Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.06.1993 - 14 U 228/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 3 Abs. 1 StVO
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 10.09.1991 - 7 O 46/91
- OLG Celle, 10.06.1993 - 14 U 228/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1241
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.06.1988 - VI ZR 150/87
Verjährung von Ansprüchen gegen den Mieter wegen Verschlechterung der Mietsache …
Auszug aus OLG Celle, 10.06.1993 - 14 U 228/91
Rn. 8 Jedoch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß im Rahmen von Mietverhältnissen die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten nach § 558 BGB auch für Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung gilt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1358 m.w.N.).Nach der für Mietverträge geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann auch ein Dritter, der - ohne Vertragspartei zu sein - in den Schutzbereich eines Mietvertrages einbezogen ist, einem auf unerlaubte Handlung gestützten Anspruch des Vermieters die kurze Verjährungsfrist des § 558 BGB entgegenhalten (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1358).
- BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 175/72
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters
Auszug aus OLG Celle, 10.06.1993 - 14 U 228/91
Diese Befugnis ist auch nicht nur auf die Fälle zu beschränken, in denen der Fahrer vom Mieter aufgrund der zwischen ihnen bestehenden Rechtsbeziehungen Freistellung von den Ansprüchen des Vermieters verlangen kann (vgl. BGHZ 61, 227, 234) [BGH 19.09.1973 - VIII ZR 175/72]. - BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 179/65
Schutzbereich des Miet- oder Leihvertrages
Auszug aus OLG Celle, 10.06.1993 - 14 U 228/91
Dies gilt gerade auch für den berechtigten Fahrer eines gemieteten Fahrzeugs (vgl. BGHZ 49, 278, 280 f.) [BGH 07.02.1968 - VIII ZR 179/65]. - BGH, 23.10.1990 - VI ZR 329/89
Umfang der Gefährdungshaftung nach LuftVG; Verkehrssicherungspflicht eines …
Auszug aus OLG Celle, 10.06.1993 - 14 U 228/91
Die kurze Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB findet darüber hinaus wegen der ähnlichen Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien auch auf Leasingverträge Anwendung (vgl. BGH NJW-RR 91, 281).
- OLG Hamm, 11.09.2000 - 6 U 84/00
Kurze Verjährung für Ersatzansprüche des Leasinggebers bei Beschädigung des …
Rn. 17 Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung, daß die 6-monatige Verjährungsfrist des § 558 BGB auch dann gilt, wenn der Ersatzanspruch wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache nicht auf eine Vertragsverletzung gestützt wird, sondern auf eine unerlaubte Handlung des Mieters oder eines Dritten, der in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen ist (vgl. BGH NJW-RR 88, 1358; 91, 280; OLG Celle NJW-RR 93, 1241). - OLG Frankfurt, 17.10.2000 - 14 U 61/00
Verjährung einer Schadensersatzforderung; Konkurrenz zwischen Schadensersatz und …
Zu den in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogenen Personen gehören insbesondere auch der berechtigte Fahrer eines Mietfahrzeuges (vgl. BGH NJW 1988, 1358; OLG Celle NJW-RR 1993, 1241 [OLG Celle 10.06.1993 - 14 U 228/91]).
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