Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.07.2001 - 20 W 67/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2
Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags bei Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen durch eine Rechtsanwaltssozietät
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 645
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.01.2004 - II ZB 22/02
Anwaltsgebühren bei Vertretung einer Sozietät von Steuerberatern und …
Für Aktivprozesse einer Anwaltssozietät, insbesondere bei Honorarklagen, fällt nach der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und h.M. in der Literatur eine Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO für den die Anwaltssozietät vertretenden Rechtsanwalt nicht an (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2000, 851, 852 und NJW-RR 2002, 645, 646; OLG Nürnberg, MDR 1997, 689, 690; OLG Koblenz, JurBüro 2002, 256; JurBüro 1998, 302 ff. sowie JurBüro 1994, 729; Hans.OLG Hamburg, MDR 1999, 256; im Ergebnis OLG Köln, JurBüro 1994, 94;… von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 15. Aufl. 2002, § 6 Rdn. 15 m.w.N.;… Frauenholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO 8. Aufl. 2000, § 6 Rdn. 13; a.A. KG Berlin, MDR 1999, 1023 m.w. Hinweisen auf die Gegenansicht). - OLG Hamburg, 15.11.2011 - 4 W 134/11
Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher …
Da die Antragsteller als Mitglieder der Anwaltssozietät nicht geltend gemacht haben, dass ihnen der Unterlassungsanspruch aus ihrer Stellung als einzelne Anbieter von Rechtsanwaltsdiensten erwachsen ist, sondern sie diesen Anspruch ihrer gemeinsamen Berufstätigkeit zugeordnet und ihn in ihrer Verbundenheit als GbR geltend gemacht haben, ist zugrunde zu legen, dass dieser Anspruch der Sozietät zuzuordnen ist (siehe auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 645 ). - LG Mönchengladbach, 17.06.2003 - 5 T 220/03
Rechtsanwälte als Streitgenossen, Selbstvertretung, notwendige Kosten der …
Denn nach der zwischenzeitlich ganz überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte können Rechtsanwälte, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Anspruch genommen werden, eine nach § 6 Abs. 1 BRAGO erhöhte Prozessgebühr abrechnen (OLG Koblenz, MDR 2002, 721; OLG Saarbrücken, zitiert nach JURIS Dokumenten-Nr.: KORE525042002; OLG Nürnberg, NJW 2001, 3483; OLG München, zitiert nach JURIS Dokumenten-Nr.: KORE5000182002; a.A. für den Aktivprozess OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 645).
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