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| OLG Hamburg, 04.09.1998 - 14 U 111/98 (14 Sch 1/98) |
Zitiervorschläge
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.1998 - 14 U 111/98 (14 Sch 1/98) (https://dejure.org/1998,13995)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 1998 - 14 U 111/98 (14 Sch 1/98) (https://dejure.org/1998,13995)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Handelskammer Hamburg
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1059 Abs. 2 Nr. 1 d ZPO n.F.; § 30 SchGO Waren-Verein der Hamburger Börse
Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Aufhebung Aufhebungs-/Versagungsgrund: - nicht ordnungsgemäßes Verfahren Schiedsspruch: - formale Anforderungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 806
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.03.1985 - III ZR 169/83
Schiedsgerichtliche Tätigkeit in eigener Sache
Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.1998 - 14 U 111/98
Ferner wird dann die Entscheidung ohne erforderliche Beweiserhebung aufgeführt, weil die Partei den eingeforderten Vorschuß auf die Vergütung der Schiedsrichter nicht gezahlt hat und auf BGHZ 94, S. 92 verwiesen.Die Entscheidung des BGHZ 94, S. 92 ff., 97 ff. ist die Leitentscheidung, auf die sich die Antragstellerin mit der Anlage K 19 stützt.
- BGH, 06.06.2002 - III ZB 44/01
Gerichtliche Aufhebung eines Prozeßschiedsspruchs
Ist der die Zuständigkeit des Schiedsgerichts verneinende Prozeßschiedsspruch aber als regulärer verfahrensbeendender Schiedsspruch aufzufassen, ist gegen ihn ebenso wie gegen in der Sache entscheidende Schiedssprüche der Aufhebungsantrag nach § 1059 ZPO zulässig (…vgl. Münch aaO Rn. 1, 16;… Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 60. Aufl. 2002 § 1040 Rn. 4;… Zöller/Geimer, ZPO 23. Aufl. 2002 § 1040 Rn. 10; Gottwald/Adolphsen DStR 1998, 1017, 1021;… Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit 6. Aufl. 2000 Kap. 16 Rn. 12;… Raeschke-Kessler/Berger aaO Rn. 563, 567;… vgl. ferner Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 21. Aufl. 1994 § 1033 Rn. 3;… abweichend: Schwab/Walter aaO Kap. 7 Rn. 11;… Thomas in Thomas/Putzo, ZPO 24. Aufl. 2002 § 1040 Rn. 9 und § 1057 Rn. 9;… Musielak/Voit, ZPO 3. Aufl. 2002 § 1040 Rn. 8, § 1059 Rn. 20; s. auch OLG Hamburg NJW-RR 2000, 806 und - zum alten Recht - BGH, Urteil vom 23. November 1972 - VII ZR 178/71 - NJW 1973, 191). - OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10
- OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07 Jedoch tritt die aufschiebende Bestätigung auch dann ein, wenn der Schiedsspruch in anderer Weise unanfechtbar wird, etwas durch Berufungsrücknahme, die aufgrund der von den Parteien getroffenen Schiedsabrede auch dergestalt erfolgen kann, daß die Berufung als zurückgenommen gilt, weil der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig eingezahlt worden ist (…Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 22 Rn. 11; siehe auch OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 806).
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