Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.06.1990 - 1 U 56/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- kanzlei.biz
Mietzinspflicht für nach Absage anderweitig vergebenen Messeplatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Veranstalters einer Messe zur Herstellung eines ansprechenden Gesamtbilds durch die Ständevermietung; Verpflichtung zur Mietzinszahlung auch bei einem bewußten Verzicht auf die Nutzungsmöglichkeit
- rechtsportal.de
Pflicht des Veranstalters einer Messe zur Herstellung eines ansprechenden Gesamtbilds durch die Ständevermietung; Verpflichtung zur Mietzinszahlung auch bei einem bewußten Verzicht auf die Nutzungsmöglichkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Veranstalters einer Messe zur Herstellung eines ansprechenden Gesamtbilds durch die Ständevermietung; Verpflichtung zur Mietzinszahlung auch bei einem bewußten Verzicht auf die Nutzungsmöglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 02.05.1989 - 11 O 192/88
- OLG Köln, 07.06.1990 - 1 U 56/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1232
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 13.03.1986 - 4 REMiet 3/85
Anspruch auf Zahlung eines Mietzinses bei Aufgabe einer Mietsache ohne …
Auszug aus OLG Köln, 07.06.1990 - 1 U 56/89
Nach allgemeiner, vom Senat geteilter Auffassung bleibt die Verpflichtung zur Mietzinszahlung unberührt davon, daß der Mieter die ihm eingeräumte Nutzungsmöglichkeit aus in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht wahrnimmt, so auch bei einem bewußten Verzicht auf die Nutzungsmöglichkeit (vgl. BGH NJW 1963, 341 sowie OLG Hamm in NJW 1986, 2321, 2322 m.w.N.).So kann sich etwa ein Mieter auf § 552 Satz 3 BGB nicht berufen, wenn der Vermieter den Gegenstand auch im Interesse des Mieters weiter vergibt, um so die entstehenden Ausfälle gering zu halten (vgl. OLG Hamm in NJW 1986, 2321 1. Sp. mit zahlreichen weiteren Nachweisen und Palandt, Anm. 4 b zu § 552 BGB ).
- BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81
Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens
Auszug aus OLG Köln, 07.06.1990 - 1 U 56/89
Diese, über § 9 AGBG auch für den kaufmännischen Verkehr maßgebliche Vorschrift läßt formularmäßige Abänderungsvorbehalte nur dann zu, wenn die Voraussetzungen einer einseitigen Änderung im einzelnen hinreichend konkretisiert sind und keine Abweichungen möglich werden, die zu Lasten des Kunden nicht unerheblich nachteilige Veränderungen gestatten (vgl. BGH in NJW 1983, 1322, 1325;… Ulmer-Brandner-Hensen, Rdn. 9 zu § 10 Nr. 4 AGBG ). - BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 77/61
Hinderung des Mieters am Gebrauch der Mietsache
Auszug aus OLG Köln, 07.06.1990 - 1 U 56/89
Nach allgemeiner, vom Senat geteilter Auffassung bleibt die Verpflichtung zur Mietzinszahlung unberührt davon, daß der Mieter die ihm eingeräumte Nutzungsmöglichkeit aus in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht wahrnimmt, so auch bei einem bewußten Verzicht auf die Nutzungsmöglichkeit (vgl. BGH NJW 1963, 341 sowie OLG Hamm in NJW 1986, 2321, 2322 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.06.1990 - 1 56/89 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
BGB § 552 S. 1, S. 3
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1232
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81
Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens
Auszug aus OLG Köln, 07.06.1990 - 1 56/89
Diese, über § 9 AGBG auch für den kaufmännischen Verkehr maßgebliche Vorschrift läßt formularmäßige Abänderungsvorbehalte nur dann zu, wenn die Voraussetzungen einer einseitigen Änderung im einzelnen hinreichend konkretisiert sind und keine Abweichungen möglich werden, die zu Lasten des Kunden nicht unerheblich nachteilige Veränderungen gestatten (vgl. BGHZ 86, 284 ..). - BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 77/61
Hinderung des Mieters am Gebrauch der Mietsache
Auszug aus OLG Köln, 07.06.1990 - 1 56/89
(d) "... Nach allgemeiner, vom Senat geteilter Auffassung bleibt die Verpflichtung zur Mietzinszahlung unberührt davon, daß der Mieter die ihm eingeräumte Nutzungsmöglichkeit aus in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht wahrnimmt, so auch bei einem bewußten Verzicht auf die Nutzungsmöglichkeit (vgl. BGHZ 38, 295).
- OLG Koblenz, 20.01.1994 - 5 U 494/93
Anspruch auf Mietzins gegen den vormaligen Mieter bei Aufhebung des Mietvertrags …
Indessen ist anerkannt, daß die Vorschrift einschränkend auszulegen ist und dann keine Anwendung findet, wenn die besondere Ausgestaltung des Einzelfalls die Weigerung des Mieters, das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt fortzuentrichten, treuwidrig erscheinen läßt (BGH NJW 1993, 1645, 1646; vgl. auch OLG Düsseldorf ZMR 1991, 380, 381; OLG Hamm NJW 1986, 2321, 2322; OLG Köln NJW-RR 1990, 1232, 1233;… Emmerich in Staudinger, BGB, 12. Aufl., 2. Bearbeitung, § 552 Rn. 40, 40 a;… Gelhar in RGRK, BGB, 12. Aufl., § 552 Rn. 10;… Jendrek in Erman, BGB, 9. Aufl., § 552 Rn. 9;… Putzo in Palandt, BGB, 52. Aufl., § 552 Rn. 12;… Voelskow in Münchner Kommentar, BGB, 2. Aufl., § 552 Rn. 5; zurückhaltend OLG Saarbrücken WM 1979, 140 f.; abweichend OLG München ZMR 1992, 51, 52).
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