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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.01.2012 - 10 WF 263/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1404
OLG Schleswig, 03.01.2012 - 10 WF 263/11 (https://dejure.org/2012,1404)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.01.2012 - 10 WF 263/11 (https://dejure.org/2012,1404)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Januar 2012 - 10 WF 263/11 (https://dejure.org/2012,1404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671
    Voraussetzung der Aufhebung der gemeinsamen Sorge bei fehlendem Kontakt zwischen Kind und Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an Änderung des gemeinsamen Sorgerechts

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinsames Sorgerecht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei fehlendem Kontakt zwischen Kind und Vater

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 520
  • MDR 2012, 351
  • FamRZ 2012, 1066
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 27.02.2002 - 10 UF 743/01

    Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Desinteresse eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.01.2012 - 10 WF 263/11
    Dies allein ist allerdings für eine Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht ausreichend (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2002, Seite 973).
  • OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19

    Zulässigkeit der Abweichung von einem grundsätzlich nachvollziehbaren …

    Der Kindeswille allein ist daher kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht der Eltern aufzuheben, wenn nicht noch objektive Gründe des Kindeswohls dafür sprechen (OLG Schleswig, Beschl. v. 03.01.2012 - 10 WF 263/11, FamRZ 2012, 1066).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2015 - 18 UF 181/14

    Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei vorliegender …

    Rn. 35 aa) Die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht durch einen Elternteil rechtfertigt allein grundsätzlich nicht die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 04.07.2011 - 7 UF 346/11, MDR 2011, 1237, juris Rn. 95 ff.; AG Bremen…, Beschluss vom 01.02.2005 - 61 F 702/04, juris Rn. 11; AG Bonn…, Beschluss vom 11.09.2009 - 408 F 145/09, juris Rn. 11; a.A. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.01.2012 - 10 WF 263/11, FamRZ 2012, 1066, juris Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 5 UF 42/18

    Keine Entscheidung über Sorgerechtsvollmachten als milderes Mittel im …

    Hierzu haben bereits Familiensenate anderer Oberlandesgerichte die Ansicht vertreten, dass Sorgerechtsvollmachten als milderes Mittel gegenüber einem Eingriff in das Sorgerecht nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB anzusehen seien und deshalb die Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu verneinen sei (vgl. OLG Stuttgart vom 7.1.2014 - 15 UF 285/13, juris; OLG Schleswig, ZKJ 2012, 228).
  • AG Bitterfeld-Wolfen, 16.04.2015 - 8 F 402/14

    Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Übertragung der gemeinsamen …

    Rn. 8 Die erforderliche Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft ist vor allem dann anzunehmen, wenn zu erwarten ist, dass beide Eltern in Sorgeangelegenheiten von erheblicher Bedeutung (§ 1687 Abs. 1 S 1) verständigungsbereit zusammenarbeiten können und wollen (BGH FamRZ 2011, 796, 798; FamRZ 2008, 592, 593; OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1714; FamRZ 2014, 322; OLG Schleswig NJW-RR 2012, 520; OLG Hamm FamRZ 2012, 1064, 1065; FamRZ 2008, 1697, 1698; KG FamRZ 2011, 122, 123; FamRZ 2007, 754, 755; OLG Köln ZKJ 2011, 472; FamRZ 2008, 636, 637; OLG Dresden FamRZ 2007, 923 f; s auch OLG Brandenburg NotBZ 2011, 396 = FamFR 2011, 331).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2013 - 6 UF 8/13

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des …

    Ob in dem Fall, dass ein Elternteil dem antragstellenden Elternteil bereits vor Verfahrenseinleitung eine umfassende Sorgeermächtigung erteilt hatte (dazu OLG Schleswig, FamRZ 2012, 1066 ), eine andere Gewichtung vorzunehmen sein kann, bedarf hier keiner Erörterung, nachdem die Ermächtigung vom Vater erst im Laufe des Verfahrens angeboten worden ist.
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