Rechtsprechung
| LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Schadenersatz gegen Hersteller und Vertreiber von Schokoriegeln; Erkrankung des Typ-2-Diabetes und zahnärztliche Behandlungen; Deliktische Produkthaftung ; Ursachenzusammenhang zwischen Konsum von "Mars" und "Snickers" und Diabetes-Erkrankung ; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- faz.net (Pressebericht, 24.04.2002)
"Mars" macht keine Diabetes
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
- OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 896
- NJW-RR 2004, 1511 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 560, 563 [BGH 12.11.1991 - VI ZR 7/91] ; BGHZ 114, 284, 296 [BGH 30.04.1991 - VI ZR 178/90] m.w.N.) trägt der Geschädigte auch im Produkthaftpflichtprozess die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schaden von dem Produkt verursacht worden ist.Dementsprechend hat die Rechtsprechung auch in den sogenannten "Kindertee-Fällen" die Haftung der Produzenten nicht allein aus dem Umstand, dass zuckerhaltige Getränke vertrieben wurden, hergeleitet, sondern entscheidend darauf abgestellt, dass diese zuckerhaltigen Getränke eine besondere Gefährlichkeit durch einen dem Verbraucher nicht ohne weiteres ersichtlichen Wirkzusammenhang entfalten; dieser bestand darin, dass das dauernde Umspülen der Zähne mit zuckerhaltiger Flüssigkeit in Verbindung mit dem kieferorthopädisch geformten Sauger der verwendeten Flaschen zu einer erhöhten Gefährdung der betroffenen Kinder geführt hat (BGH NJW 1992, 560, 561 [BGH 12.11.1991 - VI ZR 7/91] ; NJW 1995, 1286, 1287 [BGH 31.01.1995 - VI ZR 27/94] ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 989, 990 [OLG Hamm 31.03.1993 - 3 U 131/92]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 25, 26) [OLG Düsseldorf 21.06.1994 - 4 U 129/93].
- BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94
Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees
Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
Grundsätzlich hat der Hersteller eines Produktes auf dessen Gefahren vollständig, klar und nachvollziehbar hinzuweisen (vgl. BGH NJW 1995, 1286, 1287 [BGH 31.01.1995 - VI ZR 27/94] m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 25, 26) [OLG Düsseldorf 21.06.1994 - 4 U 129/93].Dementsprechend hat die Rechtsprechung auch in den sogenannten "Kindertee-Fällen" die Haftung der Produzenten nicht allein aus dem Umstand, dass zuckerhaltige Getränke vertrieben wurden, hergeleitet, sondern entscheidend darauf abgestellt, dass diese zuckerhaltigen Getränke eine besondere Gefährlichkeit durch einen dem Verbraucher nicht ohne weiteres ersichtlichen Wirkzusammenhang entfalten; dieser bestand darin, dass das dauernde Umspülen der Zähne mit zuckerhaltiger Flüssigkeit in Verbindung mit dem kieferorthopädisch geformten Sauger der verwendeten Flaschen zu einer erhöhten Gefährdung der betroffenen Kinder geführt hat (BGH NJW 1992, 560, 561 [BGH 12.11.1991 - VI ZR 7/91] ; NJW 1995, 1286, 1287 [BGH 31.01.1995 - VI ZR 27/94] ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 989, 990 [OLG Hamm 31.03.1993 - 3 U 131/92]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 25, 26) [OLG Düsseldorf 21.06.1994 - 4 U 129/93].
- OLG Düsseldorf, 21.06.1994 - 4 U 129/93
Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
Grundsätzlich hat der Hersteller eines Produktes auf dessen Gefahren vollständig, klar und nachvollziehbar hinzuweisen (vgl. BGH NJW 1995, 1286, 1287 [BGH 31.01.1995 - VI ZR 27/94] m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 25, 26) [OLG Düsseldorf 21.06.1994 - 4 U 129/93].Dementsprechend hat die Rechtsprechung auch in den sogenannten "Kindertee-Fällen" die Haftung der Produzenten nicht allein aus dem Umstand, dass zuckerhaltige Getränke vertrieben wurden, hergeleitet, sondern entscheidend darauf abgestellt, dass diese zuckerhaltigen Getränke eine besondere Gefährlichkeit durch einen dem Verbraucher nicht ohne weiteres ersichtlichen Wirkzusammenhang entfalten; dieser bestand darin, dass das dauernde Umspülen der Zähne mit zuckerhaltiger Flüssigkeit in Verbindung mit dem kieferorthopädisch geformten Sauger der verwendeten Flaschen zu einer erhöhten Gefährdung der betroffenen Kinder geführt hat (BGH NJW 1992, 560, 561 [BGH 12.11.1991 - VI ZR 7/91] ; NJW 1995, 1286, 1287 [BGH 31.01.1995 - VI ZR 27/94] ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 989, 990 [OLG Hamm 31.03.1993 - 3 U 131/92]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 25, 26) [OLG Düsseldorf 21.06.1994 - 4 U 129/93].
- BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90
Streitwert bei Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
Zur Wertbemessung des Klageantrags zu 3. ist daraufhinzuweisen, dass der Streitwert einer Klage auf Feststellung künftigen Schadensersatzes sich nicht nur nach der Höhe des drohenden Schadens, sondern auch danach, wie hoch und wie gering das Risiko eines Schadenseintritts oder einer tatsächlichen Inanspruchnahme des Beklagten durch den Feststellungs-Kläger ist (BGH NJW-RR 1991, 509 [BGH 28.11.1990 - VIII ZB 27/90] m.w.N.). - BGH, 08.06.1989 - IX ZR 234/87
Übereignung von Vermögensgegenständen durch die Eltern
Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
Entgegen der Ansicht des Klägers ergibt sich für Lebensmittel ein strengerer Haftungsmaßstab auch nicht aus der Rechtsprechung zu den Instruktionspflichten eines Arzneimittelherstellers (vgl. insoweit BGH NJW 1989, 2542 ff.). - LG Köln, 17.12.1986 - 14 O 47/86
Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
Dies wird allerdings regelmäßig nur dann anzunehmen sein, wenn der Verbraucher durch die vom Produzenten betriebene Werbung den ursprünglichen bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts nicht mehr erkennen kann (vgl. LG Köln, NJW-RR 1987, 541, 543). - BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90
Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 560, 563 [BGH 12.11.1991 - VI ZR 7/91] ; BGHZ 114, 284, 296 [BGH 30.04.1991 - VI ZR 178/90] m.w.N.) trägt der Geschädigte auch im Produkthaftpflichtprozess die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schaden von dem Produkt verursacht worden ist. - BGH, 09.06.1998 - VI ZR 238/97
Zur Schadensersatzhaftung des Importeurs von Feuerwerkskörpern wegen fehlender …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
Dabei genügt der Hersteller seiner Produzentenpflicht nicht bereits dadurch, dass er die öffentlich-rechtlichen lebensmittelrechtlichen Vorschriften einhält, sondern er ist - abhängig vom Grad der dem Benutzer drohenden Gefahr - unter Umständen auch gehalten, weitergehende Schutzmaßnahmen zugunsten des Verbrauchers zu treffen (vgl. z.B. BGH NJW 1998, 2906 [BGH 09.06.1998 - VI ZR 238/97] m.w.N.). - OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 1 W 11/00
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
Demgegenüber bestehen keine Warnpflichten des Herstellers gegenüber solchen Gefahren, die der Konsument mit einer durchschnittlichen Eigenverantwortung selbst abwenden kann, die zum allgemeinen Erfahrungswissen des durchschnittlichen Konsumenten gehören (OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1471; OLG Celle, VersR 1985, 949). - OLG Celle, 10.07.1985 - 9 U 167/84
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
Demgegenüber bestehen keine Warnpflichten des Herstellers gegenüber solchen Gefahren, die der Konsument mit einer durchschnittlichen Eigenverantwortung selbst abwenden kann, die zum allgemeinen Erfahrungswissen des durchschnittlichen Konsumenten gehören (OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1471; OLG Celle, VersR 1985, 949). - OLG Hamm, 31.03.1993 - 3 U 131/92
- LG Essen, 12.05.2005 - 16 O 265/01
Schmerzensgeldklage gegen Coca Cola gescheitert: Kein Zuckerli für …
Bei der Bemessung des Streitwerts des Feststellungsantrags legt die Kammer in Anlehnung an die Streitwertfestsetzung des Landgerichts Mönchengladbach im dortigen Parallelverfahren 3 O 217/01 zugrunde, dass die vom Kläger für möglich gehaltenen Spätschäden grundsätzlich einen Streitwert von 150.000,00 rechtfertigen. - LG Bonn, 19.04.2004 - 9 O 603/03
Anforderungen an das Vorliegen von Schadensersatzansprüchen i.S.d. Deliktsrechts …
Rn. 29 So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auf Schäden, die etwa bei übermäßigem Zucker- oder Bierkonsum auftreten können, nicht hinzuweisen ist (vgl. LG Mönchengladbach, NJW-RR 2002, 896; OLG Hamm, NJW 2001, 1654).
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