüseabteilung eines Selbstbedienungsladens

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht in der Gemüseabteilung eines SB-Ladens - Verkehrssicherungspflicht, Gemüseabteilung, Selbstbedienung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in Selbstbedienungsgeschäften in Bezug auf ein Ausrutschen auf einem Salatblatt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 861
  • VersR 1995, 356
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 22.04.1975 - 4 U 253/74
    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1994 - 11 U 78/94
    Da jedoch eine absolute Sicherheit in Selbstbedienungsgeschäften praktisch nicht erreicht werden kann, dürfen von den sicherungspflichtigen Inhabern nur die den Umständen nach möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen verlangt werden (OLG München VersR 76, 1000; OLG Hamm, VersR 83, 43), also nicht die ununterbrochene Kontrolle des Fußbodens auf durch Nachlässigkeit von Personal oder Kunden geschaffene Gefahrenstellen, wohl aber Kontrolle und Reinigung der hierfür anfälligen Bereiche in angemessenen kurzen zeitlichen Abständen.
  • OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97

    Culpa in contrahendo

    bb) Neben dem Bestehen einer allgemeinen und ausreichenden Anordnung betreffend die Reinigung der besonders gefährdeten Abteilungen des Geschäfts müßte die Beklagte desweiteren beweisen, daß diese Anordnung am Unfalltag auch praktiziert worden ist, der Sturz aber trotzdem nicht verhindert werden konnte, etwa weil das Blatt erst nach dem letzten Reinigungsgang kurz vor dem Erscheinen der Klägerin auf den Boden gefallen ist (OLG München VersR 1976, 1000; OLG Hamm a.a.O.; vgl auch OLG Köln -11. ZS- OLGR 1995, 128 = VersR 1995, 356 = NJW-RR 1995, 861).
  • LG Bonn, 16.09.2011 - 10 O 40/11

    Erfüllen der Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Kontrolle und bei Bedarf

    Um eine Zumutbarkeit der Maßnahmen zu gewährleisten, kann dennoch keine permanente Kontrolle der Sauberkeit gefordert werden (OLG Hamm VersR 1983, 43; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 158; OLG Köln NJW-RR 1995, 861), es muss aber eine Kontrolle in kurzen und regelmäßigen Abständen durchgeführt werden (OLG Koblenz NJW-RR 1995, 158).

    Eine stündliche Reinigung genügt bei lebhaftem Betrieb sicher nicht (OLG Köln NJW-RR 1995, 861).

    Ein Bodenbelag aus Steinplatten ist in Supermärkten jedoch häufig und üblich, schon, weil er verhältnismäßig unempfindlich und leicht zu reinigen ist (OLG Köln NJW-RR 1995, 861).

  • LG Bonn, 26.08.2011 - 10 O 40/11

    Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei regelmäßiger Kontrolle und Reinigung

    Um eine Zumutbarkeit der Maßnahmen zu gewährleisten, kann dennoch keine permanente Kontrolle der Sauberkeit gefordert werden (OLG Hamm VersR 1983, 43; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 158 ; OLG Köln NJW-RR 1995, 861 ), es muss aber eine Kontrolle in kurzen und regelmäßigen Abständen durchgeführt werden (OLG Koblenz NJW-RR 1995, 158 ).

    Eine stündliche Reinigung genügt bei lebhaftem Betrieb sicher nicht (OLG Köln NJW-RR 1995, 861 ).

    Ein Bodenbelag aus Steinplatten ist in Supermärkten jedoch häufig und üblich, schon, weil er verhältnismäßig unempfindlich und leicht zu reinigen ist (OLG Köln NJW-RR 1995, 861 ).

  • OLG Köln, 06.01.2012 - 10 U 16/11

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Supermarkts hinsichtlich im Bereich

    Eine schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten scheidet als Ursache des Sturzes aus, wenn feststeht, dass die Obstreste erst so kurz vorher zu Boden gefallen waren, dass eine zwischenzeitliche Säuberung der Unfallstelle nicht mehr erwartet werden konnte (OLG Köln, Urteil v. 19.10.1994 - 11 U 78/94 - OLGR 1995 S.128).

