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OLG Düsseldorf, 30.01.1997 - 8 U 99/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Garantieprobleme bei Grauimport
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1419
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen …
Insoweit genügt es als Voraussetzung eines Vorschussanspruches auch, dass der Unternehmer die Beseitigung eines Mangels endgültig ablehnt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1419), was auch konkludent geschehen kann. - OLG Düsseldorf, 04.08.2006 - 22 U 32/06
Mangelhaftigkeit einer Werkleistung
Ein Beseitigungsverlangen ist jedoch entbehrlich, wenn der Unternehmer die Beseitigung des Mangels endgültig ablehnt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 97, 1419). - LG Itzehoe, 18.11.2008 - 3 O 208/08
Keine Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren
Ab diesem Zeitpunkt bestand - die beklagte Mangelhaftigkeit unterstellt - ein auf Vorschuss von Mängelbeseitigungskosten gerichteter Zahlungsanspruch des Beklagten gegen die Insolvenzschuldnerin aus § 633 Abs. 3 BGB a.F. Denn dem in dieser Vorschrift vorausgesetzten Verzug ist der Fall gleichzusetzen, dass der Unternehmer die Mängelbeseitigung endgültig ablehnt (OLG Düsseldorf v 30.01.1997, 8 U 99/96, NJW-RR 1997, 1419).