Rechtsprechung
| BGH, 19.05.1993 - IV ZR 155/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zusatzversicherung wegen Berufsunfähigkeit - Wegfall der Bedingungen für die Zahlung der Bezüge - Nachträglicher Wegfall der Berufsunfähigkeit - Nachprüfung der Gründe zur Zahlung der Bezüge - Vetrauen des Berufsunfähigen auf Erhalt der Zahlungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1238
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus BGH, 19.05.1993 - IV ZR 155/92
Der Senat hat mit vier zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 17. Februar 1993 (IV ZR 162/91 = VersR 1993, 559-206/91 = VersR 1993, 562 = für BGHZ bestimmt - 228/91 = VersR 1993, 470 und 264/91) die Voraussetzungen für eine wirksame Mitteilung nach § 7 (2) BB-BUZ festgelegt. - BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus BGH, 19.05.1993 - IV ZR 155/92
Der Senat hat mit vier zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 17. Februar 1993 (IV ZR 162/91 = VersR 1993, 559-206/91 = VersR 1993, 562 = für BGHZ bestimmt - 228/91 = VersR 1993, 470 und 264/91) die Voraussetzungen für eine wirksame Mitteilung nach § 7 (2) BB-BUZ festgelegt. - BGH, 17.02.1993 - IV ZR 162/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus BGH, 19.05.1993 - IV ZR 155/92
Der Senat hat mit vier zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 17. Februar 1993 (IV ZR 162/91 = VersR 1993, 559-206/91 = VersR 1993, 562 = für BGHZ bestimmt - 228/91 = VersR 1993, 470 und 264/91) die Voraussetzungen für eine wirksame Mitteilung nach § 7 (2) BB-BUZ festgelegt.
- BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20
Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen …
Zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen dieser Nachvollziehbarkeit kann es auch genügen, dass der Versicherer dem Versicherten unverkürzt ein Gutachten zugänglich macht, aus dem er seine Leistungsfreiheit herleiten will, und - soweit noch erforderlich - in seiner Mitteilung ergänzend aufzeigt, dass die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens mit den Feststellungen und Bewertungen, die der Versicherer seinem Leistungsanerkenntnis zugrunde gelegt hat, eine nach den Versicherungsbedingungen maßgebliche Besserung ergeben hat (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 1993 - IV ZR 155/92, NJW-RR 1993, 1238 unter 1 a [juris Rn. 10]). - BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98
Einstellung der Leistungen aus einer BUZ
c) Es liegt hier auch kein Ausnahmefall vor, in dem eine Vergleichsbetrachtung entbehrlich ist, weil der Versicherungsnehmer selber am besten weiß, daß und wie sich sein Gesundheitszustand gebessert hat (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 1993 - IV ZR 155/92 - NJW-RR 1993, 1238 unter 2.). - OLG Dresden, 22.08.2023 - 4 U 943/20
Begriff des Anerkenntnisses durch den Versicherer im Sinne von § 173 Abs. 1 VVG …
Zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen dieser Nachvollziehbarkeit kann es auch genügen, dass der Versicherer dem Versicherten unverkürzt ein Gutachten zugänglich macht, aus dem er seine Leistungsfreiheit herleiten will, und - soweit noch erforderlich - in seiner Mitteilung ergänzend aufzeigt, dass die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens mit den Feststellungen und Bewertungen, die der Versicherer seinem Leistungsanerkenntnis zugrunde gelegt hat, eine nach den Versicherungsbedingungen maßgebliche Besserung ergeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1993 - IV ZR 155/92, NJW-RR 1993, 1238 unter 1 a [juris Rn. 10]).
- OLG Stuttgart, 16.10.2003 - 7 U 79/03
Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Wegfall einer …
Hier ergibt sich aber ausnahmsweise, dass die in der mit dem Schreiben vom 19. März 1998 nebst Gutachten übersandte Mitteilung vom 13. Januar 1998, für die Gesundheitsbesserungen des Klägers und deren Auswirkungen in seinem Tätigkeitsbereich für ihn nachvollziehbar waren (vgl. BGH, Urt. v. 19. Mai 1993 - IV ZR 155/92 , BGHR BB-BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) § 7 Nachprüfungsverfahren 1). - KG, 06.03.2015 - 6 U 109/13
Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen einer Leistungseinstellung von …
Rn. 29 cc) Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, in dem eine Begründung nicht erforderlich ist, weil der Versicherungsnehmer selber am besten weiß, dass und wie sich sein Gesundheitszustand gebessert hat (…vgl. BGH NJW-RR 1999, 1111 ff = VersR 1999, 958 - zitiert nach juris: Rdnr. 12; NJW-RR 1993, 1238 - zitiert nach juris: Rdnr. 14). - OLG Frankfurt, 10.09.2025 - 12 U 87/24
Berufsunfähigkeitsversicherung: Fortbestehen der Berufsunfähigkeit
Zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen dieser Nachvollziehbarkeit kann es auch genügen, dass der Versicherer dem Versicherten unverkürzt ein Gutachten zugänglich macht, aus dem er seine Leistungsfreiheit herleiten will, und - soweit noch erforderlich - in seiner Mitteilung ergänzend aufzeigt, dass die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens mit den Feststellungen und Bewertungen, die der Versicherer seinem Leistungsanerkenntnis zugrunde gelegt hat, eine nach den Versicherungsbedingungen maßgebliche Besserung ergeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1993 - IV ZR 155/92, NJW-RR 1993, 1238 unter 1 a [juris Rn. 10]). - LG Hamburg, 14.02.2020 - 314 O 71/19
Privatversicherungsrecht: Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; …
Zu verweisen ist hier auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.02.1993 (IV ZR 228/91, NJW-RR 1993; Seite 725) bzw. dessen Urteil vom 19.05.1993 (Az.: IV ZR 155/92 = NJW-RR 1993, Seite 1238 f.) und die Entscheidung vom 12.6.1996, Az. IV ZR 106/95 (zitiert nach www.beck-online.de). - KG, 16.09.2014 - 6 U 39/14
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einstellung der Versicherungsleistungen bei …
Ein derartiger Sonderfall kommt in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer selbst am besten weiß, dass und wie sich sein Gesundheitszustand verbessert hat (vgl. BGH VersR 1999, 958 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 und NJW-RR 1993, 1238 - zitiert nach juris: Rdnr. 14). - OLG Oldenburg, 25.01.1995 - 2 U 201/94
Voraussetzungen für eine wirksame Einstellung von Leistungen aus einer …
Rn. 1 Unabhängig von der Frage, ob die im Nachprüfungsverfahren beweispflichtige Beklagte bewiesen hat, dass der Kläger zu mehr als 50 % berufsfähig im Sinne des § 2 Abs. 3-der "Allgemeinen Bedingungen für die Dienstunfähigkeits-Versicherung mit Hinterbliebenenversorgung auf Grund des Rahmenvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, und den durch die Deutsche Beamten Lebensversicherung Aktiengesellschaft (federführender Versicherer) vertretenen Versicherern" (im Folgenden: AB-DUV) ist, ist die Beklagte schon deshalb zur Weiterzahlung der mit Schreiben vom 28.11.1990 anerkannten Dienstunfähigkeitsrente verpflichtet, weil sie bisher dem Kläger die Einstellung der Leistung nicht entsprechend den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (grundlegend BGH NJW 1993, 1532; NJW-RR 1993, 1238) mitgeteilt hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".