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   OLG Düsseldorf, 30.01.1997 - 8 U 99/96   

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OLG Düsseldorf, 30.01.1997 - 8 U 99/96 (https://dejure.org/1997,11766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.1997 - 8 U 99/96 (https://dejure.org/1997,11766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 8 U 99/96 (https://dejure.org/1997,11766)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1419
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

    Insoweit genügt es als Voraussetzung eines Vorschussanspruches auch, dass der Unternehmer die Beseitigung eines Mangels endgültig ablehnt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1419), was auch konkludent geschehen kann.
  • OLG Düsseldorf, 04.08.2006 - 22 U 32/06

    Mangelhaftigkeit einer Werkleistung

    Ein Beseitigungsverlangen ist jedoch entbehrlich, wenn der Unternehmer die Beseitigung des Mangels endgültig ablehnt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 97, 1419).
  • LG Itzehoe, 18.11.2008 - 3 O 208/08

    Keine Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren

    Ab diesem Zeitpunkt bestand - die beklagte Mangelhaftigkeit unterstellt - ein auf Vorschuss von Mängelbeseitigungskosten gerichteter Zahlungsanspruch des Beklagten gegen die Insolvenzschuldnerin aus § 633 Abs. 3 BGB a.F. Denn dem in dieser Vorschrift vorausgesetzten Verzug ist der Fall gleichzusetzen, dass der Unternehmer die Mängelbeseitigung endgültig ablehnt (OLG Düsseldorf v 30.01.1997, 8 U 99/96, NJW-RR 1997, 1419).
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