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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25906
OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17 (https://dejure.org/2017,25906)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2017 - 32 SA 25/17 (https://dejure.org/2017,25906)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 32 SA 25/17 (https://dejure.org/2017,25906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 36 I Nr. 3 ZPO
    Unzulässige Gerichtsstandbestimmung, fortgeschrittenes Verfahrensstadium, Zusammenführung der Prozesse nach Mahnverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 I Nr. 3
    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Durchführung eines Mahnverfahrens gegen in unterschiedlichen Gerichtsbezirken ansässige Antragsgegner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Durchführung eines Mahnverfahrens gegen in unterschiedlichen Gerichtsbezirken ansässige Antragsgegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zuständigkeit nach Abgabe gegen mehrere Antragsgegner geführte Mahnverfahren

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1276
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17
    Die Vorschrift kann aber auch nach Rechtshängigkeit anwendbar sein, wenn eine Klage gegen weitere Beklagte erweitert wird und der Verfahrensstand einer Bestimmung nicht entgegensteht (st. Rspr., z.B. BGH, Beschl. v. 17.10.1979 - IV ARZ 42/79, NJW 1980, 188, 189, beck-online; Beschl. v. 23.02.2011 - X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929, beck-online; Senat.

    Rn. 22 Die Bestimmung eines zuständigen Gerichts für eine Klage gegen mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, ist jedoch im Grundsatz nicht mehr möglich, wenn der Antragsteller die Beklagten bereits vor verschiedenen Gerichten verklagt hat (BGH, Beschl. v. 23.02.2011 - X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929).

    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bildet keine ausreichende Grundlage, über den Anwendungsbereich von § 147 ZPO hinaus zwei anhängige Verfahren auch dann miteinander zu verbinden, wenn diese bei unterschiedlichen Gerichten anhängig sind (BGH, a.a.O., NJW-RR 2011, 929 Rn. 8).

  • BGH, 17.09.2013 - X ARZ 423/13

    Bestimmung des zuständigen Prozessgerichts nach vorausgegangenem Mahnverfahren …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17
    5 ZPO im Mahnbescheidsantrag angegebenen Gerichte abgegeben worden sind (BGH, Beschl. v. 02.06.1978 - I ARZ 202/78, NJW 1978, 1982; BGH, Beschl. v. 17.09.2013 - X ARZ 423/13, NJW-RR 2013, 1531; Senat, Beschl. v. 14.04.2014 - 32 SA 14/14, NJW-RR 2015, 315, 316).

    In solchen Fällen verlangt die Prozessökonomie allerdings, dass der Antrag unverzüglich nachgeholt wird, damit die getrennten Verfahren so bald wie möglich zusammengeführt werden können (BGH, Beschl. v. 17.09.2013 - X ARZ 423/13, BeckRS 2013, 18035, beck-online).

  • OLG Hamm, 14.04.2014 - 32 Sa 14/14

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Durchführung des Mahnverfahrens gegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17
    5 ZPO im Mahnbescheidsantrag angegebenen Gerichte abgegeben worden sind (BGH, Beschl. v. 02.06.1978 - I ARZ 202/78, NJW 1978, 1982; BGH, Beschl. v. 17.09.2013 - X ARZ 423/13, NJW-RR 2013, 1531; Senat, Beschl. v. 14.04.2014 - 32 SA 14/14, NJW-RR 2015, 315, 316).

    Entscheidend ist, ob der Antragsteller mit Begründung der Ansprüche gegenüber verschiedenen Streitgerichten zu erkennen gibt, dass er beabsichtigt, die Beklagten als Streitgenossen in einem Verfahren oder aber in getrennten Verfahren gerichtlich in Anspruch nehmen zu wollen (vgl. Senat, Beschl. v. 14.04.2014 - 32 SA 14/14, NJW-RR 2015, 315, 316).

  • OLG Hamm, 05.10.2016 - 32 SA 59/16

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Verletzung des Geschädigten …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17
    Beschl. v. 05.10.2016 - 32 SA 59/16, BeckRS 2016, 19476, beck-online Rn. 9; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 36 ZPO Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 17.10.1979 - IV ARZ 42/79

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich über …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17
    Die Vorschrift kann aber auch nach Rechtshängigkeit anwendbar sein, wenn eine Klage gegen weitere Beklagte erweitert wird und der Verfahrensstand einer Bestimmung nicht entgegensteht (st. Rspr., z.B. BGH, Beschl. v. 17.10.1979 - IV ARZ 42/79, NJW 1980, 188, 189, beck-online; Beschl. v. 23.02.2011 - X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929, beck-online; Senat.
  • BGH, 27.10.1998 - X ARZ 876/98

    Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes durch den BGH

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17
    Das im hiesigen Bezirk liegende Landgericht F ist das mit der Sache zuerst befasste Gericht, weil das Verfahren gegen den Antragsgegner zu 2) und gegen die Antragsgegnerin zu 3) dort früher eingegangen ist als das Verfahren gegen den Antragsgegner zu 1) bei dem Landgericht E (vgl. BGH, Beschl. v. 27.10.1998 - X ARZ 876/98, NJW 1999, 221, beck-online).
  • BGH, 02.06.1978 - I ARZ 202/78

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17
    5 ZPO im Mahnbescheidsantrag angegebenen Gerichte abgegeben worden sind (BGH, Beschl. v. 02.06.1978 - I ARZ 202/78, NJW 1978, 1982; BGH, Beschl. v. 17.09.2013 - X ARZ 423/13, NJW-RR 2013, 1531; Senat, Beschl. v. 14.04.2014 - 32 SA 14/14, NJW-RR 2015, 315, 316).
  • OLG Hamm, 23.07.2013 - 32 Sa 16/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Einleitung von zwei …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17
    Rn. 27 Im Übrigen hat der Senat in der Vergangenheit offen gelassen, ob der Antrag noch zulässig sein kann, wenn das Mahngericht die Verfahren an die unterschiedlichen Streitgerichte abgegeben hat und die klagende Partei ihre Ansprüche gegenüber den unterschiedlichen Streitgerichten begründet hat, ohne auf die Absicht hinzuweisen, die (nach Abgabe notwendig zunächst getrennten) Verfahren zusammenzuführen (vgl. Senat, Beschl. v. 19.04.2013 - 32 SA 9/13, BeckRS 2013, 07541; Beschl. v. 22.10.2012 - 32 SA 42/12, BeckRS 2012, 22065; Beschl. v. 23.7.2013 - I-32 SA 16/13, BeckRS 2013, 18045).
  • OLG Hamm, 22.10.2012 - 32 Sa 42/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17
    Rn. 27 Im Übrigen hat der Senat in der Vergangenheit offen gelassen, ob der Antrag noch zulässig sein kann, wenn das Mahngericht die Verfahren an die unterschiedlichen Streitgerichte abgegeben hat und die klagende Partei ihre Ansprüche gegenüber den unterschiedlichen Streitgerichten begründet hat, ohne auf die Absicht hinzuweisen, die (nach Abgabe notwendig zunächst getrennten) Verfahren zusammenzuführen (vgl. Senat, Beschl. v. 19.04.2013 - 32 SA 9/13, BeckRS 2013, 07541; Beschl. v. 22.10.2012 - 32 SA 42/12, BeckRS 2012, 22065; Beschl. v. 23.7.2013 - I-32 SA 16/13, BeckRS 2013, 18045).
  • OLG Hamm, 19.04.2013 - 32 Sa 9/13

    Örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17
    Rn. 27 Im Übrigen hat der Senat in der Vergangenheit offen gelassen, ob der Antrag noch zulässig sein kann, wenn das Mahngericht die Verfahren an die unterschiedlichen Streitgerichte abgegeben hat und die klagende Partei ihre Ansprüche gegenüber den unterschiedlichen Streitgerichten begründet hat, ohne auf die Absicht hinzuweisen, die (nach Abgabe notwendig zunächst getrennten) Verfahren zusammenzuführen (vgl. Senat, Beschl. v. 19.04.2013 - 32 SA 9/13, BeckRS 2013, 07541; Beschl. v. 22.10.2012 - 32 SA 42/12, BeckRS 2012, 22065; Beschl. v. 23.7.2013 - I-32 SA 16/13, BeckRS 2013, 18045).
  • BayObLG, 09.01.2023 - 102 AR 150/22

    Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen im Mahnverfahren

    Auf diese Weise hat es ein Anspruchsteller, der mehrere Personen wegen eines gleichgelagerten Sachverhalts in Anspruch nimmt, trotz getrennter Mahnverfahren in der Hand zu entscheiden, ob er gegen diese in einem gemeinsamen oder in getrennten Prozessen vorgehen möchte (…vgl. BayObLG NJW-RR 2020, 1263 Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juni 2017, 21 SA 25/17, NJW-RR 2017, 1276 Rn. 17).
  • BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20

    Verspäteter Antrag auf Bestimmung des Gerichtsstandes bei Streitgenossen

    Auf diese Weise hat es ein Anspruchsteller, der mehrere Personen wegen eines gleichgelagerten Sachverhalts in Anspruch nimmt, trotz getrennter Mahnverfahren in der Hand zu entscheiden, ob er gegen diese in einem gemeinsamen oder in getrennten Prozessen vorgehen möchte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juni 2017, 21 SA 25/17, NJW-RR 2017, 1276 Rn. 17).
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