Rechtsprechung
| SG Leipzig, 25.03.2003 - S 9 U 100/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung und Entschädigung einer durch einen Insektenstich verursachten Hirnschädigung als Arbeitsunfall; Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung; Anforderungen an den Darlegung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auf dem Weg zur Arbeit von Wespe gestochen - Allergie führt zu Hirnschädigung - Arbeitsunfall oder nicht?
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1251
- VersR 1986, 696
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus SG Leipzig, 25.03.2003 - S 9 U 100/02
Kann eine Ursache dagegen nicht sicher festgestellt werden, stellt sich nicht einmal die Frage, ob sie im konkreten Einzelfall auch nur als Ursache im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinn in Betracht zu ziehen ist (BSGE 61, 127, 130) [BSG 20.01.1987 - 2 RU 27/86] . - BSG, 16.02.1983 - 12 RK 26/81
Beitragspflicht durch Untervertretervertrag vermeidbar?
Auszug aus SG Leipzig, 25.03.2003 - S 9 U 100/02
Danach ist eine Tatsache bewiesen, wenn sie in einem so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass bei vernünftiger, lebensnaher Betrachtung kein begründbarer Zweifel an deren Vorliegen besteht (BSGE 55, 1, 9) [BSG 16.02.1983 - 12 RK 26/81] . - BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 5/90
Ursächlicher Zusammenhang zwischen Betriebstätigkeit und Unfall, erhöhte …
Auszug aus SG Leipzig, 25.03.2003 - S 9 U 100/02
Sind die sonstigen Ursachen - hier: für den Insektenstich - dagegen von derart überragender Bedeutung, dass ihnen gegenüber die versicherte Tätigkeit in ihrer Wirksamkeit in den Hintergrund tritt, so fehlt es an dem erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem hier interessierenden Unfall (BSG, Urteil vom 22.08.1990 - 8 RKn 5/90 ). - BSG, 27.10.1987 - 2 RU 32/87
Auszug aus SG Leipzig, 25.03.2003 - S 9 U 100/02
Dass der Kläger auch bei einer privaten Tätigkeit durch eine Wespe hätte gestochen werden können, schließt entgegen der Auffassung der Beklagten den Versicherungsschutz ebenso wenig aus, wie ein Versicherter bei einem Verkehrsunfall den Versicherungsschutz nicht deshalb entbehrt, weil er auch bei privaten Autofahrten jederzeit der Gefahr eines Wespenstiches ausgesetzt ist (BSG, Urteil vom 27.10.1987 -2 RU 32/87). - BSG, 02.11.1988 - 2 BU 37/88
Auszug aus SG Leipzig, 25.03.2003 - S 9 U 100/02
Vielmehr muss nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles beurteilt werden, ob Wesentlichkeit in diesem Sinne vorliegt (BSG, Beschluss vom 02.11.1988 - 2 BU 37/88).
- LG Paderborn, 09.05.2007 - 4 O 651/06
Zahlungsanspruch aus einem Fahrzeugvollversicherungsvertrag im Fall einer …
Voraussetzung für eine solche Risikoverwaltung, an die heute hohe Anforderungen gestellt werden, ist im Hinblick auf Risiken, die durch den Umgang mit einer Sache gekennzeichnet sind, die vollständige Überlassung der Obhut über die Sache ohne tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit des Versicherungsnehmers (BGH NJW-RR 2003, 1251, VersR 1986, 696;… OLG Hamm, VersR 1988, S. 510).Der Versicherungsnehmer muss sich vielmehr im Rahmen der Risikoverwaltung der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit für den Gegenstand ohne wesentliche Einschränkungen und Vorbehalte begeben haben (BGH NJW-RR 2003, 1251; OLG München, U. v. 21.03.2006, Az: 25 U 2432/04).
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