Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.1993 - L 6 I 90/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versäumnis; Berufung; Berufungsfrist; Poststreik; Wiedereinsetzung; Voriger Stand; Zulässigkeit; Vorhersehbarkeit; Verspätung; Telefaxgerät; Rechtsbehelf; Empfangsgerät; Fax
Verfahrensgang
- SG Mainz, 12.02.1992 - S 4 I 31/91
- LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.1993 - L 6 I 90/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1216
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LSG Rheinland-Pfalz, 30.01.1992 - L 4 V 25/91
Prozeßrecht; Berufung durch Telefax
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.1993 - L 6 I 90/92
Im Zeitalter der fortgeschrittenen Kommunikationsmöglichkeiten ist auch die Benutzung eines Telefaxgeräts zur Einlegung von Rechtsbehelfen grundsätzlich zulässig (vgl. LSG Mainz vom 30.1.1992 - L 4 AV 25/91 = NZA 1992, 524).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 13.07.1992 - 11 W 2022/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
ZPO § 769
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung gemäß § 769 Abs. 1 ZPO - Wolters Kluwer
Einstellung eines Versteigerungsverfahrens ohne Leistung von Sicherheiten; Möglichkeit einer Anfechtung von Beschlüssen und Entscheidungen eines Gerichts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 16.06.1992 - 12 O 3696/92
- OLG Nürnberg, 13.07.1992 - 11 W 2022/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1216
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 24.11.1988 - 12 WF 176/88
Zwangsvollstreckung; Einstweilige Einstellung; Stattgabe des Einstellungsantrags; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.07.1992 - 11 W 2022/92
Soweit ersichtlich wird in der Rechtsprechung die unbeschränkte Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen gemäß § 769 ZPO bei voller sachlicher Überprüfbarkeit nur vereinzelt vertreten (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1989, 298 ). - OLG München, 15.06.1988 - 3 W 1805/88
Entscheidung; Richter; Rechtsmittel; Entsprechende Vorschrift; Rechtslage; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.07.1992 - 11 W 2022/92
Streitig ist insoweit nur, ob bei Fehlen einer greifbaren Gesetzwidrigkeit das Rechtsmittel unzulässig oder unbegründet ist (vgl. zum Meinungsstand OLG München, NJW-RR 88, 1532 ff.).
- OLG Köln, 22.05.2000 - 26 WF 69/00
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung; Anfechtung; Anfechtbarkeit von …
Nur ausnahmsweise ist die sofortige Beschwerde gegen eine Einstellungsentscheidung gemäß § 769 ZPO statthaft, wenn schlüssig vorgetragen wird, dass die angefochtene Entscheidung die Ermessensgrenzen überschreitet oder greifbar gesetzwidrig ist (vgl. nur OLG Köln FamRZ 1997, 1093; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 1216; OLG Naumburg NJW-RR 1998, 366, jeweils m. w. N.;… Thomas/Putzo, ZPO, 22. Auflage, § 769 Rnr. 18). - OLG Naumburg, 19.01.2004 - 5 W 3/04
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des …
Die damit verbundene Bewertung der Hauptsache würde zu einer systemfremden und unzweckmäßigen Einwirkung des nachfolgend zuständigen Berufungsgerichts auf das Verfahren vor dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges führen (…OLG Dresden a.a.O.; OLG Naumburg NJW-RR 1998, 366; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 1216; OLG München NJW-RR 1987, 767, 768). - OLG Dresden, 12.08.1996 - 11 WF 195/96
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der einstweiligen …
Die früher vorwiegend vertretene Meinung bejaht zwar die Statthaftigkeit der Beschwerde nach § 793 ZPO , beschränkt aber die materielle Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts auf grobe Ermessensverstöße und "greifbare Gesetzwidrigkeit" (OLG Karlsruhe MDR 1986, 1033 ; OLG Frankfurt FamRZ 1987, 393 ; KG 1988, 313; OLG Schleswig FamRZ 1990, 303 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 1216 ;… Thomas-Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 769 Rdnr. 18). - OLG Jena, 07.05.1998 - 5 W 82/98
Zulässigkeit der Schreibfehlerberichtigung durch
Etwas anderes gilt nur, worin eine Entscheidung greifbar gesetzeswidrig ist, insbesondere auf Verkennen der Ermessensvoraussetzungen oder auf sonstigem Ermessensfehlgebrauch beruht (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 93, 1216; OLG Köln, MDR 89, 919; OLG Karlsruhe in FamRZ 88, 634; OLG Rostock in OLG-NL 95, 286-1 OLG Dresden, OLG-Rep. 97, 102; ThürOLG, Beschluss vom 14.05.1996 - 2 W 134/96 - und vom 30.07.1994 - 2 W 29a/96 -).
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