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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3220
BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11 (https://dejure.org/2011,3220)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - I ZB 21/11 (https://dejure.org/2011,3220)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - I ZB 21/11 (https://dejure.org/2011,3220)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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  • lexetius.com

    ZPO §§ 233, 85 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Rechtsanwalts trotz konkreter Einzelweisung an eine zuverlässige Kanzleikraft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Rechtsanwalts trotz konkreter Einzelweisung an eine zuverlässige Kanzleikraft

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Haftung für ungenügende Kanzleiorganisation: Die beliebte Berufung darauf, dass die Mitarbeiterin sonst immer zuverlässig war, hilft nicht immer

  • Wolters Kluwer

    Vertrauen eines Rechtsanwalts auf Befolgen einer Einzelweisung durch eine Kanzleikraft bei Absehen von der Möglichkeit der Beseitigung eines von ihm erkannten Fehlers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Vertrauen eines Rechtsanwalts auf Befolgen einer Einzelweisung durch eine Kanzleikraft bei Absehen von der Möglichkeit der Beseitigung eines von ihm erkannten Fehlers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwalt erkennt Fehler von Kanzleikraft: Keine Wiedereinsetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlerbeseitigung durch die Rechtsanwaltsfachangestellte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 122
  • MDR 2011, 1448
  • FamRZ 2012, 126
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.04.2010 - VI ZB 65/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen des Rechtsanwalts in die …

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
    Dementsprechend fehlt es grundsätzlich an einem der Partei zuzurechnenden Verschulden ihres Anwalts an der Fristversäumung, wenn der Anwalt einer Kanzleikraft, die sich bislang als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung erteilt, die bei Befolgung die Fristwahrung gewährleistet hätte; ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine bislang zuverlässige Kanzleikraft eine konkrete Einzelanweisung befolgt (BGH, Beschluss vom 13. April 2010 VI ZB 65/08, NJW 2010, 2287 Rn. 5 f. mwN).

    Rn. 14 aa) Die Rechtsbeschwerde weist in diesem Zusammenhang allerdings mit Recht darauf hin, dass der oben in Randnummer 12 dargestellte Vertrauensgrundsatz nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann nicht gilt, wenn eine Rechtsmittelschrift mehrere für die Zulässigkeit des Rechtsmittels relevante Fehler aufweist (vgl. nur BGH, NJW 2010, 2287 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 28.01.1992 - X ZB 17/91

    Fristwahrung durch Eingang des Berufungsschriftsatzes bei Gemeinsamer …

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
    Rn. 8 a) Die Rechtsbeschwerde weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der Eingang eines Schriftsatzes, mit dem eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil eingelegt wird, bei der sowohl für das Erstgericht als auch für das Berufungsgericht zuständigen Gemeinsamen Annahmestelle nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann die Berufungsfrist wahrt, wenn in dem Schriftsatz kein Empfänger bezeichnet ist und der Schriftsatz deshalb erst nach Ablauf der zu wahrenden Frist an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 1992 X ZB 17/91, NJW 1992, 1047).

    Die für den fristwahrenden Zugang erforderliche Zugriffsmöglichkeit des zuständigen Gerichts ist nicht nur dann eröffnet, wenn dieses in dem Schriftsatz ausdrücklich bezeichnet ist, sondern auch dann, wenn es diesem hinreichend sicher zugeordnet werden kann (BGH, NJW 1992, 1047).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts dürfen dabei nicht überspannt werden; ihre Beachtung muss im Einzelfall auch zumutbar sein, da andernfalls das Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz und zumutbaren Zugang zu den Gerichten verletzt wird (vgl. BVerfGE 79, 372, 378; BVerfG [Kammer], NJW 2007, 3342; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227 f.;… Zöller/Vollkommer aaO § 85 Rn. 13 mwN).
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 602/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Fristverlängerung im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts dürfen dabei nicht überspannt werden; ihre Beachtung muss im Einzelfall auch zumutbar sein, da andernfalls das Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz und zumutbaren Zugang zu den Gerichten verletzt wird (vgl. BVerfGE 79, 372, 378; BVerfG [Kammer], NJW 2007, 3342; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227 f.;… Zöller/Vollkommer aaO § 85 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 25.06.2009 - V ZB 191/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
    Die Ausführung einer erteilten konkreten Einzelanweisung muss nur dann überprüft werden, wenn abzusehen ist, dass die Weisung nicht befolgt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 V ZB 191/08, NJW 2009, 3036 Rn. 12 f.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts dürfen dabei nicht überspannt werden; ihre Beachtung muss im Einzelfall auch zumutbar sein, da andernfalls das Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz und zumutbaren Zugang zu den Gerichten verletzt wird (vgl. BVerfGE 79, 372, 378; BVerfG [Kammer], NJW 2007, 3342; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227 f.;… Zöller/Vollkommer aaO § 85 Rn. 13 mwN).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 388/00

