Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.09.2011 - 14 W 543/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitgegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Übereinstimmung des Streitgegenstandsbegriffs im Kostenfestsetzungsverfahren mit dem des allgemeinen Erkenntnisverfahrens; Statthaftigkeit des Austauschs einer angemeldeten, aber nicht zu erstattenden Verfahrensgebühr gegen eine zwar angefallene, aber nicht angemeldete ...
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 19.09.2011 - 15 O 24/11
- OLG Koblenz, 23.09.2011 - 14 W 543/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 447
- MDR 2011, 1323
- FamRZ 2012, 323
- Rpfleger 2012, 177
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 01.03.1989 - 14 W 169/89
Auszug aus OLG Koblenz, 23.09.2011 - 14 W 543/11
Der in JurBüro 1990, 211 - 212 abgedruckten, scheinbar einschlägigen Senatsentscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, bei dem der zunächst fehlende Antrag mit der Erinnerung nachgeholt worden war.
- BPatG, 16.12.2024 - 35 W (pat) 423/18
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Im Kostenfestsetzungsverfahren gilt derselbe Streitgegenstandsbegriff wie im zivilprozessualen Erkenntnisverfahren (vgl. OLG Koblenz, MDR 2011, 1323, 1324), was ebenso einschließt, dass es einem Kostengläubiger in analoger Anwendung von § 263 ZPO jederzeit freisteht, nicht zu erstattende Gebühren durch andere, angefallene Gebühr auszutauschen (vgl. BPatG, 3. Senat, BlPMZ 2020, 324, 225). - OLG Koblenz, 31.05.2012 - 14 W 285/12
Erstattung der Kosten des Verkehrsanwalts; Verzicht auf die Erstattung der Kosten …
Dass der Streitgegenstandsbegriff im Kostenfestsetzungsverfahren mit dem des allgemeinen Erkenntnisverfahrens identisch ist, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 23.09.2011 - 14 W 543/11).Auf die in MDR 2011, 1323 -1324 = JurBüro 2012, 30 - 31 = FamRZ 2012, 323 - 324 = Rpfleger 2012, 177-178 = NJW-RR 2012, 447 - 448 abgedruckten Entscheidungsgründe wird verwiesen.
- LG Stuttgart, 17.02.2020 - 20 Qs 15/19
Selbständiges Einziehungsverfahren, Gebühren, Gebührenhöhe, zuästzliche …
Aus der Festsetzung der Gebühren nach Nr. 5116 VV RVG kann aber schwerlich auf eine fehlende inhaltliche Prüfung geschlossen werden, zumal ein Kostenaustausch innerhalb des beantragten Kostenbetrages teilweise als zulässig erachtet wird (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.08.2003 - 5 WF 134/03 = FamRZ 2004, 966 (967); a. A. OLG Koblenz, = NJW-RR 2012, 447 ff.).
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