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Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 13.07.1992

Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.1993 - L 6 I 90/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7005
LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.1993 - L 6 I 90/92 (https://dejure.org/1993,7005)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.01.1993 - L 6 I 90/92 (https://dejure.org/1993,7005)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 1993 - L 6 I 90/92 (https://dejure.org/1993,7005)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versäumnis; Berufung; Berufungsfrist; Poststreik; Wiedereinsetzung; Voriger Stand; Zulässigkeit; Vorhersehbarkeit; Verspätung; Telefaxgerät; Rechtsbehelf; Empfangsgerät; Fax

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1216
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.01.1992 - L 4 V 25/91

    Prozeßrecht; Berufung durch Telefax

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.1993 - L 6 I 90/92
    Im Zeitalter der fortgeschrittenen Kommunikationsmöglichkeiten ist auch die Benutzung eines Telefaxgeräts zur Einlegung von Rechtsbehelfen grundsätzlich zulässig (vgl. LSG Mainz vom 30.1.1992 - L 4 AV 25/91 = NZA 1992, 524).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 13.07.1992 - 11 W 2022/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4468
OLG Nürnberg, 13.07.1992 - 11 W 2022/92 (https://dejure.org/1992,4468)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.07.1992 - 11 W 2022/92 (https://dejure.org/1992,4468)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Juli 1992 - 11 W 2022/92 (https://dejure.org/1992,4468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 769
    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung gemäß § 769 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Versteigerungsverfahrens ohne Leistung von Sicherheiten; Möglichkeit einer Anfechtung von Beschlüssen und Entscheidungen eines Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1216
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 24.11.1988 - 12 WF 176/88

    Zwangsvollstreckung; Einstweilige Einstellung; Stattgabe des Einstellungsantrags; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.07.1992 - 11 W 2022/92
    Soweit ersichtlich wird in der Rechtsprechung die unbeschränkte Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen gemäß § 769 ZPO bei voller sachlicher Überprüfbarkeit nur vereinzelt vertreten (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1989, 298 ).
  • OLG München, 15.06.1988 - 3 W 1805/88

    Entscheidung; Richter; Rechtsmittel; Entsprechende Vorschrift; Rechtslage; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.07.1992 - 11 W 2022/92
    Streitig ist insoweit nur, ob bei Fehlen einer greifbaren Gesetzwidrigkeit das Rechtsmittel unzulässig oder unbegründet ist (vgl. zum Meinungsstand OLG München, NJW-RR 88, 1532 ff.).
  • OLG Köln, 22.05.2000 - 26 WF 69/00

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung; Anfechtung; Anfechtbarkeit von …

    Nur ausnahmsweise ist die sofortige Beschwerde gegen eine Einstellungsentscheidung gemäß § 769 ZPO statthaft, wenn schlüssig vorgetragen wird, dass die angefochtene Entscheidung die Ermessensgrenzen überschreitet oder greifbar gesetzwidrig ist (vgl. nur OLG Köln FamRZ 1997, 1093; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 1216; OLG Naumburg NJW-RR 1998, 366, jeweils m. w. N.;… Thomas/Putzo, ZPO, 22. Auflage, § 769 Rnr. 18).
  • OLG Naumburg, 19.01.2004 - 5 W 3/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des …

    Die damit verbundene Bewertung der Hauptsache würde zu einer systemfremden und unzweckmäßigen Einwirkung des nachfolgend zuständigen Berufungsgerichts auf das Verfahren vor dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges führen (…OLG Dresden a.a.O.; OLG Naumburg NJW-RR 1998, 366; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 1216; OLG München NJW-RR 1987, 767, 768).
  • OLG Dresden, 12.08.1996 - 11 WF 195/96

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der einstweiligen …

    Die früher vorwiegend vertretene Meinung bejaht zwar die Statthaftigkeit der Beschwerde nach § 793 ZPO , beschränkt aber die materielle Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts auf grobe Ermessensverstöße und "greifbare Gesetzwidrigkeit" (OLG Karlsruhe MDR 1986, 1033 ; OLG Frankfurt FamRZ 1987, 393 ; KG 1988, 313; OLG Schleswig FamRZ 1990, 303 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 1216 ;… Thomas-Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 769 Rdnr. 18).
  • OLG Jena, 07.05.1998 - 5 W 82/98

    Zulässigkeit der Schreibfehlerberichtigung durch

    Etwas anderes gilt nur, worin eine Entscheidung greifbar gesetzeswidrig ist, insbesondere auf Verkennen der Ermessensvoraussetzungen oder auf sonstigem Ermessensfehlgebrauch beruht (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 93, 1216; OLG Köln, MDR 89, 919; OLG Karlsruhe in FamRZ 88, 634; OLG Rostock in OLG-NL 95, 286-1 OLG Dresden, OLG-Rep. 97, 102; ThürOLG, Beschluss vom 14.05.1996 - 2 W 134/96 - und vom 30.07.1994 - 2 W 29a/96 -).
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