Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.03.1990 - 5 U 72/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1207
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87
Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.1990 - 5 U 72/87
Es genügt, dass er nach Vertragsbeendigung dem Vermieter die Mietsache vorenthalten hat (BGH, Urt. v. 11.5.1988 - VIII ZR 96/87, BGHZ 104, 285).
- OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
Unterschiedliche Kündigungsfristen in AGB über zugleich abgeschlossene Verträge
Zu diesen Pflichten gehört etwa, dass der Händler/Lieferant den Leasingnehmer darauf hinweisen muß, dass der Leasingvertrag unabhängig von solchen Vereinbarungen gilt, die zusätzlich zwischen ihm und dem Kunden getroffen worden sind (vgl. BGHZ 95, 170 ff. - Nichtaufnahme eines qualifizierten Rücktrittsrechts in den Leasingvertrag für den Fall, dass die vorhandene Software nicht ordnungsgemäß in der EDV-Anlage arbeiten sollte; BGH NJW 1989, 287 ff. - Nichtaufnahme einer Full-Service-Absprache in den Leasingvertrag; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1207 - Nichtaufnahme eines vorzeitigen Kündigungsrechts im Leasingvertrag für den Fall des Mißlingens eines vereinbarten Individualprogramms).
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