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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 218/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7460
OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 218/98 (https://dejure.org/1999,7460)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.1999 - 22 U 218/98 (https://dejure.org/1999,7460)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 1999 - 22 U 218/98 (https://dejure.org/1999,7460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 202 222
    Verjährungshemmung bei schlichter Abwartensmitteilung - Regulierungsverhandlungen nach Eintritt der Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht-Fehlgeschlagene einseitige Verlängerung der Verjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 2 O 62/98
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 218/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 836
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.04.1994 - 22 U 207/94

    Verkehrssicherungspflicht: Tiefbauarbeiten in der Nähe einer Gasleitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 218/98
    Nachdem das Grundurteil des Senats vom 22.4.1994 - 22 U 207/94 -, durch das die gesamtschuldnerische Schadenersatzpflicht der Bekl in jenem Verfahren dem Grunde nach festgestellt worden war, Mitte des Jahres 1996 durch Zurücknahme der Revision der Bekl rechtskräftig geworden war, forderten die Kl den Haftpflichtversicherer der Bekl mit Anwaltsschreiben vom 19.7.1996 erneut zur Schadensregulierung auf.
  • LG Düsseldorf, 21.06.1988 - 10 O 6/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 218/98
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß die Verjährung der Schadensersatzansprüche der Kläger während der Dauer des von der Energieversorgung O AG gegen die Beklagten des vorliegenden Rechtsstreits geführten Prozesses 10 O 6/88 LG Duisburg nicht gehemmt war.
  • OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Werks; Mängel von Sanierungsarbeiten

    Rn. 67 Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung setzt voraus, dass der Berechtigte sich dessen bewusst ist, dass Verjährung eingetreten ist oder er jedenfalls mit dieser Möglichkeit rechnete (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Juli 1973 - IV ZR 185/72, juris, Rn. 13;… Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 222, Rn. 5), sofern (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. April 1999 - 22 U 218/98, juris, Rn. 7).
  • BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02

    Haftung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage bei Ablauf von …

    Ein Verzichtswille setzt nämlich voraus, dass der Verzichtende sich dessen bewusst ist oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, Verjährung sei eingetreten (BGH NJW 1997, 516/518; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 836).
  • LAG Düsseldorf, 03.06.2016 - 3 Sa 27/15

    Einziehung sicherungsabgetretener Teile des Arbeitslohns in der Insolvenz des …

    Da maßgeblich für die Auslegung der Willenserklärung die Sicht des Erklärungsempfängers ist (BGH NJW 1996, 661, 663; NJW 1997, 516, 518), kommt es darauf an, ob dieser annehmen durfte, der Erklärende wisse um die eingetretene Verjährung oder rechne zumindest damit (BGHZ 83, 382, 389 = NJW 1982, 1815; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 836).
  • OLG Hamm, 05.02.2002 - 28 U 34/01

    Regressverjährung nach § 51b BRAO

    Schweigen alleine begründet keinen Vertrauenstatbestand (vgl. BGH NJW 1988, 2247; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 836).
  • LG Düsseldorf, 14.10.2010 - 4b O 85/10

    Patentanwaltskosten

    Soweit der Kläger auf die - unstreitige - ursprüngliche Vereinbarung der Parteien hinweist, wonach die Gebühren des Klägers mit Werklohnansprüchen des Beklagten verrechnet werden sollten, kann dies nicht als konkludenter Verzicht gewertet werden, weil - trotz des Hinweisbeschlusses der Kammer vom 13.07.2010 - nicht dargetan wurde, dass der Beklagte vom Eintritt der Verjährung wusste oder mit ihr rechnete (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 836).
  • LG Münster, 13.09.2021 - 11 O 59/20
    Auch die Einrede der Verjährung unterliegt der Verwirkung bzw. dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.1999 - 22 U 218/98; Beschluss vom 28.09.2000 - 10 W 54/00; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30.08.2010 - 12 K 2749/09; VG Hannover, Urteil vom 02.12.2010 - 13 A 2616/10; BGH, Urteil vom 18.12.1980 - IVa ZR 51/80; BAG, Urteil vom 07.11.2007 - 5 AZR 910/06).
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