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| OLG Brandenburg, 13.10.1999 - 1 U 17/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Zuleitung eines veränderten Gegendarstellungsverlangens bei endgültiger Ablehnung der Veröffentlichung der Gegendarstellung; Gegendarstellungsfähigkeit von Zitaten oder Drittäußerungen; Statthaftigkeit von über die Gegenbehauptung hinausgehenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 13.08.1999 - 11 O 297/99
- OLG Brandenburg, 13.10.1999 - 1 U 17/99
- LG Frankfurt/Oder, 12.11.1999 - 11 O 297/99
- OLG Brandenburg, 15.12.1999 - 8 W 577/99
- VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 42/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 326
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 10.03.1992 - 3 U 65/91
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.1999 - 1 U 17/99
Erforderlich ist insoweit lediglich, daß der Betroffene deutlich macht, sich inhaltlich gegen das Zitat oder die Drittäußerung wenden zu wollen, weil anderenfalls eine Irreführung über den Ursprung der Äußerung und die Verantwortung der Redaktion für ihren Inhalt vorläge (vgl. OLG Hamburg, AfP 1983, 345; OLG Karlsruhe AfP 1992, 373; OLG München AfP 1992, 171). - OLG Hamburg, 25.11.1982 - 3 U 180/82
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.1999 - 1 U 17/99
Erforderlich ist insoweit lediglich, daß der Betroffene deutlich macht, sich inhaltlich gegen das Zitat oder die Drittäußerung wenden zu wollen, weil anderenfalls eine Irreführung über den Ursprung der Äußerung und die Verantwortung der Redaktion für ihren Inhalt vorläge (vgl. OLG Hamburg, AfP 1983, 345; OLG Karlsruhe AfP 1992, 373; OLG München AfP 1992, 171). - OLG München, 29.01.1992 - 21 U 5955/91
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.1999 - 1 U 17/99
Erforderlich ist insoweit lediglich, daß der Betroffene deutlich macht, sich inhaltlich gegen das Zitat oder die Drittäußerung wenden zu wollen, weil anderenfalls eine Irreführung über den Ursprung der Äußerung und die Verantwortung der Redaktion für ihren Inhalt vorläge (vgl. OLG Hamburg, AfP 1983, 345; OLG Karlsruhe AfP 1992, 373; OLG München AfP 1992, 171). - OLG Hamburg, 17.02.1977 - 3 U 148/76
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.1999 - 1 U 17/99
Wie das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt hat, ist in den Fällen, in denen eine textliche Änderung der Behebung von Unzulänglichkeiten des ursprünglichen Gegendarstellungsverlangens dient, noch von Unverzüglichkeit auszugehen, wenn die für die Mängelbeseitigung erforderlichen Schritte ihrerseits unverzüglich vorgenommen worden sind (so OLG Hamburg AfP 1978, 158;… Löffler/Sedelmeier, a.a.O., § 11, Rdnr. 158). - OLG Hamburg, 05.04.1979 - 3 U 209/78
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.1999 - 1 U 17/99
Fraglich ist allerdings, ob die formgerecht unterzeichnete Neufassung auch dem Verfahrensbevollmächtigten der Verfügungsbeklagten zu 1) zugeleitet worden ist, was zwischen den Parteien umstritten ist und der Sitzungsniederschrift nicht zweifelsfrei entnommen werden kann, und ob dies medienrechtlich als ausreichend anzusehen wäre (…vgl. Seitz/Schmidt/Schöner, a.a.O., Rdnr. 728; verneinend: OLG Hamburg, AfP 1979, 405).
- KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04
Voraussetzungen eines Gegendarstellungsanspruchs
Der erkennende Senat hält insoweit an seiner bisherigen Linie (vgl. KG AfP 1984, 228) fest, die der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. OLG Frankfurt a. M. AfP 1980, 225; OLG Celle NJW-RR 1995, 794; OLG München NJW-RR 1998, 1632 und ZUM-RD 1999, 8; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 326, 327; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 109;… Wenzel/Burckhardt, a. a. O. Kap. 11 Rn. 50 und 259 ff.;… Löffler/Sedelmeier, a. a. O., Rn. 220 f.;… Seitz/Schmidt/Schoener, a. a. O., Rn. 715 ff.;… Prinz/Peters, a. a. O., Rn. 618; anderer Auffassung: OLG Hamburg AfP 1978, 158, 159 und AfP 1979, 405, 406; OLG Köln NJW-RR 1990, 1119;… Soehring, a. a. O., Rn. 29.45c). - OLG Zweibrücken, 06.11.2008 - 4 U 48/08
Voraussetzungen des Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung; Begriff der …
Das ursprünglich hilfsweise gestellte Begehren der Verfügungsklägerin, die Verfügungsbeklagte entsprechend ihrem Entwurf einer Gegendarstellung vom 6. Februar 2008 zu verurteilen, beinhaltete deshalb im Verhältnis zu dem damals gestellten Hauptantrag - Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung entsprechend dem Entwurf vom 11. Januar 2008 - einen echten Hilfsantrag (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 326;… Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl., § 940 Rdnr. 8 "Presse- und Medienrecht" m.w.N). - OLG Saarbrücken, 13.02.2015 - 5 W 93/14
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens …
Denn selbst soweit man im gerichtlichen Verfahren - bei klar voneinander abgrenzbaren, voneinander unabhängigen und jeweils für sich verständlichen Punkten - eine Änderung der beantragten Gegendarstellung auf Antrag des Betroffenen oder mit dessen Einverständnis grundsätzlich für zulässig halten wollte (so OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2009, 408; OLG Düsseldorf, AfP 2001, 327 ; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 326; OLG München, NJW-RR 1998, 1632; offen: OLG Frankfurt, AfP 2010, 478; ablehnend OLG Hamburg, AfP 1993, 591; zweifelnd OLG Celle, OLGR Celle 2009, 223: unter Hinweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung gesonderter oder hilfsweise gestaffelter Gegendarstellungsersuchen), so hätte die Verfügungsbeklagte für den Fall, dass der Verfügungskläger die jeweils unzulässigen Zusätze hätte fallen lassen, die Möglichkeit gehabt, den geänderten Gegendarstellungsanspruch mit der Kostenfolge des § 93 ZPO sofort anzuerkennen (KG, KGR Berlin 2004, 58: nur bei vorprozessualer Mitteilung des tragenden Ablehnungsgrundes; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 326; OLG Celle, OLGR Celle 1995, 44).
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