    Gemeinsame Posteinlaufstelle und Fristwahrung bei falscher Adressierung

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
    Daher ist ein solcher Schriftsatz grundsätzlich allein bei dem Gericht eingereicht, an das er adressiert ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 1997 VI ZR 28/96, NJW-RR 1997, 892;… Beschluss vom 17. März 2009 VIII ZB 66/08, juris Rn. 6; BAG, NJW 2002, 845, 846).
  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung …

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
    Verschuldensmaßstab ist dabei nicht mehr wie unter der Geltung des auf unabwendbare Zufälle abstellenden § 233 Abs. 1 ZPO aF die äußerste und größtmögliche Sorgfalt, sondern die von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1992 XII ZB 92/91, NJW 1992, 2488, 2489; Beschluss vom 31. März 2010 XII ZB 166/09, FamRZ 2010, 879 Rn. 15;… Zöller/Vollkommer aaO § 85 Rn. 13;… Musielak/Weth aaO § 85 Rn. 18, jeweils mwN).
  • BGH, 18.02.1997 - VI ZB 28/96

    Klage einer Betriebskrankenkasse auf Erstattung von Aufwendungen aus …

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
    Daher ist ein solcher Schriftsatz grundsätzlich allein bei dem Gericht eingereicht, an das er adressiert ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 1997 VI ZR 28/96, NJW-RR 1997, 892;… Beschluss vom 17. März 2009 VIII ZB 66/08, juris Rn. 6; BAG, NJW 2002, 845, 846).
  • BGH, 06.10.1988 - VII ZB 1/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist …

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
    Abweichendes gilt zwar etwa dann, wenn die die Berufungsbegründung enthaltende Prozesserklärung zu dem bereits anhängigen Berufungsverfahren unter Angabe des für dieses vergebenen Aktenzeichens eingereicht wird und damit aus dem Gesamtzusammenhang der Erklärung die Fehlerhaftigkeit der Adressierung ohne weiteres erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1988 VII ZB 1/88, NJW 1989, 590, 591) oder wenn der mit der Postverteilung betraute Bedienstete die Fehladressierung von sich aus bemerkt und den Schriftsatz deshalb an das richtige Gericht weiterleitet (…Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 519 Rn. 20).
  • BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Einreichung eines …

  • BGH, 05.02.1992 - XII ZB 92/91

    Familiensachen mit gleichem Rubrum - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen …

  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 86/86

    Bevollmächtigter

  • BGH, 30.07.2026 - I ZR 31/26

    Erfordernis der substantiierten Darlegung des Nichtvorliegens einer schuldhafte …

    Welche Sorgfaltsanforderungen an einen Verfahrensbeteiligten zu stellen sind, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, wobei bei Rechtsanwälten nach einem objektiv-typisierten Maßstab auf die von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt abzustellen ist (…vgl. BGH, WM 2023, 196 [juris Rn. 7]; zu § 233 Satz 1 ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122 [juris Rn. 12];… Zöller/Althammer, ZPO, 36. Aufl., § 85 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 12.11.2013 - VI ZB 4/13

    Wiedereinsetzung: Sorgfaltsmaßstab bei falsch adressiertem und sodann …

    Denn Verschuldensmaßstab im Rahmen des § 233 ZPO ist nicht die äußerste oder größtmögliche Sorgfalt, sondern die von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122 Rn. 12).

    Rn. 14 Aus den Entscheidungen des I. Zivilsenats vom 17. August 2011 (I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122) und des II. Zivilsenats vom 28. Februar 2012 (II ZB 27/10, juris) ergibt sich nichts anderes.

