Rechtsprechung
BGH, 25.10.2004 - PatAnwZ 1/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
- Wolters Kluwer
Antrag auf eine Rechtsberatungserlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes; Vertretung deutscher Mandanten bei der Verfolgung von Patentanmeldungen und Geschmacksmusteranmeldungen vor dem US Patent and Trademark ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PAO § 5 § 154b
Aufnahme eines US Patent Agent in die Patentanwaltskammer - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung zur Patentanwaltschaft
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufnahme in die Patentanwaltskammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 427
- GRUR 2005, 313
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
Patentgebühren-Überwachung
Auszug aus BGH, 25.10.2004 - PatAnwZ 1/03
Sie sind nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfGE 93, 213, 215; BVerfG, Beschl. v. 29.10.1997 - 1 BvR 780/87, NJW 1998, 3481).Eine Beschränkung der Berufsausübung muß deshalb durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein, und der Eingriff darf nicht weiter gehen, als es die rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (BVerfG, Beschl. v. 29.10.1997 - 1 BvR 780/87, NJW 1998, 3481; BVerfG, Beschl. v. 3.7.2003 - 1 BvR 238/01, NJW 2003, 2420 f.).
Dieser Vorbehalt ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt erkannt hat (BVerfGE 75, 246 275 f.; BVerfG, Beschl. v. 29.10.1997 - 1 BvR 780/87, NJW 1998, 3481; BVerfG, Beschl. v. 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93, NJW 2000, 1251), durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt.
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93
Untersagung der Geltendmachung abgetretener Schadensersatzansprüche von …
Auszug aus BGH, 25.10.2004 - PatAnwZ 1/03
Diese Vorschrift ist verfassungsgemäß; insbesondere genügt das Verbot dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und wird unter anderem durch den Gemeinwohlbelang gerechtfertigt, den einzelnen und die Allgemeinheit vor nicht sachkundigem Rechtsrat zu schützen (BVerfG, Beschl. v. 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93, NJW 2000, 1251).Dieser Vorbehalt ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt erkannt hat (BVerfGE 75, 246 275 f.; BVerfG, Beschl. v. 29.10.1997 - 1 BvR 780/87, NJW 1998, 3481; BVerfG, Beschl. v. 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93, NJW 2000, 1251), durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt.
- BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01
Sozietätswechsel
Auszug aus BGH, 25.10.2004 - PatAnwZ 1/03
Eine Beschränkung der Berufsausübung muß deshalb durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein, und der Eingriff darf nicht weiter gehen, als es die rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (BVerfG, Beschl. v. 29.10.1997 - 1 BvR 780/87, NJW 1998, 3481; BVerfG, Beschl. v. 3.7.2003 - 1 BvR 238/01, NJW 2003, 2420 f.).
- BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01
"Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung …
Auszug aus BGH, 25.10.2004 - PatAnwZ 1/03
bb) Dagegen spricht auch nicht der in der Rechtsprechung entwickelte allgemeine Rechtsgrundsatz, wonach Gesetze im Einklang mit völkerrechtlichen Verpflichtungen auszulegen und anzuwenden sind (BGH, Urt. v. 2.5.2002 - I ZR 45/01, GRUR Int. 2002, 1046, 1048 - Faxkarte; BVerwGE 110, 203, 214). - BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98
Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche; …
Auszug aus BGH, 25.10.2004 - PatAnwZ 1/03
bb) Dagegen spricht auch nicht der in der Rechtsprechung entwickelte allgemeine Rechtsgrundsatz, wonach Gesetze im Einklang mit völkerrechtlichen Verpflichtungen auszulegen und anzuwenden sind (…BGH, Urt. v. 2.5.2002 - I ZR 45/01, GRUR Int. 2002, 1046, 1048 - Faxkarte; BVerwGE 110, 203, 214). - BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 25.10.2004 - PatAnwZ 1/03
Sie sind nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfGE 93, 213, 215; BVerfG, Beschl. v. 29.10.1997 - 1 BvR 780/87, NJW 1998, 3481). - BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Auszug aus BGH, 25.10.2004 - PatAnwZ 1/03
Dieser Vorbehalt ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt erkannt hat (BVerfGE 75, 246 275 f.; BVerfG, Beschl. v. 29.10.1997 - 1 BvR 780/87, NJW 1998, 3481; BVerfG, Beschl. v. 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93, NJW 2000, 1251), durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt.
- BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08
Lichtbogenschnürung
Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt, abgesehen von seiner Unabhängigkeit und Verschwiegenheit, einen den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechts- bzw. Patentanwalt voraus (vgl. BGH, Senat für Patentanwaltssachen, Beschl. v. 25.10.2004 - PatAnwZ 1/03, WRP 2005, 226). - BGH, 23.03.2010 - X ZB 37/08
Korrektur einer Formulierung der Urteilsgründe
Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt, abgesehen von seiner Unabhängigkeit und Verschwiegenheit, einen den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechts- bzw. Patentanwalt voraus (vgl. BGH, Senat für Patentanwaltssachen, Beschl. v. 25.10.2004 - PatAnwZ 1/03, WRP 2005, 226). - LG Siegen, 28.03.2014 - 5 O 169/13
Rechtsdienstleistung, Patenterteilungsverfahren, Patentanwalt
Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Patentanwalt voraus (BGH NJW-RR 2005, 427, 430).
- OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 2 U 104/07
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Beutel zur …
aa) Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät). - OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 82/08
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Injektionsvorrichtung mit …
aa) Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät). - OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 2 U 65/04
Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines Patents für …
Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät). - OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 2 U 76/06
Maiserntemaschine II
a) Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät). - LG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4b O 268/08
Krampenbogenkassette II
(1) Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGH GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).