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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 22.08.2001

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 2402/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2947
OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 2402/00 (https://dejure.org/2000,2947)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.12.2000 - 6 U 2402/00 (https://dejure.org/2000,2947)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 6 U 2402/00 (https://dejure.org/2000,2947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht/Streupflicht für Gehwege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streupflicht: 1,20 breit muss gestreut sein!

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht - Umfang der Streupflicht für Gehwege

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Streupflicht auf Gehwegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz bei Sturz auf Glatteis; Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht für Gehwege; Anscheinsvermutung; Schadensursächlichkeitsnachweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 23
  • MDR 2001, 390
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 156/73

    Verkehrssicherungspflicht bei Privatstraßen des öffentlichen Rechts in Berlin

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 2402/00
    Die Verkehrssicherungspflicht kann dem Anlieger nämlich nur im Rahmen des Zumutbaren übertragen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 72, 903; NJW 75, 444).
  • BGH, 21.02.1972 - III ZR 134/68

    Umfang der Streupflicht für Schnellstraßen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 2402/00
    Die Verkehrssicherungspflicht kann dem Anlieger nämlich nur im Rahmen des Zumutbaren übertragen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 72, 903; NJW 75, 444).
  • OLG Bamberg, 27.05.1975 - 5 U 46/75

    Ausgestaltung der winterlichen Streupflichten eines Hauseigentümers; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 2402/00
    Das bedeutet, daß bei Gehwegen ohne besondere Verkehrsbedeutung -also in Fällen wie hier-unabhängig von der Formulierung der Verordnung nicht der Gehweg in voller Breite zu streuen ist, sondern nur ein Streifen, der es zwei Fußgängern gestattet, vorsichtig aneinander vorbeizukommen, also ein Streifen von 1 m bis 1, 20 m Breite (vgl. OLG Bamberg NJW 75, 1787 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1966 - III ZR 183/65

    Forderung von Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalles - Streupflicht einer …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 2402/00
    Denn die Stadt B hatte durch die Verordnung vom 13.12.1996 die ihr obliegende Streupflicht in zulässiger Weise auf die Grundstücksanlieger abgewälzt (§ 9 der Verordnung; Art. 51 Abs. 5 BayStrWG;… vgl. Palandt/Thomas, BGB, 59. Aufl., § 823 Rnr. 129;… Zeitler, BayStrWG § 51 Rnr. 100; BGH NJW 67, 246).
  • LG Berlin, 16.07.2015 - 10 O 211/14

    Glatteis

    Ein Fußgänger kann nicht damit rechnen, dass der Gehwegrand gestreut ist (OLG Nürnberg, Urteil vom 22.12.2000, Az.: 6 U 2402/00).
  • OLG München, 06.10.2016 - 1 U 790/16

    Winterdienst- und Streupflicht eines Grundstückseigentümers und Vermieters

    Damit ist die Räum- und Streupflicht grundsätzlich auf die für den allgemeinen Fußgängerverkehr erforderliche Breite von 1 - 1, 20 Meter im mittleren Bereich der Gehbahn beschränkt, wie sich aus der Ermächtigungsnorm des Art. 51 Abs. 5 BayStrWG und der hierzu sowie zu anderen landesrechtlichen Vorschriften in Straßen- und Wegegesetzen ergangenen einhelligen Rechtsprechung ergibt (…vgl. BGH, Urt. v. 09.10.2003 - III ZR 8/03, juris-Tz. 21;… OLG Bamberg, Urt. v. 27.05.1975 - 5 U 46/75, juris-Tz. 23; OLG Nürnberg, Urt. v. 22.12.2000 - 6 U 2402/00, juris-Tz. 11, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 195/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3401
OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 195/00 (https://dejure.org/2001,3401)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.08.2001 - 23 U 195/00 (https://dejure.org/2001,3401)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. August 2001 - 23 U 195/00 (https://dejure.org/2001,3401)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz auf vereister Treppe - Beweislast

  • rechtsportal.de

    ZPO § 711 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 546 Abs. 2
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Eisglätte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Schadensersatz; Schmerzensgeld; Verkehrssicherungspflicht; Grundstück; Streupflicht; Zugangsweg; Privatwohnung; Eisglätte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 23
  • NZM 2001, 1049
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Jena, 20.03.2012 - 4 W 134/12

    Keine Haftung der Gemeinde bei leicht erkennbarer Gefahrenstelle auf Gehweg

    Dem Verkehrssicherungspflichtigen sind regelmäßig nur solche Gefahren abwehrenden Maßnahmen abzuverlangen, die mit Blick auf ihre Erforderlichkeit unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Zumutbarkeit verhältnismäßig erscheinen (dazu BGH NJW 2006, 2326; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 2002, 23; OLG Jena OLGR 2005, 414).
  • VG Stuttgart, 08.07.2020 - 8 K 78/19

    Reinigung-, Räum- und Streupflicht im Falle eines Fußwegs mit geringer Bedeutung …

    Unter diesen Umständen ist es, ohne dass es auf den zwischen den Beteiligten umstrittenen baulichen Zustand des Fußwegs ankommt, kaum möglich, den Fußweg in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass Begegnungsverkehr ermöglicht wird, wozu nach Auffassung der Beklagten eine freie Fläche von in der Regel mindestens einem Meter Breite erforderlich ist (vgl. § 5 Abs. 1 der Streupflichtsatzung der Beklagten; siehe auch BGH…, Urteil vom 09.10.2003 - III ZR 8/03 -, juris Rn. 21: 1-1,20 Meter; 0,8 Meter sind zu wenig; siehe auch OLG Frankfurt, Urteil vom 22.08.2001 - 23 U 195/00 -, juris Rn. 27).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 95/07

    Verkehrssicherungspflicht: Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung im Rahmen der …

    Da eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist, muss nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden; erforderlich sind vielmehr nur diejenigen Vorkehrungen, die im Einzelfall nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fern liegender Benutzung Dritten drohen (BGH, Urteil vom 16.05.2006, VI ZR 189/05 = NJW 2006, 2326; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 22.08.2001, 23 U 195/00 = NJW-RR 2002, 23; OLG Bamberg, Urteil vom 27.05.1975, 5 U 46/75 = NJW 1975, 1787).
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