    Zwar ist dort ausgesprochen, dass der dargestellte Vertrauensgrundsatz insoweit nicht gilt, als der Rechtsanwalt von der ihm selbst - etwa durch eine handschriftliche Korrektur - ohne Weiteres möglichen Beseitigung eines von ihm erkannten Fehlers absieht (…BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - II ZB 27/10, aaO Rn. 9; vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, aaO Rn. 15).

  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen …

    Ihre Beachtung muss im Einzelfall auch zumutbar sein, da andernfalls das Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz und auf einen zumutbaren Zugang zu den Gerichten verletzt würde (BGH Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11 - NJW-RR 2012, 122 Rn. 12 mwN).
  • OLG Hamburg, 20.10.2014 - 2 UF 70/12

    Zugewinnausgleichsforderung eines Ehegatten gegen die Rechtsnachfolger des …

    Die Darlegungs- und Beweislast für den Zeitpunkt der zur Fristversäumung führenden früheren Kenntnis der Anfechtungsberechtigten von dem Anfechtungsgrund liegt bei demjenigen, der sich darauf beruft (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 122;… Palandt-Weidlich, § 1954, Rn. 8 m.w.N.), hier also bei dem Antragsteller.
  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 54/15

    Wiedereinsetzung: Verschuldensvorwurf bei Fristversäumung wegen fehlerhafter …

    Auch wenn eine Rechtsmittelschrift - wie hier - bei einer gemeinsamen Briefannahmestelle für mehrere Gerichte eingeht, ist ein solcher Schriftsatz grundsätzlich allein bei dem Gericht eingereicht, an das er adressiert ist (BGH, Beschluss vom 4. November 1992 - XII ZB 120/92, NJW-RR 1993, 254; Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122 Rn. 9).

    Verschuldensmaßstab ist nicht die äußerste und größtmögliche Sorgfalt, sondern die von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt (BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122 Rn. 12).

  • BGH, 25.04.2017 - VI ZB 45/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen …

    Den Prozessbevollmächtigten trifft daher kein Verschulden an der Fristversäumung, wenn er seine bisher zuverlässige Angestellte nicht nur mündlich, sonders mittels einer auf dem Schriftsatz vermerkten Anweisung dazu anhält, die falsche Bezeichnung des Berufungsgerichts zu korrigieren, und er die Berufungsschrift vor der von ihm für erforderlich gehaltenen Korrektur unterzeichnet hat (…Senatsbeschluss vom 13. April 2010 - VI ZB 65/08, NJW 2010, 2287 Rn. 5 ff.;… BGH, Beschlüsse vom 16. September 2015 - V ZB 54/15, aaO Rn. 11;… vom 30. Oktober 2008 - III ZB 54/08, NJW 2009, 296 Rn. 9 f.; vgl. auch Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122 Rn. 13 f.).
  • BGH, 22.07.2015 - XII ZB 583/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer …

    Rn. 15 (1) Für die erstgenannten Fälle hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Rechtsanwalt zur Absicherung der Ausführungen seiner Einzelanweisung zusätzliche Vorkehrungen zu treffen bzw. zu veranlassen hat, um sicherzustellen, dass die Kanzleiangestellte die ihr zum Zwecke der Korrektur des Fehlers erteilte Einzelanweisung tatsächlich befolgt (…Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10 - NJW-RR 2013, 1393 Rn. 12 f.;… BGH Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - II ZB 27/10 - juris Rn. 9 mwN und vom 17. August 2011 - I ZB 21/11 - NJW-RR 2012, 122 Rn. 13).
  • BGH, 26.06.2012 - VI ZB 12/12

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an das …

    Diese Möglichkeit der Selbstkorrektur durch den Rechtsanwalt ohne jeden Aufwand setze den Vertrauensgrundsatz außer Kraft (BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122).

    Rn. 8 b) Im Streitfall kommt es auch nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt das Anschriftenfeld selbst hätte handschriftlich berichtigen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, aaO Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2026 - 3 S 2189/25

    Unzulässigkeit der Umweltverbandsklage bei vollständiger Versäumung der …

    Er müsse die Ausführung einer solchen Einzelanweisung allerdings dann überprüfen, wenn er Veranlassung zu der Besorgnis habe, dass die Weisung nicht ordnungsgemäß befolgt würden (…vgl. BGH, Beschl. v. 26.06.2012 - VI ZB 12/12 -, juris Rn. 7; BGH, Beschl. v. 17.08.2011 - I ZB 21/11 -, juris Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2018 - 5 U 47/18
    Dadurch genügte der Prozessbevollmächtigte nicht der von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt (BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122 und juris, Rz. 12).

