Rechtsprechung
| AG Freiburg, 07.01.1997 - 53 C 4474/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Grundgebühr bei Anmeldung zur Fahrschule
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1284
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 08.09.2008 - 34 C 265/07
Führerscheinprüfung nicht bestanden - Fahrlehrer nicht bezahlen?
Mit ihrer vom Kläger angenommenen Anmeldung zum Fahrunterricht hat die Beklagte mit dem Kläger einen Dienstvertrag ( §§ 611 ff. BGB ) in Form eines Fahrschulvertrages ( OLG Koblenz, NZV 1992, Seiten 151 f.= ZfSch 1992, Seite 339; AG Freiburg, NJW-RR 1997, Seite 1284 ; analog hierzu auch: OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, Seiten 1487 ff.= OLG-Report 2006, Seiten 926 ff. ) abgeschlossen, durch den sich der Kläger bereit erklärt hat, die Beklagte als Fahrschülerin gewissenhaft auszubilden, ihr die Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zu vermitteln, die das Straßenverkehrsrecht fordert ( § 6 Abs. 1 FahrlG ), ihr das verantwortungsbewusste Verhalten im allgemeinen Straßenverkehr nahe zubringen und ihr Gelegenheit zu Fahrübungen zu geben, um sie auf die Fahrprüfung vorzubereiten ( § 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 18.08.1998), wobei es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt (AG Freiburg, NJW-RR 1997, Seite 1284).
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