Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 06.11.1987 - 14 U 127/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1277
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 125/23
Teilurteil - Zustellungsveranlasser iSd. § 172 ZPO
Eine neue Zustellung an den nunmehr iSd. § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO bestellten Rechtsanwalt war nicht veranlasst (vgl. BAG 11. November 1976 - 3 AZR 641/75 - zu II der Gründe; Hanseatisches OLG Hamburg 6. November 1987 - 14 U 127/87 - zu 1 b der Gründe;… Musielak/Voit/Wittschier ZPO 20. Aufl. § 172 Rn. 4;… vgl. auch MüKoZPO/Häublein/Müller 6. Aufl. § 172 Rn. 9). - OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
GmbH-Einlageforderung: Geltendmachung durch Prozessstandschafter auch beim …
Die Anwendung des § 187 ZPO hat auch nicht deshalb zu unterbleiben, weil zum Zeitpunkt der Bestellung des Prozessbevollmächtigten die Auslandszustellung bereits begonnen hatte und das Verfahren der Auslandszustellung noch nicht abgeschlossen war (vgl. dazu OLG Hamburg NJW-RR 1988, 1277, 1278). - KG, 13.05.1994 - 1 W 1913/93
Festsetzung der Kosten eines gerichtlichen Vergleichs; Anforderungen an die …
In Rechtsprechung und Schriftum ist anerkannt, daß der Begriff der "Bestellung zum Prozeßbevollmächtigten" etwas anderes und mehr bedeutet, als die bloße interne Bevollmächtigung selbst (BGH NJW 1974, 240; VersR 1979, 255; 1986, 993/994; NJW-RR 1986, 286/287; FamRZ 1992, 665; KG, 24, ZS, NJW 1987, 1338/1339; OLG Hamburg NJW-RR 1988, 1277/1278;… Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 176 Rdn, 10;… Zöller/Stöber, ZPO, 18. Aufl., § 176 Rdn. 5;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21, Aufl., § 176 Rdn. 17 ff;… MünchKomm/von Feldmann, a.a.O., § 176 Rdn. 4). - OLG Hamburg, 19.09.1990 - 4 W 66/90 Auch danach würde die bloße Aufführung des Beklagtenanwalts im Rubrum selbst im Falle der Bestellung nicht ausreichen, weil es an der Kenntnis des Gerichts fehlte (vgl. auch BGH, MDR 1981, 126; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1277 f.), das aus der Angabe im Rubrum der Klage nichts darüber entnehmen konnte, ob der Bekl. Prozeßvollmacht erteilt hatte.
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