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| LG Hanau, 02.04.1992 - 7 O 227/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kraftfahrtversicherung; Augenblicksversagen beim Abstellen eines Pkw
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1251
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus LG Hanau, 02.04.1992 - 7 O 227/92
Es stellt keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles, sondern lediglich ein Augenblicksversagen dar, wenn die Versicherungsnehmerin ihren Pkw in einer emotionalen Ausnahmesituation (hier: Besuch ihres in einer Klinik untergebrachten Ehemannes) auf einem leicht abschüssigen Parkplatz nicht ausreichend sichert, so daß der Wagen eine Böschung hinunterrollt und gegen einen Baum prallt (LG Hanau, Urt. v. 2.4. 1992 - 7 O 227/92, vgl. auch OLG München NJW-RR 1992, 538 zum Augenblicksversagen bei Kassettenwechsel im Pkw und grundlegend BGH NJW 1989, 1354). - OLG München, 24.01.1992 - 10 U 4963/91
Kfz-Unfall; Herbeiführen eines Versicherungsfalles; Grobe Fahrlässigkeit; …
Auszug aus LG Hanau, 02.04.1992 - 7 O 227/92
Es stellt keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles, sondern lediglich ein Augenblicksversagen dar, wenn die Versicherungsnehmerin ihren Pkw in einer emotionalen Ausnahmesituation (hier: Besuch ihres in einer Klinik untergebrachten Ehemannes) auf einem leicht abschüssigen Parkplatz nicht ausreichend sichert, so daß der Wagen eine Böschung hinunterrollt und gegen einen Baum prallt (LG Hanau, Urt. v. 2.4. 1992 - 7 O 227/92, vgl. auch OLG München NJW-RR 1992, 538 zum Augenblicksversagen bei Kassettenwechsel im Pkw und grundlegend BGH NJW 1989, 1354).
- LG Potsdam, 25.06.2013 - 3 O 170/11
Vollkaskoversicherung: Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des …
In einem solchen Fall aber drängt sich für einen Fahrzeugführer die Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen nicht in einem Maße auf, das das Verdikt der groben Fahrlässigkeit verdienen würde (so auch LG Hanau v. 2.4.1992, 7 O 227/92 in NJW-RR 1992, 1251: kein besonders augenfälliges Gefälle und damit keine grobe Fahrlässigkeit zu begründen; aA OLG Köln v. 12.4.1994, 9 U 24/94 Rn.6 beim Parken "in unmittelbarer Nähe eines nicht unerheblichen Gefälles"; ebenso aA OLG Düsseldorf v. 18.12.2001, 4 U 119/01 bei sich aufdrängender Gefahr des Wegrollens).
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