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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.02.1996 - 4 U 272/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7501
OLG Düsseldorf, 06.02.1996 - 4 U 272/94 (https://dejure.org/1996,7501)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.1996 - 4 U 272/94 (https://dejure.org/1996,7501)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 4 U 272/94 (https://dejure.org/1996,7501)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftpflichtversicherung; Freistellung von Schadensersatzansprüchen; Grundurteil; Berufung; Klageänderung; Trennungsprinzip; Haftpflichtprozeß; Architektenhaftpflichtvertrag; Freiberufler; Verwandtenklausel

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verlust des Versicherungsschutzes bei Bauleistungen durch den Betrieb der Ehefrau des versicherten Architekten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bindung der Versicherung an ihr früheres Verhalten? (IBR 1997, 41)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1245
  • VersR 1997, 567
  • VersR 1997, 567 L
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 11 U 90/10

    Versicherungsmaklervertrag: Pflicht zur Beratung und Bedarfsermittlung

    Angesichts der Konstruktion der Haftpflichtversicherungsforderung als eines Befreiungsanspruchs anstelle eines Zahlungsanspruchs kann der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer grundsätzlich nur auf Feststellung klagen, dass dieser wegen einer im Einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (BGHZ 88, 228; BGHZ 79, 76; so auch OLG Karlsruhe VersR 2005, 781; OLG Karlsruhe OLGR 2003, 179; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1245).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02

    Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Kenntnis der Mangelhaftigkeit …

    Solange dies nicht der Fall ist, klagt der Versicherungsnehmer richtigerweise auf Feststellung, dass der Versicherer wegen einer, im einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (BGHZ 79, 76 = BGH VersR 81, 173; OLG Düsseldorf r+s 1996, 258; OLG Köln r+s 2000, 279).
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