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Rechtsprechung
   LG Tübingen, 12.05.2015 - 5 O 218/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17364
LG Tübingen, 12.05.2015 - 5 O 218/14 (https://dejure.org/2015,17364)
LG Tübingen, Entscheidung vom 12.05.2015 - 5 O 218/14 (https://dejure.org/2015,17364)
LG Tübingen, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 5 O 218/14 (https://dejure.org/2015,17364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Fahrradfahrer, frei laufender Hund, Sturz, Haftung

  • openjur.de

    Tierhalterhaftung: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Radfahrers im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Begegnung mit einem freilaufenden Hund; Leinenzwangverordnung als Schutzgesetz; Mitverschulden des Radfahrers

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 833 BGB
    Tierhalterhaftung: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Radfahrers im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Begegnung mit einem freilaufenden Hund; Leinenzwangverordnung als Schutzgesetz; Mitverschulden des Radfahrers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die unheilvolle Begegnung des Fahrradfahrers mit einem Hund……Hund haftet

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    (Fehlendes) Mitverschulden bei durch Hund verursachten Sturz vom Fahrrad

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gestürzte Radfahrer - und der freilaufende Hund

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrradsturz wegen freilaufendem Hund

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines Radfahrers bei durch Hund verursachten Sturz vom Fahrrad

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hund springt vors Rad - Der Tierhalter haftet für den Unfall einer Radfahrerin, den sein freilaufender Hund verursacht

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    LG Tübingen zum Mitverschulden eines Radfahrers, der durch Hund verursacht stürzte

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Hundehalterhaftung: Hund an der Schleppleine

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fahrradunfall wegen freilaufendem Hund - Schadensersatz vom Herrchen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Radfahrer auf Hund trifft und stürzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hund rennt in Fahrrad - Mithaftung des Radlers?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Freilaufender Hund rennt in Fahrrad: Hundehalter haftet für Sturz der Fahrradfahrerin - Realisierung der typischen Tiergefahr aufgrund abrupter Richtungsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines Anscheinsbeweises für die Verursachung eines Sturzes vom Fahrrad durch einen Hund

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1246
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 8 U 23/02

    Haftung des Hundehalters für Sturz eines Radfahrers durch frei laufenden Hund

    Auszug aus LG Tübingen, 12.05.2015 - 5 O 218/14
    Steht der Sturz eines Radfahrers in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Begegnung mit einem freilaufenden Hund, besteht ein Anscheinsbeweis für die Verursachung des Sturzes durch den Hund (vergleiche OLG Hamm, 21. Juli 2008, 6 U 60/08, MDR 2009, 146; entgegen OLG Frankfurt, 4. Juni 2002, 8 U 23/02, NZV 2003, 486).

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 4.6.2002, Az. 8 U 23/02, eine andere Betrachtungsweise vornimmt, kann dieser nicht gefolgt werden.

  • OLG Hamm, 21.07.2008 - 6 U 60/08

    Städtische Hundeanleinverordnung als Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB

    Auszug aus LG Tübingen, 12.05.2015 - 5 O 218/14
    Steht der Sturz eines Radfahrers in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Begegnung mit einem freilaufenden Hund, besteht ein Anscheinsbeweis für die Verursachung des Sturzes durch den Hund (vergleiche OLG Hamm, 21. Juli 2008, 6 U 60/08, MDR 2009, 146; entgegen OLG Frankfurt, 4. Juni 2002, 8 U 23/02, NZV 2003, 486).

    (Vgl. insoweit insgesamt OLG Hamm, Urteil vom 21. Juli 2008, Az. 6 U 60/08).

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16

    Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der …

    Es mag sein, dass dann, wenn ein Radfahrer in unmittelbarem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit der Begegnung mit einem freilaufenden Hund stürzt, ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass das Bewegungsverhalten des Hundes und damit die von ihm ausgehende Tiergefahr für den Sturz ursächlich war (OLG Hamm, MDR 2009, 146, juris; LG Tübingen, NJW-RR 2015, 1246 f., juris).
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