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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1995 - XI ZR 236/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12214
BGH, 03.05.1995 - XI ZR 236/94 (https://dejure.org/1995,12214)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1995 - XI ZR 236/94 (https://dejure.org/1995,12214)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - XI ZR 236/94 (https://dejure.org/1995,12214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung eines Darlehens unter Absetzung des eigenen Erbanteils - Schenkung zu Lebzeiten - Verfahrensfehler aufgrund mangelnder Protokollierung einer Zeugenvernehmung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1210
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1992 - VIII ZR 30/91

    Würdigung einer Zeugenaussage bei Vernehmung durch Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - XI ZR 236/94
    Eine solche Verneinung der Glaubwürdigkeit einer Zeugin setzt voraus, daß sich das erkennende Gericht entweder in seiner Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck verschafft hat oder auf eine aktenkundige Beurteilung des vernehmenden Richters zurückgreifen kann, zu der sich die Parteien erklären konnten (BGH, Urteil vom 18. März 1992 - VIII ZR 30/91 = NJW 1992, 1966/1967; Senatsurteil vom 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89 = NJW 1991, 1180 [BGH 04.12.1990 - XI ZR 310/89], jeweils m.w.Nachw.).

    Dieser Verfahrensverstoß wird nicht dadurch ausgeräumt, daß das Berufungsgericht sich auch sachlich mit dem Inhalt der Zeugenaussage F. auseinandergesetzt und deren Glaubhaftigkeit in Zweifel gezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1992 a.a.O.).

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen …

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - XI ZR 236/94
    Eine solche Verneinung der Glaubwürdigkeit einer Zeugin setzt voraus, daß sich das erkennende Gericht entweder in seiner Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck verschafft hat oder auf eine aktenkundige Beurteilung des vernehmenden Richters zurückgreifen kann, zu der sich die Parteien erklären konnten (BGH, Urteil vom 18. März 1992 - VIII ZR 30/91 = NJW 1992, 1966/1967; Senatsurteil vom 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89 = NJW 1991, 1180 [BGH 04.12.1990 - XI ZR 310/89], jeweils m.w.Nachw.).
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