    Ist - wie hier - nur etwa 5-10 Minuten vor dem Unfall der Klägerin der besagte Bereich nachweislich sorgfältig kontrolliert und gereinigt worden, ist es gleichgültig, ob das zufällig oder planmäßig geschah; eine nochmalige Nachschau, die zur Beseitigung der nach dieser Kontrollmaßnahme dort hingefallenen Kirsche geführt hätte, konnte nicht verlangt werden (OLG Köln, Urteil v. 19.10.1994 - 11 U 78/94 - OLGR 1995 S.128).

  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 6 U 34/00

    Verkehrssicherungspflichten für Verkaufsräume in einem "Großhandelsmarkt"

    Für den Bereich von Obst- und Gemüseständen in Einzelhandelsmärkten, in denen Kunden oft die Ware selbst auswählen, verpacken und abwiegen können, wurden wiederholt Reinigungsintervalle von 15 bis 20 Minuten als angemessen angesehen (vgl. OLG Stuttgart VersR 91, 441; OLG Koblenz MDR 94, 1191 = NJW-RR 95, 158; auch OLG Köln JMBl. NW 99, 38, 39) während eine nur stündliche Reinigung zumindest in der lebhaften Geschäftszeit als wohl unzureichend gewertet wurde (vgl. OLG Köln VersR 95, 356).

    Denn auch wenn dies nicht der Fall war und die Fußbodenkontrolle am Unfalltage nur zufällig erfolgt wäre, würde dies nicht zu einer Haftung der Beklagten führen (vgl. dazu OLG Köln VersR 95, 356).

  • AG Brandenburg, 02.11.2006 - 31 (33) C 4/03

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Baumarktbetreibers: Schädigung eines

    Da eine absolute Sicherheit in Selbstbedienungsläden (speziell im Bereich der Bau-Großhandelsunternehmen) praktisch somit nicht dauerhaft erreicht werden kann, dürfen von dem sicherungspflichtigen Inhaber eines solchen Ladens nämlich nur die den Umständen nach möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen verlangt werden ( OLG Köln, NJW-RR 1995, Seite 861 ).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.1997 - 22 U 137/96

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Tanzturniers

    Anders als in den - für herabfallende Abfälle besonders anfälligen - Obst- und Gemüseabteilungen von Supermärkten, bei denen die Kontrolle und Reinigung der entsprechenden Bereiche in angemessen kurzen zeitlichen Abständen erforderlich ist (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1995, 861 - zur Verkehrssicherungspflicht in der Gemüseabteilung eines SB-Marktes - eine ständige Kontrolle ist aber selbst dort nicht geboten, vgl. OLG Köln, a.a.O.), ist die Gefahr, daß Gegenstände auf den Boden geraten, nämlich bei einem Tanzturnier bei weitem nicht so groß.
  • LG Darmstadt, 10.08.2001 - 9 O 605/00

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Reederei wegen Ausrutschens

    Kommt es gleichwohl zu Unfällen, so muss dies als Folge des nie ganz vermeidbaren Lebensrisikos entschädigungslos bleiben (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1995, 861; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 158).
  • OLG Köln, 29.03.2022 - 12 U 152/22

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten in einem Selbstbedienungs-Discounter

    Darauf, ob die Anweisung, den Obst- und Gemüsebereich alle zwei Stunden zu kontrollieren und gegebenenfalls zu reinigen, ausreicht, oder kürzere Kontrollabstände erforderlich sind, kommt es hier nicht an, weil der Unfallbereich - nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme - kurz vor dem Unfall kontrolliert worden ist und sich eine etwaige unzureichende Anweisung im vorliegenden Fall nicht ausgewirkt hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19.10.1994 - 11 U 78/94 -, Rn. 5, juris, OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2012 - 10 U 16/11 -, Rn. 8, juris).
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