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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.05.1993 - 5 U 231/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3875
OLG Hamburg, 05.05.1993 - 5 U 231/92 (https://dejure.org/1993,3875)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.1993 - 5 U 231/92 (https://dejure.org/1993,3875)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 5 U 231/92 (https://dejure.org/1993,3875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Für 15 Minuten das Haus verlassen......

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung des Versicherers von der Leistungspflicht bei grober Fahrlässigkeit des Versicherten; Kurzfristiges Verlassen des Hauses mit dem Wissen vom Vorhandensein noch brennender Kerzen; Unterlassen einer unschwer auszuübenden Vorsichtsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Adventskranzkerzen für "kurzen" Besuch bei Nachbarn außer Acht lassen ist grob fahrlässig - OLG Hamburg zur grob fahrlässigen Brandverursachung durch brennende Adventskerzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1249
  • VersR 1994, 89
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.04.1986 - IVa ZR 187/84

    Obliegenheitsverletzung bei Brennenlassen zweier Kerzen in einem Wohnmobil

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.1993 - 5 U 231/92
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, nämlich einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und dasjenige nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedermann einleuchten mußte; neben dem objektiven Pflichtenverstoß muß auch ein subjektiv schweres Verschulden gegeben sein (BGH VersR 1986, 671).

    Anders als jemand, der von dritter Seite her, von außen, wie zB durch einen Telefonanruf aus dem Zimmer gerufen wird (…OLG Hamm a.a.O) oder neben einer gesichert angebrachten Kerze unvermutet einschläft (BGH VersR 86, 671) oder versehentlich eine von mehreren Kerzen nicht löscht (BGH VersR 86, 254), sind sie in keiner Weise unvorhergesehen abgelenkt worden, sondern hatten hinreichend Zeit, Veranlassung und Überlegungsspielraum, um durch einfaches Löschen der Kerzen ihre Wohnung vor deren Verlassen zu sichern.

  • BGH, 04.12.1985 - IVa ZR 130/84

    Brennenlassen einer Kerze - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.1993 - 5 U 231/92
    Anders als jemand, der von dritter Seite her, von außen, wie zB durch einen Telefonanruf aus dem Zimmer gerufen wird (…OLG Hamm a.a.O) oder neben einer gesichert angebrachten Kerze unvermutet einschläft (BGH VersR 86, 671) oder versehentlich eine von mehreren Kerzen nicht löscht (BGH VersR 86, 254), sind sie in keiner Weise unvorhergesehen abgelenkt worden, sondern hatten hinreichend Zeit, Veranlassung und Überlegungsspielraum, um durch einfaches Löschen der Kerzen ihre Wohnung vor deren Verlassen zu sichern.
  • OLG Hamm, 03.05.1989 - 20 U 297/88

    Kerze; Zimmerbrand; Brand; Feuer; Grobe Fahrlässigkeit; Brandgeruch; Sachschaden

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.1993 - 5 U 231/92
    Wie vom Landgericht schon erwähnt, ist das Aufstellen von Adventskränzen und -kerzen in der Advents- und Weihnachtszeit allgemein gebräuchlich, dies muß bei den Anforderungen an die versicherungsrechtliche Sorgfaltspflicht berücksichtigt werden (vgl. auch OLG Hamm VersR 1989, 1295 [OLG Hamm 03.05.1989 - 20 U 297/88] ).
  • OLG Köln, 19.11.2009 - 9 U 113/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Brandschadens

    Er war in keiner Weise unvorhergesehen abgelenkt (so in dem Fall OLG Düseldorf VersR 2000, 1493; vgl. auch BGH VersR 1986, 254; OLG Oldenburg r+s 2000, 425) und hatte hinreichend Überlegungszeit und Veranlassung, die Kerzen durch einfaches Löschen zu sichern, bevor er sich auf das Sofa legte (vgl. OLG Hamburg VersR 1994, 89; OLG Nürnberg r+s 2001, 512; OLG Düsseldorf VersR 1986, 780; OLG Oldenburg r+s 2002, 74; LG Koblenz IVH 2003, 267; AG Neunkirchen r+s 1997, 167; AG St. Goar r+s 1998, 122).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 49/97

    Advent, Advent, die Wohnung brennt!

    Unter den hier gegebenen Umständen ist es zwar als schuldhaft, aber eben nicht als unverzeihlich zu qualifizieren, einen solchen Hergang nicht von vornherein ins Auge gefaßt zu haben (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 705 = VersR 1986, 254 sowie VersR 1986, 671; OLG Hamm, r+s 1989, 334; a.A. OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1249 = VersR 1994, 89 und Senat, VersR 1986, 780).
  • LG Köln, 21.06.2001 - 24 O 290/00

    Freiwerden von Leistungen aus einem Versicherungsvertrag wegen grob fahrlässiger …

    Selbst wenn man den Angaben des Klägers insoweit folgen sollte und (nur) von einer Zeitspanne von etwa 20 bis 30 Minuten ausgeht, so dürfte unter Beachtung der Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen immer noch von einer objektiv grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles gesprochen werden (vgl. OLG Hamburg, VersR 94, 89; LG Mönchengladbach, VersR 2000, 580; LG Wuppertal, VersR 90, 1396; AG Neunkirchen, R + S 97, 167).
  • LG Berlin, 01.09.1998 - 20 C 511/97

    Beim Kochen die brennenden Kerzen vergessen......

    Der - darlegungsbelastete - Beklagte behauptet unter Berufung auf das Schreiben der Klägerin vom 7. Januar 1997 schlüssig ein grob fahrlässiges Verhalten der Klägerin, weil diese danach eine brennende Kerze in ihrem Wohnzimmer bei geschlossener Türe 30 bis 40 Minuten allein gelassen hat (vgl. auch den Fall OLG Hamburg VersR 1994, 89).
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