Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 06.04.2001

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.04.2001 - 6 W 59/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5499
OLG Frankfurt, 25.04.2001 - 6 W 59/01 (https://dejure.org/2001,5499)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.04.2001 - 6 W 59/01 (https://dejure.org/2001,5499)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. April 2001 - 6 W 59/01 (https://dejure.org/2001,5499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendige Kosten; Fotokopierkosten; Erstattungsfähigkeit; Fotokopiermöglichkeit; Besondere Vergütungspflicht; Anwalt ; Mandant

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 91 I; ; BRAGO § 27 I Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 § 91 Abs. 1; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3
    Notwendige Kosten - Fotokopien des Anwalts - Kopiermöglichkeit des Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1645
  • MDR 2001, 772
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 26.02.2016 - 8 U 218/14

    Abgrenzung Abtretung als Leistung an Erfüllungs statt oder als Leistung

    Nach den §§ 525 Satz 1, 296a ZPO können nämlich im Berufungsverfahren nach Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, Angriffs- und Verteidigungsmittel - vorbehaltlich der Regelungen in § 296a Satz 2 in Verbindung mit den §§ 156, 283 ZPO - nicht mehr vorgebracht werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 291/13, NJOZ 2014, 1888, 1890; BayVerfGH, Entscheidung vom 06.04.2001 - Vf. 41-VI-00, NJW-RR 2001, 1645, 1646 [OLG Frankfurt am Main 25.04.2001 - 6 W 59/01] ; Oberheim, in: Eichele/Hirtz/Oberheim (Hrsg.), Berufung im Zivilprozess, 4. Aufl. 2014, Kap. 9, Rdnr. 184).
  • LAG Hamburg, 09.01.2003 - 6 Ta 30/02

    Erstattung von Kopier- und Porto sowie Reisekosten im arbeitsgerichtlichen

    Zur fehlenden Erstattungsfähigkeit der Fotokopier- und Portokosten hat sich das Arbeitsgericht auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 25. April 2001 (MDR 2001, 772) bezogen.

    Soweit sich das Arbeitsgericht auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 25. April 2001 (MDR 2001, 772) bezieht, trifft dieser Beschluss nicht den vorliegenden Sachverhalt.

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 06.04.2001 - 41-VI-00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,31275
VerfGH Bayern, 06.04.2001 - 41-VI-00 (https://dejure.org/2001,31275)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2001 - 41-VI-00 (https://dejure.org/2001,31275)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2001 - 41-VI-00 (https://dejure.org/2001,31275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1645
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 26.02.2016 - 8 U 218/14

    Abgrenzung Abtretung als Leistung an Erfüllungs statt oder als Leistung

    Nach den §§ 525 Satz 1, 296a ZPO können nämlich im Berufungsverfahren nach Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, Angriffs- und Verteidigungsmittel - vorbehaltlich der Regelungen in § 296a Satz 2 in Verbindung mit den §§ 156, 283 ZPO - nicht mehr vorgebracht werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 291/13, NJOZ 2014, 1888, 1890; BayVerfGH, Entscheidung vom 06.04.2001 - Vf. 41-VI-00, NJW-RR 2001, 1645, 1646 [OLG Frankfurt am Main 25.04.2001 - 6 W 59/01] ; Oberheim, in: Eichele/Hirtz/Oberheim (Hrsg.), Berufung im Zivilprozess, 4. Aufl. 2014, Kap. 9, Rdnr. 184).
  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 44/04

    Begründungserfordernis; rechtliches Gehör; faires Verfahren; Subsidiarität;

    Gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 296a ZPO bestehen keine Bedenken (vgl. BVerfG NJW-RR 1993, 637; BayVerfGH NJW-RR 2001, 1645).
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