    Während der BGH mit Beschluss vom 12. November 2013 - VI ZB 4/13 -, juris, herausgestellt hat, dass es grundsätzlich keiner eigenhändigen Vernichtung bzw. Durchstreichungen bedarf, auch wenn solche Maßnahmen für den Rechtsanwalt keinen großen Aufwand bedeuten und zu mehr Sicherheit führen, hat er beispielsweise mit Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11 -, juris, ein Verschulden des Rechtsanwalts darin gesehen, dass er die erkanntermaßen fehladressierte Berufungsschrift unterzeichnet hat, ohne sie dabei entweder selbst handschriftlich zu korrigieren oder immerhin zusätzliche Maßnahmen zu treffen bzw. zu veranlassen, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiterin die ihr von ihm zum Zwecke der Korrektur des Fehlers erteilte Einzelweisung tatsächlich befolgte (BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, juris, Rz. 13).

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 86/15

    Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsfrist: Anwaltliche Anweisungen zur …

  • OLG Frankfurt, 28.08.2014 - 1 UF 132/14

    Keine Wiedereinsetzung, wenn Anwalt von Beseitigung erkannten Fehlers absieht

  • BGH, 16.07.2019 - VIII ZB 71/18

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Einhaltung anwaltlicher …

  • LAG Hessen, 11.11.2020 - 14 Sa 982/20

    Verfahren bei elektronischer Einreichung der Berufungsbegründungsschrift in einem …

  • BGH, 13.06.2019 - V ZB 132/17

    Rechtsanwaltspflichten bei Empfangsbescheinigung ohne Handakten

  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 357/14

    Rückzahlung des Kaufpreises für ein ersteigertes Pferd nebst Zinsen sowie für die …

  • BGH, 11.09.2025 - I ZB 29/25

    Vier Wochen sind kein Monat!

  • OLG Bamberg, 25.04.2019 - 8 U 2/19

    Keine Wiedereinsetzung bei Zurückweisung eines zweiten Fristverlängerungsantrags …

  • BGH, 28.02.2012 - II ZB 27/10

    Unterzeichnung eines Verlängerungsantrags bzgl. der Berufungsbegründungsfrist …

  • BayObLG, 13.06.2022 - Verg 4/22

    Kontrollpflichten des Rechtsanwalts bei Übertragung der Erstellung von …

  • OLG Hamburg, 20.03.2015 - 11 U 245/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: An das Ausgangsgericht gerichteter …

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2022 - 6 Sa 45/22

    Berufung, unzulässig verworfen, Wiedereinsetzungantrag, …

  • BPatG, 30.07.2015 - 7 W (pat) 43/14

    Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung - zur Wiedereinsetzung nach Ablauf …

  • OLG Frankfurt, 10.02.2025 - 5 UF 111/23

    Neubeginn der Frist zur Beschwerdeeinlegung bei Berichtigung

  • BVerwG, 03.08.2018 - 10 B 4.18

    Zurechnung eines bei der Herstellung eines komplett neuen papiernen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2013 - 7 B 10674/13

    Adressat, Adressierung, Ausländerrecht, Bekanntgabe, Beschluss, Beschwerde, …

  • OLG Frankfurt, 23.04.2025 - 14 U 25/25

    Keine Wiedereinsetzung, wenn Vortrag und Glaubhaftmachung Verschulden an …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - 4 Sa 1941/13

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist nach Anwaltswechsel

  • LG Freiburg, 19.02.2021 - 3 S 157/20

    Sorgfaltsanforderungen an einen Rechtsanwalt bei der Einreichung einer …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 4 Sa 1941/13
  • VG Köln, 24.04.2025 - 22 K 7628/24
  • BPatG, 11.07.2013 - 30 W (pat) 706/13

    Zurechnung des Verschuldens ausländischer Korrespondenzanwälte vor dem …

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