Rechtsprechung
| KG, 29.05.1986 - 12 U 5278/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254
Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Fußgängers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrsunfall; Mitverschulden; Fußgänger; Höhe; Betriebsgefahr; Fahrzeug
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1287
- VersR 1988, 90
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- KG, 03.06.1985 - 12 U 3792/84
Haftung; Mithaftung; Fußgänger; Überqueren; Verkehrsunfall; Fahrbahn
Auszug aus KG, 29.05.1986 - 12 U 5278/85
Der Bekl. hätte sich, bevor er sich entschloß, schnelleren Schritts auf der Fahrbahn zum Mittelstreifen zurückzulaufen, vergewissern müssen, ob Fahrzeuge nahten, denn es gehört zu den Pflichten des Fußgängers, sowohl vor dem Betreten als auch beim Überschreiten der Fahrbahn auf herannahende Fahrzeuge zu achten (vgl. KG VRS 69, 417 [418] ..).
- KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkw mit einem von der …
Ein Fußgänger hat nämlich für einen Unfallschaden grundsätzlich allein einzustehen, wenn seinem groben Eigenverschulden lediglich die - nicht erhöhte - Betriebsgefahr des Kfz gegenübersteht (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 29/09, Juris-Tz. 13; NZV 2008, 80; DAR, 2004, 30; NZV 2003, 380; DAR 1986, 323; OLG Hamm, Urteil vom 22. Januar 2001 - 6 U 149/00, Juris-Tz. 16; VersR 1991, 1187). - LG Hamburg, 18.12.2009 - 331 O 163/07
Verkehrsunfallhaftung bei der Überquerung der Fahrbahn durch ein 12-jähriges Kind …
Grundsätzlich hat ein Fußgänger zwar für einen Unfallschaden allein einzustehen, wenn seinem groben Eigenverschulden die - nicht erhöhte - Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs gegenüber steht (vgl. KG, DAR 1986, 323). - KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92
Zur Haftung des Hundehalters, wenn Hund im innerstädtischen Bereich plötzlich auf …
Der Kraftfahrer ist zwar gehalten, die vor ihm liegende Fahrbahn in ihrer ganzen Breite und auch die angrenzenden Straßenteile (Gehwege, Randstreifen) zu beobachten (BGH VersR 1966, 736; NJW 1987, 2377, 2378 = VerkMitt 1987, 82; Senatsurteile, VerkMitt 1982, 36; VRS 62, 326, 329 = VerkMitt 1982, 67 = VersR 1982, 978; NJW-RR 1986, 1287 = DAR 1986, 323; NZV 1988, 104, 105), er braucht jedoch grundsätzlich nicht damit zu rechnen, daß erwachsene Fußgänger unvermittelt auf die Fahrbahn treten und achtlos die Straße überqueren (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1959, 1547; VRS 19, 282; VRS 20, 129; VRS 23, 117 = VersR 1962, 638; VersR 1966, 685; VersR 1987, 457; NJW 1985, 1950, 1951 = VersR 1985, 637 = VRS 69, 85 = DAR 1986, 17; Senatsrechtsprechung, vgl. VersR 1972, 104, 105; VersR 1981, 885; NJW-RR 1986, 1287 = DAR 1986, 323; Urteil vom 9. Dezember 1991 - 12 U 7103/90 - vom 6. Juli 1992 - 12 U 5190/91 - ; vgl. auch KG VRS 70, 463, 464). - OLG Bamberg, 17.09.1991 - 5 U 40/90
Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Fußgänger
Der Fußgänger muß sich vor Betreten der Fahrbahn vergewissern, daß kein Fahrzeug naht und bei Annäherung eines Fahrzeuges warten (BGH VersR 1966, 877; KG DAR 1986, 323 und OLG Hamm a.a.O.).
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Rechtsprechung
| LG Darmstadt, 28.10.1985 - 3 O 37/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1287
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