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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.06.1994 - 2 Ws (B) 335/94 OWiG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11015
OLG Frankfurt, 01.06.1994 - 2 Ws (B) 335/94 OWiG (https://dejure.org/1994,11015)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.06.1994 - 2 Ws (B) 335/94 OWiG (https://dejure.org/1994,11015)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - 2 Ws (B) 335/94 OWiG (https://dejure.org/1994,11015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete als Basis für die Berechnung der Mietpreisüberhöhung; Mietwerttabelle als antizipiertes Sachverständigengutachten; Ermittlung der Höhe der Kostenmiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Mietrecht; Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1233
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.1994 - 2 Ws (B) 335/94
    Auch wenn sich der Tatrichter dem Gutachten eines Sachverständigen anschließt, müssen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die daraus resultierenden Folgerungen des Sachverständigen insoweit angegeben werden, als es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung der gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 12, 312 [BGH 18.12.1958 - 4 StR 399/58] ).
  • KG, 28.10.1991 - 5 Ws (B) 100/91

    Vorliegen einer unangemessen hohen Entgeltforderung für die Vermietung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.1994 - 2 Ws (B) 335/94
    Im Hinblick auf den geltenden Amtsermittlungsgrundsatz hat er die Wohnung jedoch nicht schematisch anhand der Wohnwertmerkmale in eine bestimmte Kategorie einzuordnen, sondern muß die Vergleichsmiete unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls feststellen (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluß vom 28.10.1991, 5 Ws (B) 100/91).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Die ortsübliche Vergleichsmiete darf aber weder in einem Rechtsstreit über ein Mieterhöhungsverlangen noch in Bußgeld- oder Strafverfahren wegen Verstoßes gegen § 5 WiStG allein an Hand eines substantiiert in Zweifel gezogenen Mietspiegels festgestellt werden (vgl. KG…, Beschluß vom 28. Oktober 1991, a.a.O. S. 141; OLG Frankfurt a.M., Beschluß vom 1. Juni 1994 - 2 Ws [B] 335/94 OWiG - NJW-RR 1994, 1233 [1234]).
  • AG Frankfurt/Main, 13.06.2022 - 941 OWi 862 Js 17536/22

    Zu hohe Miete für Wohnung - Geldbuße für Vermieter

    Das in ihnen enthaltene Zahlenmaterial kann zwar grundsätzlich als Richtwert herangezogen werden, darüber hinaus sind jedoch bei der Berechnung der Vergleichsmiete nach dem Amtsermittlungsgrundsatz alle maßgebenden Umstände des Einzelfalls festzustellen und zu würdigen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 1. Juni 1994 - 2 Ws (B) 335/94 - zitiert nach juris Rz. 7f.).
  • AG Frankfurt/Main, 17.02.2021 - 941 OWi 916 Js 8645/20

    Zu hohe Miete führt zu Bußgeld und Abführung des Mehrerlöses

    Das in ihnen enthaltene Zahlenmaterial kann zwar grundsätzlich als Richtwert herangezogen werden, darüber hinaus sind jedoch bei der Berechnung der Vergleichsmiete nach dem Amtsermittlungsgrundsatz alle maßgebenden Umstände des Einzelfalls festzustellen und zu würdigen (OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 1. Juni 1994 - 2 Ws (B) 335/94 - zitiert nach juris Rz. 7f.).
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